Übungsflugstrecken der LSK?

Diskutiere Übungsflugstrecken der LSK? im NVA-LSK Forum im Bereich Einsatz bei; dritter Teil der Legende:

privateer78

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Kurze Zwischenfrage: Was für eine Funktion hatte der Steuermann in einem fliegenden Verband der LSK?
 

Rhönlerche

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Wurden Einsatzflüge (Kriegsfall) nach dem gleichen System geplant und gezeichnet?
 
Pirat

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Er gehörte zum leitenden fliegenden Personal.
Diese Dienststellung gab es auf allen Ebenen: Staffel, Geschwader, Division, Kommando.
 
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Pirat

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Für den Steuermannsdienst gab es sogar eine eigene Vorschrift.
Die DV 108/0/001 (später DV 128/0/001) Steuermannsdienst.
 
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Pirat

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Zur unmittelbaren Leitung der Flüge gab es dann noch auf der Flugleitung den Steuermann vom Dienst (ein zeitweilig dafür eingesetzter Flugzeugführer) und auf dem Gefechtsstand den Steuermann des Gefechtsstandes (gestellt vom Personalbestand des Gefechtsstandes). Auch deren Aufgaben sind in der Flugbetriebsvorschrift festgelegt.
Bei Übungen/Überprüfungen oder im E-Fall war/wäre der Arbeitsplatz des Steuermanns des JG auf dem Gefechtsstand, unmittelbar in der Nähe des Steuermann des GS.
 
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privateer78

Kunstflieger
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Also hat im Prinzip der Steuermann die navigatorische Flugvorbereitung durchgeführt und der FF hatte diese dann "nur noch" abzufliegen?
 
rv1012reini

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Zur Ergänzung: in den späten 80'er Jahren des vorigen Jahrhunderts änderte sich die Bezeichnung der fliegerischen Grundsatzvorschriften von 101/... auf 111/...!
 
HorizontalRain

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Also hat im Prinzip der Steuermann die navigatorische Flugvorbereitung durchgeführt und der FF hatte diese dann "nur noch" abzufliegen?
Komplett falsch!
Der FF hat sich navigatorisch vorbereitet und der Steuermann hat die Vorbereitung kontrolliert und erst wenn er mit der Vorbereitung des FF zufrieden war, dann hat zB. den Steuermannsplan, der eigentlich von Hand gezeichnet werden "durfte" (die "Marscherleichterungen" mit den Kopien gab es erst sehr sehr spät (ab ca. 87/88?), abgezeichnet!
Oder meinst Du wirklich ein OSL (Steuermann der STaffel) hat für einen Leutnant (FF) die Karte und den Steuermannplan gezeichnet:p:p

HR
 

privateer78

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Oder meinst Du wirklich ein OSL (Steuermann der STaffel) hat für einen Leutnant (FF) die Karte und den Steuermannplan gezeichnet:p:p
Naja, wo hier doch schon so viel über die Kompetenz und beschränkte fliegerische Freiheit von FF gestritten wurde... :p

Nein nein, mir war nicht klar, dass der Steuermannsposten für Dienstgrade um einen OSL herum gedacht war. Also schon mal vielen Dank für die Erläuterung, HR.

Nachfrage (und sorry für's "off topic") zur Sicherheit: Der FF hat also eine Flugvorbereitung gemacht (was ja wohl eine ausführliche Flugvorbereitung auf einer Karte sein musste), und dann, nach Absegnung durch den Steuermann, hat der FF dann noch mal einen rudimentären Plan mit grober, schematischer Darstellung für den Steuermann gezeichnet, welchen dieser dann in der Flugleitung zur Überwachung des jeweiligen Fluges zur Hand hatte? Ich glaube, dazu mache ich besser noch mal ein eigenes Thema auf, weil ich da noch weitere Fragen habe.
 
