Modulare CPL-Ausbildung

Diskutiere Modulare CPL-Ausbildung im Ausbildung und Jobs Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Moin, ich habe da zwei Fragen zur CPL Ausbildung nach JAR-FCL 1.155 (b) [Seite 71] "Modulare Ausbildung": Ich habe letztes Jahr meinen PPL(A)...
Del Sönkos

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Moin, ich habe da zwei Fragen zur CPL Ausbildung nach JAR-FCL 1.155 (b) [Seite 71] "Modulare Ausbildung":
Ich habe letztes Jahr meinen PPL(A) gemacht und fliege seitdem so oft es geht.
D.h. für mich käme die modulare Ausbildung in Frage, da ich den PPL ja schon habe.

Jetzt meine erste Frage:
Mir ist nicht klar, ob die 200h sich auf den Erhalt des CPLs oder auf Beginn der Ausbildung beziehen?
Kann ich die CPL Ausbildung vor den 200h beginnen? Also die Stunden der praktischen Ausbildung bei den 200h anrechnen?

Numero Due:
Wir sieht das mit meinen Stunden während der Ausbildung beim PPL aus, kan ich die auch anrechnen?

Danke!
 
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ossiali

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Moin, ich habe da zwei Fragen zur CPL Ausbildung nach JAR-FCL 1.155 (b) [Seite 71] "Modulare Ausbildung":
Ich habe letztes Jahr meinen PPL(A) gemacht und fliege seitdem so oft es geht.
D.h. für mich käme die modulare Ausbildung in Frage, da ich den PPL ja schon habe.

Jetzt meine erste Frage:
Mir ist nicht klar, ob die 200h sich auf den Erhalt des CPLs oder auf Beginn der Ausbildung beziehen?
Kann ich die CPL Ausbildung vor den 200h beginnen? Also die Stunden der praktischen Ausbildung bei den 200h anrechnen?

Numero Due:
Wir sieht das mit meinen Stunden während der Ausbildung beim PPL aus, kan ich die auch anrechnen?

Danke!
1.) Nein, nachweis der Stunden muß zu Ausbildungsbeginn vorliegen
2.) Nein, es werden ja nur die Stunden als PIC angerechnet und das war in der Ausbildung eindeutig der Lehrer
 
Del Sönkos

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1.) Nein, nachweis der Stunden muß zu Ausbildungsbeginn vorliegen
2.) Nein, es werden ja nur die Stunden als PIC angerechnet und das war in der Ausbildung eindeutig der Lehrer
Moin, danke für die Rückmeldung.
Allerdings kann das so nicht ganz stimmen:
Zu 1) Aus dem Angebot von Air Allliance "Voraussetzung: 150 Stunden PIC"
Zu 2) Ich habe während meiner Ausbildung ja mehr als 10h Soloflüge absolviert, das ist natürlich PIC-Time

Ich habe schon Kontakt zu einigen Flugschulen aufgenommen und lasse mich beraten, die Infos stelle ich hier dann rein.

Gruß
 
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wollcke

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... wo die Sonne verstaubt
Zu 2) Ich habe während meiner Ausbildung ja mehr als 10h Soloflüge absolviert, das ist natürlich PIC-Time
Gruß
Also als PIC-Time gelten die nicht. Die werden als PICUS (=Pilot In Command Under Surveillance) geführt. Ob und in wie weit die anrechenbar sind, müsste aber jemand anderes beantworten.

Bei den 200h hatte ich letztlich auch nachgesehen, dass ist der Wert der momentan für den Modularen CPL im Gesetzt steht.

Gruß,
Wollcke
 
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Intrepid

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Also als PIC-Time gelten die nicht. Die werden als PICUS (=Pilot In Command Under Surveillance) geführt. Ob und in wie weit die anrechenbar sind, müsste aber jemand anderes beantworten.
Wo hast Du das denn her?

JAR-FCL 1.080(c)(1):
Pilot-in-command flight time

(i) The holder of a licence may log as pilot-in-command time all of the flight time during which he is the pilot-in-command.

(ii) The applicant for or the holder of a pilot licence may log as pilot-in-command time all solo flight time and flight time as student pilot-in-command provided that such SPIC time is countersigned by the instructor.

(iii) The holder of an instructor rating may log as pilot-in-command all flight time during which he acts as an instructor in an aeroplane.

(iv) The holder of an examiner’s authorisation may log as pilot-incommand all flight time during which he occupies a pilot’s seat and acts as an examiner in an aeroplane.

