Bestellung bei Luckymodel.com

Diskutiere Bestellung bei Luckymodel.com im Modellbau allgemein Forum im Bereich Modellbau; Hallo Gemeinde:) Hab mir vor 14 Tagen bei Luckymodel.com einen Bausatz und Ätzteile im wert von 28$ bestellt:D. Jetzt hab ich heute vom Zoll...

Cowboy one

Sportflieger
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Hallo Gemeinde:)

Hab mir vor 14 Tagen bei Luckymodel.com einen Bausatz und Ätzteile im wert von 28$ bestellt:D. Jetzt hab ich heute vom Zoll ein schriebsel bekommen:mad:..
Weis jemand von euch was da noch an abgaben auf mich zu kommen???:confused:
Hab gedacht bis 150€ ist die Einfuhr frei??:confused:

Nicht dass die jetzt noch 50€ an Gebühren haben wollen???:confused:

Danke schon mal im voraus
 

Scale72

Guest
Servus, die 150 EURO sind die Grenze bis zu der NUR Zoll anfällt und keine Einfuhrumsatzsteuer

Ich bestelle auch regelmäßig bei Lucky und habe das von unserem Zoll mal so erklärt bekommen:

Du verzollst den Gesamtwert der Lieferung (Wert der Bestellung UND! die Versandkosten - Warum der Versand zum Verzollungsbetrag dazugehört, habe ich auch bis heute nicht verstanden, ist aber so).
Ist der Betrag unter 23 EURO, kostet es gar nix. Ab 23 EURO bis 150 EURO kostet es Zoll (19% vom Warenwert inkl. Versandkosten) und ab 150 EURO eben zusätzlich noch Einfuhrumsatzsteuer (keine Ahnung wie hoch die ist)

Hoffe ich konnte ein wenig zur Aufklärung beitragen

P.S.: Gemäß dem von Dir angegebenen Wert von 28$:
Ich denke da kommen noch 10$ Versand dazu, sagen wir Du hast gesamt etwa 40 $ bezahlt, macht etwa (je nach Umrechnungskurs zum Zeitpunkt als Du bezahlt hast) ca 30-33 EURO. Rechne mal mit 5-7 EURO Zollgebühr ;)
 
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RindVieh

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Ich musste auch mal zum Zoll und dort nur das Paket öffnen. Nur eine Art Stichprobenkontrolle, so wie es mir erschien. Es wurde nur geschaut was im Päckchen ist, die Verpackungen der Bausätze wurden nichteinmal geöffnet, ich weiß nicht was dort wirklich gesucht wird. Aber letztendlich wirst du auch beim eventuellen Nachzahlen nur einen sehr kleinen Betrag dort abliefern müssen.
 

Cowboy one

Sportflieger
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ok... werd am Montag mal antraben und schauen was die so meinen..

Danke !!
 
phartm4940

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Servus, die 150 EURO sind die Grenze bis zu der NUR Zoll anfällt und keine Einfuhrumsatzsteuer

Ich bestelle auch regelmäßig bei Lucky und habe das von unserem Zoll mal so erklärt bekommen:

Du verzollst den Gesamtwert der Lieferung (Wert der Bestellung UND! die Versandkosten - Warum der Versand zum Verzollungsbetrag dazugehört, habe ich auch bis heute nicht verstanden, ist aber so).
Ist der Betrag unter 23 EURO, kostet es gar nix. Ab 23 EURO bis 150 EURO kostet es Zoll (19% vom Warenwert inkl. Versandkosten) und ab 150 EURO eben zusätzlich noch Einfuhrumsatzsteuer (keine Ahnung wie hoch die ist)

Hoffe ich konnte ein wenig zur Aufklärung beitragen

P.S.: Gemäß dem von Dir angegebenen Wert von 28$:
Ich denke da kommen noch 10$ Versand dazu, sagen wir Du hast gesamt etwa 40 $ bezahlt, macht etwa (je nach Umrechnungskurs zum Zeitpunkt als Du bezahlt hast) ca 30-33 EURO. Rechne mal mit 5-7 EURO Zollgebühr ;)
Moin,
war das nicht irgendwie anders? Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, fällt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%(=Mehrwertsteuer)an. Zoll dagegen erst ab einem Wert von 150,00 €.

