Pilot der Aero-Dienst entlassen, weil er nicht mit dem BND zusammenarbeiten wollte

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Tschaika

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im heise.de-Blog TELEPOLIS gibt es eine Beitrag, der einen nachdenklich stimmt:
"... "Gefährdung der Staatssicherheit"
Peter Mühlbauer 03.05.2011
Ein Pilot wurde angeblich deshalb entlassen, weil er sich weigerte, mit dem BND zusammenzuarbeiten
Wenn einer im zivilen Bereich beschäftigten Person berufliche Nachteile entstehen, weil sie sich weigert, mit einem Geheimdienst zusammenzuarbeiten, dann weist dies auf rechtsstaatliche Mängel hin, die man früher für außenpolitische Anklagen einsetzte. Doch den Nürnberger Nachrichten zufolge geschieht so etwas auch in der Bundesrepublik Deutschland.
In dem ... Fall geht es um den Piloten Nejimaldin Shabib Hama Muradi, der bis vor kurzem für die zum ADAC gehörige Firma Aero-Dienst tätig war ..."
http://www.heise.de/tp/artikel/34/34655/1.html

Da nur eingeschränkt Details zum Fall selbst publiziert werden (der vorsitzende Richter beschränkte die Berichterstattung über den Prozess nach § 174 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Er sah die Sicherheit des Staates gefährdet.), ist es nicht möglich, sich final eine Meinung zu bilden. Im Ansatz ist aber die Konstellation schon bedenklich ...
 

flyer0852

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BND Mitarbeit, heisst nicht gleich Auslandsspionage, der BND ist u.a. dazu vorhanden um durch seine geheimdienstliche Tätigkeit Gefahren von aussen abzuwehren.
D.h. eine Mitarbeit, kann eine Befragung sein oder die Zusage, bei bestimmten Kontakten den BND zu informieren. Habe sowas selbst einmal vor längerem erlebt, nachdem ich widerholt in einem Land war, in dem Deutsche auch ab und an mal entführt wurden und dann freigekauft werden mussten. Da versucht der BND verfügbare Informationen, auffälliges zusammenzutragen.
Wenn so eine Mitarbeit verweigert wird, da muss man schon die Frage stellen dürfen wie weit, die Identifikation mit dem neunen Heimatland gediehen ist und ob man nicht in der Person ein Sicherheitsrisiko vermuten muss.
 
pok

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Alien
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Wie moralisch oder unmoralisch der BND so ist, brauchen wir ja gar nicht zu diskutieren, faellt bei einem Geheimdienst sicher schwer :-)

Es geht ganz alleine darum, ob ein Berufsflugzeugfuehrer, der wegen "Druck einer 3. Person" die Mitarbeit verweigert fuer den "Aero-Dienst" ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das hat das Arbeitsgericht bejaht und das halte ich fuer richtig.
 

Philipus II

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Soweit ich weis ist der Jobverlust nicht rechtskräftig. Arbeitgeber schmeissen Mitarbeiter hin und wieder mit völlig schwachsinnigen Begründungen raus. Erst die Gerichte entscheiden später, ob die Vorraussetzungen für eine Kündigung gegeben waren. Solange es in der Sache kein Urteil gibt, weis man nicht, inwiefern der Arbeitgeber im Rahmen des Gesetzes gehandelt hat.
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg wird irgendwann die Berufung verhandeln...

Sonst:
Als Flottenchef könnte der Gekündigte Führungskraft im Sinne des Gesetzes sein. Führungskräfte im Sinne des Gesetzes haben stark reduzierten bzw. fast keinen Kündigungsschutz.
Die Methode, missliebige Angestellte zu befördern, um sie dann loszuwerden, ist nicht unüblich und je nach Umsetzung legal.

Fazit:
Die Zeitungsmeldung ist relativ unklar.
 
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