Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell

Diskutiere Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Ich finde das fair den kommerziellen Anbietern gegenüber. Eine vernünftige Regel. Allerdings ist auch "Auslegungsgummi" drin, wenn ich mir das...
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und jeder Pilot zahlt anteilig die Kosten.
Ich finde das fair den kommerziellen Anbietern gegenüber. Eine vernünftige Regel. Allerdings ist auch "Auslegungsgummi" drin, wenn ich mir das Schreiben so vor Augen führe. Was ist "Förderung des Luftfportes"? Eigentlich alles :).
 

an-12

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Moin,

und jeder Pilot zahlt anteilig die Kosten. Bei einem 4 Sitzer heisst das, 1/4 muss der Pilot zahlen, sonst ist es kein Selbskostenflug..
Viel Spass bei den Rundflügen...
Ich finde die Regelung sehr fair. Zum einen kann man ja die "overhead-Kosten" mit in die Rundflüge einrechnen (Versicherung, Wartung, Verwaltungspauscheale etc.), zum andren MUSS der Pilot ja seinen Eigenanteil nicht zahlen, da man ja interpretieren könnte, das dieser bereits durch deinen Vereinsbeitrag abgegolten wurde.

Und der Sinn von Rundflügen von Vereinen kann und darf nicht sein, Geld zu verdienen. Vereine sind ja primär dazu da, günstiges fliegen zu ermöglichen und ich bin überzeugt, dass siese Regelung dazu in guter Kompromiss ist.
 
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Spartacus

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Aber was machst Du mit vereinslosen Piloten, die nur chartern?
Private Eigentümer, Haltergemeinschaften, die ihre Maschinen auch in der Luft
halten wollen?
Auch da sind Selbstkostenflüge durchaus üblich, aber eben
jetzt auch mit der beabsichtigten neueren Regelung nicht ohne Weiteres
möglich.

Schönen Gruß

Spartacus
 
Intrepid

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Auch da sind Selbstkostenflüge durchaus üblich, aber eben jetzt auch mit der beabsichtigten neueren Regelung nicht ohne Weiteres möglich.
Verstehe ich jetzt nicht. Wenn der Pilot sozusagen Teil der beförderten Gruppe ist, beispielsweise mit seinen Arbeitskollegen zu einem Meeting fliegt, ist es doch erlaubt. Wenn er wildfremde Menschen befördert, die er nur zum Zwecke des Fluges kennenlernt, muss er seinen Anteil bezahlen. Ansonsten wäre es ja Fischen im Teich der kommerziellen Anbieter. Ich finde diese Regel fair.

Als ehemaliger Mitarbeiter kommerzieller Anbieter bin ich nämlich der Ansicht, dass die Selbstkosten-Anbieter oft eine unbewachte Grenze überschritten haben und es deshalb für das Produkt "Flug mit einem kleinen 4-sitzigen Flugzeug" kein wirkliches Regel-konformes Angebot gibt, weil es gegen die "Grenzüberschreiter" nie wettbewerbsfähig sein konnte.
 
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