VG.,

Peter
 
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jackrabbit

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Hallo,

es ist wie folgt:
Bis 22€ = 0% Zoll + 0% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Bis 150€ = 0% Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer
Über 150€ = X% Zoll (abhängig von der Ware) + 19% Einfuhrumsatzsteuer

Bei unserem TO kann also eigentlich nur EUSt anfallen,
vielleicht hat er Glück: Beträge bis 5,xx Euro werden meist nicht erhoben.

Grüsse
 
Chickasaw

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Die 22 Euro gelten als Warenwert ohne Versand. Nach dem für Januar geltenden Umrechnungskurs des Zoll´s (klick) von 1,3112 haben wir einen Warenwert von 21,35 €. Somit solltest du eigentlich nichts bezahlen müssen.
 
Flying_Wings

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interessant, 6 Antworten 'ins blaue', ohne zu wissen, was in dem
...vom Zoll ein schriebsel bekommen:mad:...
denn überhaupt steht :?!

@cowby one: was hat der Zoll dir denn überhaupt geschrieben?
 
Chickasaw

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interessant, 6 Antworten 'ins blaue', ohne zu wissen, was in dem

denn überhaupt steht :?!

@cowby one: was hat der Zoll dir denn überhaupt geschrieben?
Nicht wirklich in´s Blaue.

Was schreibt denn der Zoll, wenn ein Paket da ankommt? Da wird eine grüne Standardkarte verschickt und gut ist.

Und was da drin steht, weiß ja jeder hier, der da öfters mal hin muss.
 
Flying_Wings

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Interessant, ich habe auch schon öfters Zoll gezahlt, aber noch die "grüne Karte" bekommen.
Bei dem geringen Betrag wird dann aber, wie schon geschrieben, nichts weiter zu zahlen sein.
 
Chickasaw

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Echt nicht? :?!
Und was hat Dir der Zoll immer geschrieben, wenn Du dort ein Paket abholen solltest?
 
Lancer512

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@ Flying Wings: Weil jeder, der schon mal was im Ausland bestellt hat, und ein "Schreibsel vom Zoll" bekommen hat, weiss, um was es geht :-). Er fragte ja auch, was für Abgaben noch auf ihn zukommen werden. Ich denke nicht, dass LuckyModel da illegale Waren mit reingepackt hat, die sie gefunden haben.

Was die Abgaben betrifft, habe ich das auch so in Erinnerung. Lass es dir aber wenn du schon auf dem Zollamt bist, ruhig erklären. Die sind meistens recht freundlich und hilfsbereit.

Allerdings wird als Wert der Warenwert mit den Versandkosten genommen. Und wenn keine Rechnung dabei ist, wird der Warenwert geschätzt, bzw wissen sie, wo sie den Preis finden können. Ist ganz fies, wenn du keine Rechnung hast, so wie bei evtl. Tauschgeschäften in internationalen Modellbauforen. Übrigens haben Plastikmodellbausätze z. Zt. einen Zolltarif von 4,70%, den kann man über die Zoll-Homepage in Erfahrung bringen (Warennummer 9503003500).

Edit: OK... Während meiner etwas längeren Antwort und Recherche hat sich ein Teil meiner Antwort von selbst geklärt.
 
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Chickasaw

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Allerdings wird als Wert der Warenwert mit den Versandkosten genommen.

Sagt wer? Dein Zollamt?

Mein Zollamt sagt was anderes:

Die 22 Euro gelten als Warenwert ohne Versand.

Übrigens haben Plastikmodellbausätze z. Zt. einen Zolltarif von 4,70%, den kann man über die Zoll-Homepage in Erfahrung bringen (Warennummer 9503003500).
Auch das halte ich für nicht richtig. Passender ist wohl die Warennummer: 95030030000 und die ist zollfrei.


Aber nun sind wir wieder da, wo wir immer sind, wenn jemand eine entsprechende Zollfrage stellt.
Jeder weiß es anders, da wohl wirklich jedes Zollamt es anders macht und die Vorschriften zu verzwickt sind, dass einer wirklich zu 100% durchsieht.
 

