do27398
Kunstflieger
Hallo,
ich möchte gerne eine Nachflugausbildung VFR machen.
Das LFZ muss verfügen über:
§21 LuftBO
(4) Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind Luftfahrzeuge zusätzlich zu den Lichtern, die nach der Luftverkehrs-Ordnung zu führen sind, mit einer Instrumentenbeleuchtung auszurüsten. Für Flüge nach Instrumentenflugregeln bei Nacht müssen Luftfahrzeuge außerdem mit Landescheinwerfern, Beleuchtungsanlagen für die Führer-, Fluggast- und Frachträume sowie mit elektrischen Handlampen, die unabhängig vom Bordnetz sind, ausgerüstet sein.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob das LFZ dafür extra zugelassen werden muss, oder reicht es wenn die Ausrüstung an Bord ist?
Kann die Instrumentenbeleuchtung auch provisorisch über Klettband und Strombuchse (Zigarettenanzünder) versorgt verwendet werden?
Gruß
ich möchte gerne eine Nachflugausbildung VFR machen.
Das LFZ muss verfügen über:
§21 LuftBO
(4) Für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht sind Luftfahrzeuge zusätzlich zu den Lichtern, die nach der Luftverkehrs-Ordnung zu führen sind, mit einer Instrumentenbeleuchtung auszurüsten. Für Flüge nach Instrumentenflugregeln bei Nacht müssen Luftfahrzeuge außerdem mit Landescheinwerfern, Beleuchtungsanlagen für die Führer-, Fluggast- und Frachträume sowie mit elektrischen Handlampen, die unabhängig vom Bordnetz sind, ausgerüstet sein.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob das LFZ dafür extra zugelassen werden muss, oder reicht es wenn die Ausrüstung an Bord ist?
Kann die Instrumentenbeleuchtung auch provisorisch über Klettband und Strombuchse (Zigarettenanzünder) versorgt verwendet werden?
Gruß