Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell

Diskutiere Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; "....Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 gelten nicht für Luftsportgeräte. "" Ich will mal weiter darauf rumreiten. Ul sind deshalb ausgenommen weil sie...
halle1

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Testpilot
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"....Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 gelten nicht für Luftsportgeräte. ""

Ich will mal weiter darauf rumreiten. Ul sind deshalb ausgenommen weil sie nicht in die Zuständigkeit dieser Regelung fallen. 4 Sitzer Echo Klasse sind zwar nach diesem Text ausgenommen, aber in der Realität nicht. Die Sache mit der gewerblichen Ul Fliegerei hat der Gesetzgeber schlicht verpennt...aber warum. Ganz einfach...man nennt diese Dinger Luftsportgerät und somit kommt man gar nicht erst auf den Gedanken, aber so ist das nun mal im "Parlament". Es ist z.B. auch gar nicht möglich, UL für den gewerblichen Personentransport zu Versichern. Auch ein Fakt.

Das der aktuelle CPL diskussionswürdig ist, ist auch klar. Vielmehr müßte er an die Arbeitsarten angepasst werden. Was interessiert einen Agrarflieger der Kabinendruck in 10000 ft oder die Papi von FRA?

Also wäre ein CPL für die Klassen Luftsportgerät, Arbeitsflug usw. mehr als sinnvoll. Natürlich auch die Zulassung als Luftfahrtunternehmen bzw. Luftfahrtunternehmen nach § 20 Luftverkehrsgesetz. Somit wäre die Gerechtigkeit wieder hergestellt und keiner würde benachteiligt werden.
 
1qay

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Hübnack

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Hat jemand das aktuelle Fliegermagazin gelesen?
 

IBF

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Hallo,

ich bin heute ( Werbung und Gewinnspiel mit Rundflügen in einer Zeitung ) auf etwas gestoßen, wo ich gern nachfragen möchte -

Open Air - Tragschrauber Rundflüge Karlsruhe

Ist ein gewerblich angebotener Flug mit einem UL-Tragschrauber wirklich rechtlich zulässig, vor allem im Bezug auf Haftung bei Unfällen ?

Danke für sachkundige Antworten.
 
Intrepid

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Ist ein gewerblich angebotener Flug mit einem UL-Tragschrauber wirklich rechtlich zulässig ...
Solche Flüge sind nicht luftrechtlich geregelt.



... vor allem im Bezug auf Haftung bei Unfällen?
Da müssen sich Anbieter und Passagier selber drum kümmern. Es kommen sicherlich zivilrechtliche Regelungen zum Tragen. Stell Dir einfach vor, das Ding wäre kein Luftsportgerät sondern eine Seifenkiste. Nicht mehr und nicht weniger sind solche gewerblichen Angebote geregelt. Auch in einer Seifenkiste kann man verletzt werden, wenn man sich gegen Entgelt mitnehmen lässt.
 

IBF

Guest
Solche Flüge sind nicht luftrechtlich geregelt.




Da müssen sich Anbieter und Passagier selber drum kümmern. Es kommen sicherlich zivilrechtliche Regelungen zum Tragen. Stell Dir einfach vor, das Ding wäre kein Luftsportgerät sondern eine Seifenkiste. Nicht mehr und nicht weniger sind solche gewerblichen Angebote geregelt. Auch in einer Seifenkiste kann man verletzt werden, wenn man sich gegen Entgelt mitnehmen lässt.
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe sowieso an beidem - über Gewinnspiel oder direktem Kauf - kein Interesse, mich da reinzusetzen. Allein der nähere Anblick dieser Konstruktionen rechtfertigt den Vergleich mit einer Seifenkiste. Nicht mal für geschenkt !
 
gero

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Hallo,

unabhängig davon, ob ein kommerzieller Mitflug in einem Luftsportgerät rechtlich zulässig, versicherungstechnisch sauber oder praktisch empfehlenswert ist, das interessiert mich nun aber doch:

Allein der nähere Anblick dieser Konstruktionen rechtfertigt den Vergleich mit einer Seifenkiste.
Von welchem Gerät sprichst Du da? Welche Details sind da seifenkistig?

Für die Gyros, die ich kenne, trifft das keineswegs zu.

gero
 
Hübnack

Hübnack

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Gero, hier wurde 10 Seiten lang diskutiert und nach 10 Seiten ist es für einen Teil der Diskutanten eben immer noch nicht so richtig begreifbar, dass auch Dinge unterhalb 2,3 mtons sinnvoll fliegen. Frag also nicht, die Antwort kostet nochmal 10 Seiten und bringt keine neuen Erkenntnisse oder veränderte Meinungen. Es ist eben so.
H'nack
 
Del Sönkos

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Frag also nicht, die Antwort kostet nochmal 10 Seiten und bringt keine neuen Erkenntnisse oder veränderte Meinungen.

Falsch: Heute (!) hat die Luftverkehrs- und Luftsicherheitsbehörde Sachsen bekannt gegeben:
Entgeltliche Flüge für Privatpiloten zur Zeit wieder erlaubt

Wenn das so durchkommt, ist das für mich eine der positivsten Nachrichten des Jahres.
 
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Hübnack

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Ich will dir wirklich nicht zu nahe treten, aber ... hier wird über 10 Seiten die Legalität der gewerblichen UL-Fliegerei diskutiert und in Frage gestellt. Dein Beitrag bezieht sich auf die Veränderungen der Möglichkeiten des Piloten mit PPL. Das hat mit dem Luftsportgeräteführer nichts zu tun. Für Luftsportgeräteführer ist die EASA nicht mal zuständig.