Scale72

Guest
Moin,
war das nicht irgendwie anders? Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, fällt Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%(=Mehrwertsteuer)an. Zoll dagegen erst ab einem Wert von 150,00 €.

VG.,

Peter
Jo, dann hab ich die beiden mal wieder verwechselt.....

Ist mir eigentlich auch schnuppe wie die Grundlage für das heißt, was ich berappen muss, vom Prinzip her bleibts nämlich gleich ;)
 

Scale72

Guest
.....da wohl wirklich jedes Zollamt es anders macht und die Vorschriften zu verzwickt sind, dass einer wirklich zu 100% durchsieht.
Richtig.

Das Zollamt, welches uns zuständig ist, schlägt nämlich den Versand auf den Warenwert drauf. Ich hab mich diesbezüglich mal mit erinem dortigen Beamten unterhalten (um nicht zu sagen angelegt).
Seiner Aussage nach steht diese Vorgehensweisen auch "eindeutig" in deren Vorschriften/Gesetzestexten/weiß der Geier wo.....


Aber letztendlich ist es doch egal, denn selbst mit Zoll und/oder Einfuhrumsatzsteuer, egal ob mit oder ohne Versand zum Warenwert. Unterm Strich ist das Bestellte immer noch günstiger als zu teilweise unverschämt überteuerten Preisen zzgl. Packetversand und evtl. Bearbeitungsgebühren in Deutschland

P.S. Hab gestern erst wieder günstigst ein paar schöne Goodies von Wolfpack Design aus Hongkong bekommen. :D
 
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-dako-

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Schaut doch einfach mal beim Zoll selbst anch, da findet ihr z.B. folgendes:

http://www.zoll.de/faq/postverkehr/

Zitat hieraus:

Ich habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?
Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen.
Es mag sein, dass das einzelne Zollstellen anders handhaben, ist aber weder der Normalfall noch rechtens.

Richtig.

Das Zollamt, welches uns zuständig ist, schlägt nämlich den Versand auf den Warenwert drauf. Ich hab mich diesbezüglich mal mit erinem dortigen Beamten unterhalten (um nicht zu sagen angelegt).
Seiner Aussage nach steht diese Vorgehensweisen auch "eindeutig" in deren Vorschriften/Gesetzestexten/weiß der Geier wo.....
Jepp, das ist auch leider richtig.
 
Flying_Wings

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@ Flying Wings: Weil jeder, der schon mal was im Ausland bestellt hat, und ein "Schreibsel vom Zoll" bekommen hat, weiss, um was es geht :-).
Ich habe ja nur nachgefragt, weil ich bei wegen meiner Auslandsbestellungen (oder Lieferungen) noch nie zum Zoll musste.

Echt nicht? :?!
Und was hat Dir der Zoll immer geschrieben, wenn Du dort ein Paket abholen solltest?
Dort musste noch nie 'vorsprechen'. Die Gebühren hat bisher immer direkt der bekommen, der mir die Waren geliefert hat.

F_W
 
Motschke

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Also bei "unserem" Zollamt in Kassel ist es wie bei jackrabbit. Dabei werden die Versandkosten (wenn sie extra aufgeführt sind!) nicht mit eingerechnet.

Bis 22€ = 0% Zoll + 0% Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Bis 150€ = 0% Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer
Über 150€ = X% Zoll (abhängig von der Ware) + 19% Einfuhrumsatzsteuer
<...>
Jeder weiß es anders, da wohl wirklich jedes Zollamt es anders macht und die Vorschriften zu verzwickt sind, dass einer wirklich zu 100% durchsieht.
Scheint wirklich so zu sein. :eek: :mad: Soviel zum "Rechststaat". :rolleyes:

<...>
Seiner Aussage nach steht diese Vorgehensweisen auch "eindeutig" in deren Vorschriften/Gesetzestexten/weiß der Geier wo.....<...>
Dann soll er dir das zeigen. Ist dein gutes Recht. „Weiß der Geier wo“ ist keine vernünftige Ermessensgrundlage. :D

<...> Übrigens haben Plastikmodellbausätze z. Zt. einen Zolltarif von 4,70%, den kann man über die Zoll-Homepage in Erfahrung bringen (Warennummer 9503003500).<...>
Stimmt nicht. Lass dich da nicht vereimern. Nimm den TARIC-Code 9503003000. Das sind "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" und die sind zollfrei.
Ich würde da argumentieren, dass ausser Plastikmodellbausätzen vieles Spielzeug aus Kunststoff ist, dass aber "maßstabsgetreu verkleinert" hier das qualifizierende Element darstellt und demzufolge anzuwenden ist.
 