Hirsch

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So, war gerade mal im Keller :red: Meine DV 128/0/001 erzählt über den Steuermann des Truppenteils (Geschwaders) folgendes:

Der Steuermann des Truppenteils leitet den Steuermannsdienst des Truppenteile und in fachlicher Hinsicht die Tätigkeit der Steuerleute der Einheiten.
Er ist verantwortlich für die ständige Gefechtsbereitschaft des Truppenteile auf dem Gebiet des Steuermannedienstes, den Stand der navigatorischen Ausbildung des fliegenden Personals des Truppenteile in Übereinstimmung mit den Aufgaben der Gefechtsausbildung und den Forderungen der militärischen Bestimmungen sowie für die navigatorische Flugsicherheit.
Er ist verpflichtet,
  • bereit zu sein, dem Kommandeur Vorschläge zur Organisation der navigatorischen Sicherstellung der Gefechtshandlungen sowie die Ergebnisse der erforderlichen Steuermannsberechnungen vorzutragen,
  • an der Organisation und Durchführung der Aufgaben des Truppenteils sowie an der Ausarbeitung der Pläne der Gefeohtaausbildung und der Ausbildungeprograp®e teilzunehmen und ihre Realisierung auf seinem Fachgebiet sicherzustellen,
  • die allgemeine navigatorieche Ausbildung der Einheiten sowie der Besatzung des Gefechtsstanden und des Funkmeßlandesysteme des Truppenteile durchzuführen,
  • die Ausbildung des fliegenden Personals den Truppenteils in der Anwendung der Navigations- und Luftlandeausrustung, der Bombenbewaffnung und der Apparaturen für die Luftaufklärung und das Suchen zu organisieren,
  • die Ausbildung der Betatzungen des Gefechtsstandes und des Funkmeßlandesystems im Heranleiten der Flugzeuge an die befohlenen Luft- und Erdziele, in der Kontrolle der Flugzeuge während der Streckenfluge und in der Führung der Flugzeuge beim Leiten zum Landeflugplatz sowie bei der Höhenaufgabe und beim Landeanflug durchzuführen,
  • den Stand der navigatorischen Ausbildung des leitenden fliegenden Personals der Einheiten zu kennen, dieses Personal auf dem Fachgebiet methodisch zu schulen sowie Unterrichte und Lehrvorführungen in neuen und schwierigen Elementen der navigatorischen Ausbildung durchzuführen,
  • den Stand der navigatorisohen Ausbildung jeder Besatzung zu kennen, die Qualität der von den Steuerleuten der Einheiten durchzuführenden navigatorischen Ausbildung zu überprüfen, persönlich Unterricht mit dem fliegenden Personal und den Besatzungen des Gefechtsstandes und des Landesynteme durchzuführen und am Heranleiten der Flugzeuge an Luft- und Erdziele teilzunehmen,
  • die objektive Kontrolle der genauen Navigation, des treffsicheren und wirksamen Bombenwurfs, des genauen Absetzens von Luftlandetruppen und Lasten und den Heranleitens der Flugzeuge an Luft- und Erdziele zu realisieren,
  • aufgetretene Fehler des fliegenden Personals sowie der Besatzungen des Gefechtsstandes und der Fuukm.ßlandesysteme zu analysieren, das Material fllr die Flugauswertung vorzubereiten und an den Flugauswertungen teilzunehmen,
  • an den Anforderungen für die Flugnicherungemittel mitzuarbeiten,
  • die Versorgung ded fliegenden Personals, der Besatzung des Gefechtsstandes und den Funkmeßlandesystems mit navigatorischen Ausbildungsunterlagen und Auskunftsangaben sicherzustellen sowie die Versorgung mit Flugkarten und Navigationsgeräten zu kontrollieren,
  • den Zustand der Navigations- und Luftlandeausrüstung, der Bombenbewaffnung sowie der Apparaturen für die Luftaufklärung und das Suchen zu kennen und im Kalenderjahr die Funktionstüchtigkeit dieser Ausrüstung und Bewaffnung von mindestens vier Flugzeugen je Einheit zu überprüfen (in der selbständigen Einheit - alle Flugzeuge der Einheit),
  • Maßnahmen zum Gewährleisten der navigatoriechen Flugsicherheit durchzuführen, Orientierungsverluste, Verletzungen der Flugregeln und den Flugregimes sowie Fälle des Abwurfs von Bomben auf nicht befohlene Ziele (außerhalb des Schießplatzes) und den Absetzens von Luftlandetruppen und Lasten außerhalb der befohlenen Plätze zu untersuchen und alle Vorkommnisse und die erforderlichen Maßnahmen zu Ihrer Beseitigung und Verhütung dem Kommandeur des Truppenteils und dem übergeordneten Steuermann zu melden,