Aber: Gut, das wir mal darüber gesprochen haben.
H'Nack
 
Phantom

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Ich will dir wirklich nicht zu nahe treten, aber ... hier wird über 10 Seiten die Legalität der gewerblichen UL-Fliegerei diskutiert und in Frage gestellt. Dein Beitrag bezieht sich auf die Veränderungen der Möglichkeiten des Piloten mit PPL. Das hat mit dem Luftsportgeräteführer nichts zu tun. Für Luftsportgeräteführer ist die EASA nicht mal zuständig.

Aber: Gut, das wir mal darüber gesprochen haben.
H'Nack
Das Thema Rundflüge steht derzeit in der gesamten privaten Fliegerei auf der Kippe. Egal ob Ul,Ballon,e-Klasse oder Segelflugzeug. Dieses sehr aktuelle Thema wurde hier im Forum komplett ignoriert.
 
Schramm

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Das Thema Rundflüge steht derzeit in der gesamten privaten Fliegerei auf der Kippe. Egal ob Ul,Ballon,e-Klasse oder Segelflugzeug. Dieses sehr aktuelle Thema wurde hier im Forum komplett ignoriert.
würde nicht unbedingt sagen ignoriert - man will/wollte lieber nicht in´s Minenfeld laufen ....

man sollte hier aber auf jeden Fall zwischen gelegentlichen Flügen von Privatpiloten (ob "E" oder "M") mit Fluggästen (gegen Erstattung von Selbstkosten) und gewerblichen Rundflügen im UL-Berich (UL und Tragschrauber) trennen
 
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Schramm

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hierbei geht´s um gelegentliche (Rund)Flüge von Privatpiloten (gegen Erstattung der Selbstkosten) - nicht um gewerbliche Rundflüge - also um´s "Geldverdienen"
Ich verstehe aber nicht das Geschrei darum. Wer will mir den nachweisen, dass derjenige mir dafür Geld gegeben hat? Dann hat er mir eben fürs Mitnehmen zum Flugplatz etwas Trinkgeld fürs tanken mit dem Auto gegeben. :FFTeufel: Eine Quittung wird man wohl einem Bekannten oder Verwandten kaum ausstellen. :headscratch:

Grüße
 
Del Sönkos

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Es geht um den Versicherungsschutz, der Rest ist total sekundär.
Ob die Freunde nach einem Unfall noch immer Freunde sind und "stillhalten", ist dann die goldene Frage...
 
Phantom

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Ist das nicht bei jedem Unfall so, egal ob mit UL, Auto oder Mopped?
Wenn du mit einem PKW und vier Insassen einen Unfall baust, will die Polizei aber auch keinen Taxiführerschein sehen.
Wenn man die neuen Gesetze richtig ließt, dann sind Gastflüge nur noch mit ATPL möglich.

Das ganze Theater geht übrigens weiter. Es kommt derzeit drauf an, welche Landesluftfahrtbehörde zuständig ist.
Deutscher Aero Club e.V.: Gastflüge ? ja, aber ?
 
Intrepid

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Wenn man die neuen Gesetze richtig ließt, dann sind Gastflüge nur noch mit ATPL möglich.
Was Quatsch wäre. Wenn, dann sollten bezahlte Flüge im Rahmen eines Luftfahrtunternehmens möglich sein. Ein Taxifahrer darf mit seinem Privatauto auch keine gewerbliche Personenbeförderung machen.
 

an-12

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Auch wenn ich jetzt hier wahrscheinlich mit Katzenscheisse beworfen werde, möchte ich mal meine Sicht der Dinge hier darstellen - und zwar aus Sicht eines Luftfahrtunternehmens:
Ich finde die Regelung, dass nur CPL, bzw ATPL Kollegen Rundflüge durchführen dürfen aus Wettbewerbsgründen schon fair: ein Luftfahrtunternehmen, welches kommerziell eine Menge Personal, jede Menge Verwaltungsaufwand etc vorhalten muss kann im direkten Wettbewerb nicht mit privaten "Selbstkostenflügen" konkurrieren. An meinem "Heimatplatz", bzw. dessen Umfeld gibt es einige Vereine und Privatpersonen, die solche Flüge durchführen (was ich aus deren Sicht auch nicht verwerflich finde und sogar verstehen kann). Als zugelassenes Luftfahrtunternehmen ist es aber nicht möglich, zu solch niedrigen Kosten zu operieren. Das Ende vom Lied: die halblegalen Kollegen fliegen sich einen Wolf, das zugelassene Luftfahrtunternehmen steht am Boden.
Gleiches gilt ja auch im größeren Segment. Ich erinnere an den D-CMMM, der ebenfalls gegen Entgelt Paxe befördert hat, einige Helikopterunfälle in der vergangenen Zeit etc - jedesmal das gleiche Spiel: es sitzen zahlende Passagiere an Bord eines Flugzeuges, welches nicht kommerziell zugelassen ist. Genauso unfair für die, die den riesen Aufwand betreiben und ein zugelassenes Luftfahrtunternhemen betreiben.
Ich bin mir bewußt, dass mein Argument (für Rundflüge) nur dann gilt, wenn es auch tatsächlich eine Konkurrenzsituation gibt. Gerade für Flugtage von Vereinen oder auf kleineren Plätzen bin ich in jedem Fall auch für Ausnahme Regelungen. Alleine schin weil es sonst schwierig wird, Leute für die Fliegerei zu begeistern.
Just my 2 cents...
 
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Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Deutschland | Thema: Privat/Kommerziell

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