Han Solo

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......Nimm den TARIC-Code 9503003000. Das sind "maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen" und die sind zollfrei.
Ich würde da argumentieren, dass ausser Plastikmodellbausätzen vieles Spielzeug aus Kunststoff ist, dass aber "maßstabsgetreu verkleinert" hier das qualifizierende Element darstellt und demzufolge anzuwenden ist.
Völlig richtig :TOP:.
Ich musste selbst für meinen Mileniumfalken + ein paar Y-Wing nur die Mehrwertsteuer zahlen, und das bei einem Wahrenwert deutlich über 200,-€ und das bei Modellen, die gar keine echten Vorbilder haben.
 
-dako-

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Gibt sogar ein recht passendes Urteil (sogar mit Modellbausätzen aus Fernost): FG Hamburg 4. Senat, Urteil vom 16.12.2008, 4 K 201/08
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=STRE200975045&st=ent

Zitate daraus (Hervorhebungen teils von mir):

Beförderungskosten sind auch bei Waren, die zu nichtkommerziellen Zwecken an Privatpersonen versandt werden, im Zollwert zu berücksichtigen, wenn feststeht, dass sie Bestandteil des tatsächlich gezahlten Preises sind.
...
Der Kläger kaufte über das Internet im Juni 2008 mehrere Spielzeug-Modellbau-Kästen von einem japanischen Verkäufer. Der zu zahlende Gesamtbetrag betrug 310 US $ (236 US $ für sieben Modellbau-Kästen und 74 US $ Versandkosten).
Waren dieser Code-Nr. sind vom Zoll befreit, nicht aber von der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese setzte der Beklagte in Höhe von 37,39 € mit Einfuhrabgabenbescheid vom 23.06.2008 - gestützt auf einen Zollwert von 310 US $ - vor Ort fest.
Fristgerecht legte der Kläger dagegen Einspruch mit der Begründung ein, die Postgebühren seien nicht zum Zollwert hinzuzurechnen, [...]
...
Der Kläger beantragt, den Einfuhrabgabenbescheid des Beklagten mit dem Registrierkennzeichen .../.../... vom 23.06.2008 und die Einspruchsentscheidung vom 30.7.2008 aufzuheben, soweit die darin festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer einen Betrag von 28,46 € übersteigt.
...
Entscheidungsgründe
Die Klage hat keinen Erfolg. Sie ist zulässig aber unbegründet.
Der angegriffene Einfuhrabgabenbescheid mit der darin festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer ist rechtmäßig.
...
Der Zollwert eingeführter Waren ist nach Art. 29 Abs. 1 ZK der Transaktionswert, d. h. der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, ggf. nach Berichtigung gem. den § 32 und 33 ZK. Nach Art. 29 Abs. 3 Buchstabe a) ZK ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet oder zu entrichten hat, und schließt alle Zahlungen ein, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers tatsächlich entrichtet werden oder zu entrichten sind. Unter diesem Sammelbegriff ist das gesamte Entgelt zu verstehen, das der Käufer für den Erwerb der Ware zu zahlen hat (vgl. Witte, ZK, 4. Auflage, Art. 29, RdNr. 11). Deshalb schreibt Art. 165 Abs. 1 ZK-DVO vor, dass Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren bis zum Bestimmungsort insgesamt in den Zollwert einzubeziehen sind.
Da habt ihr die rechtliche Grundlage.

Wie gesagt: wenn mal ein Sollamt oder ein einzelner Beamter anders handelt, so habt ihr reines Glück und der Handelnde macht einen Fehler. Inwiefern der für ihn dann wieder eventuell rechtliche Konsequenzen haben kann ... keine Ahnung.
 
Thema:

Bestellung bei Luckymodel.com

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