  • Maßnahmen zur Erhäiiang der Leistungsklasse des fliegenden Personals, der Steuerleute des Gefechtsstandes und der Landeleiter des Truppenteils durchzuführen,
  • ie Qualität der navigatoriechen Ausbildung des fliegenden Personals der Einheiten zur Erfüllung der Aufgaben ständig zu kontrollieren,
  • die Durchführung des navigatorischen Trainings des fliegenden Personals an den Trainingsgeräten und in den Flugzeugkabinen zu organisieren und persönlich Trainings mit dem leitenden fliegenden Personal der Einheiten durchzuführen,
  • selbständig die Wetter- und Strahlungslage zu beurteilen und bereit zu sein, dem Kommandeur (in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Flugwetterwarte des Truppenteile und dem Offizier chemische Dienste) die zweckmäßigsten Flugstrecken zur Wetteraufklärung und zum Aufklären der Strahlungslage im Raum der Gefechtshandlungen vorzuschlagen,
  • den Zeitdienst für das fliegende Personal zu organisieren und zu realisieren,
  • die Genauigkeit der Navigation, die Treffsicherheit und Wirksamkeit des Bombenwurfs sowie die Genauigkeit des Absetzens der Luftlandetruppen und Lasten und der Luftaufklärung durch den gesamten Personalbestand des Truppenteile zu bewerten,
  • den Einheiten (Besatzungen) die Weisungen des Obersteuermanne (Haupteteuermenrß)zu übermitteln und diese bei Notwendigkeit durch eigene Weisungen entsprechend den konkreten Bedingungen der Gefechtshandlungen zu ergänzen,
  • den Nachweis der Streckenflüge sowie der Ergebnisse des Bombenwurfes, des Absetzens von Luftlandetruppen und Lasten und des Heranleitens an Luft- und Erdziele zu führen,
  • die zur Organisation und Durchführung von Gefechtshandlungen erforderlichen navigatorischen Auskunftsangaben vorzubereiten und rechtzeitig zu präzisieren,
  • die Erfahrungen des Steuermannedienstes sowie die Erfahrungen in der Anwendung der Navigation- und Luftlandeausrüstung, der Bombenbewaffnung und der Apparaturen für die Luftaufklärung und das Suchen zu verallgemeinern und die positiven Erfahrungen in den Einheiten durchzusetzen,
  • die Arbeitskarte für den Raum der Gefechtshandlungen des Truppenteils zu führen,
  • die Qualität der navigatorischen Vorbereitung den fliegenden Personale des Truppenteile zur Durchführung von Gefeohtehandlungen zu überprüfen, beim Beststellen von Mängeln in der navigatorieohen Vorbereitung des fliegenden Personale Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einzuleiten und nicht vorbereitete Besatzungen und Einheiten vom Flug zu sperren,
  • persönlich an den Flügen teilzunehmen.
 
Hirsch

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Nachfrage (und sorry für's "off topic") zur Sicherheit: Der FF hat also eine Flugvorbereitung gemacht (was ja wohl eine ausführliche Flugvorbereitung auf einer Karte sein musste), und dann, nach Absegnung durch den Steuermann, hat der FF dann noch mal einen rudimentären Plan mit grober, schematischer Darstellung für den Steuermann gezeichnet, welchen dieser dann in der Flugleitung zur Überwachung des jeweiligen Fluges zur Hand hatte? Ich glaube, dazu mache ich besser noch mal ein eigenes Thema auf, weil ich da noch weitere Fragen habe.
Der Pilot hat seine Flugvorbereitung gemacht, die erst mal gar nichts mit dem vorgesetzten Steuermann zu tun hatte. Kartenvorbereitung, Navigationsplan (das ist Deine "händische Skizze", damit man sich infolge rhetorisch-motorischer Gewöhnung die Strecke einprägte), Bordjournal/Steuermannsplan. Das war die Vorbereitung. Alles andere ist dann die Konkretisierung gewesen: Flugauftrag, Wetter, Streckenberechnung anhand des Windes...
 
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