(v) A co-pilot acting as pilot-incommand under the supervision of the pilot-in-command on an aeroplane on which more than one pilot is required under the type certification of the aeroplane or as required by JAR–OPS provided such pilot-in-command time under supervision (see (c)(5)) is
countersigned by the pilot-in-command.
also:
- Solo-Zeiten während der Ausbildung sind PIC-Zeiten, muss auch niemand gegenzeichnen
- ebenso sind SPIC auch PIC-Zeiten (da saß der Lehrer daneben, hat aber nichts angepackt; muss er aber gegenzeichnen)
- PICUS-Zeiten gibt es nur in der gewerblichen Luftfahrt bei 2-Mann-Cockpit.
 
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Hi,
zunächst mal gehts um die Frage, was ich überhaupt will: Ich will im Rahmen einer modularen Ausbildung einen CPL erwerben.
Ich bin Inhaber eines PPLs nach JAR-FCL.
Das ist garnicht so selbstverständlich: Nach der neuen Verordnung kann ich auch als Inhaber einer PPL einen Integrierter CPL-Lehrgang absolvieren - will ich aber nicht.
Also wieso auch immer bekommt man von Flugstunden unterschiedliche Meinungen. Von 200h bis 150h PIC-Time war bis jetzt alles dabei.
Man muss dabei für die praktische Ausbildung folgende Voraussetzungen beachten:
1. Beginn vor Beginn der Ausbildung
2. Die CPL-Ausbildung selbst
3. Stunden für Erhalt der CPL
Ich habe jetzt die aktuellen Verordnung gelesen (1178/2011 DER KOMMISSION vom 25. November 2011) und dort steht:

Modularer CPL-Lehrgang — Flugzeuge
(ich beziehe mich auf die Seiten 81 ff. der og. Verordnung)

Vor Beginn der Flugausbildung muss der Bewerber: 150 Flugstunden absolviert haben!
Es geht hier auch nur um Beginn der Ausbildung, nicht um deren Erhalt.
(Hier steht nicht PIC, wer die Verordnung liest, wird feststellen, dass an anderen Stellen ausdrücklich PIC-Flugzeit steht)

Dann steht dort, wie die praktische CPL-Ausbildung aussieht:
Da ich kein IR und NVFR habe, muss ich also mind. 15 VFR, 5 NVFR und 10 IR Stunden schrubben. Dann müssen mind. 5 Stunden in einem für die Beförderung von mindestens 4 Personen zugelassenen Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk durchgeführt werden. Also 35h.

Und dann zum Schluss: Ein Bewerber um eine CPL(A) muss mindestens 200 Flugstunden absolviert haben, die mindestens Folgendes beinhalten:
a. 100 Stunden PIC (davon 20h Überland)
b. 5h Nachtflug (hab ich dann schon in der CPL-Ausbildung gemacht)
c. 10h IR (davon max. 5h Instrumentenbodenzeit)
d. 6 Flugstunden auf mehrmotorigen Flugzeugen
(Frage: Hier steht nicht als PIC, also muss ich kein MEP dafür haben? Mir ist natürlich klar, dass ich kein Multi-Engine fliegen darf...)
e. Sehr interessanter Punkt: Ich darf max. 30h PIC auf TMGs oder Segelflugzeugen "mitnehmen". Ähnliches gilt auch für Helis und Luftschiffe, aber das ist für mich aber uninteressant.

Jetzt steht in JAR-FCL 1.080 Aufzeichnung von Flugzeiten:
(ii) Der Bewerber für eine Lizenz kann alle Alleinflugzeiten oder Ausbildungszeiten mit einem Lehrberechtigten unter Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen, vorausgesetzt, dass die Flugzeit als SPIC von dem jeweiligen Lehrberechtigten gegengezeichnet wird.

Fazit zu meinen ursprünglichen Fragen:
1: Ich kann meine komplette Ausbildung, also die 10h Solo als PIC und die 35h SPIC, als verantwortlicher Pilot eintragen, sofern mein Fluglehrer das gegenzeichnet. Hey, super :distracted:
Steht ja so wortwörtlich in JAR-FCL 1.080 drin.
2. Ich benötige zur 150 Flugstunden, um meine Ausbildung beginnen zu können. Von PIC-Zeit steht da nix.
3. Ich benötige zum Erhalt der CPL 200h Flugzeit, davon müssen aber nur 100 PIC sein.


Das wirft doch folgende Frage auf:
Ich bin jetzt seit Schein vor 1,5 Jahren 40h als PIC geflogen - das ist nicht viel. Aber es ist alles neben dem Studium gelaufen und finanziert, für mich ist das echt viel. Ich habe also bald 100h PIC.
Wenn ich die CPL-Ausbildung mache, werden eh nochmal mind. 35h als SPIC dazukommen, also dann summiert 135h.
Ich habe schon mind. 6 Flugstunden auf Twins also Ko-Pilot.
Jetzt die goldene Frage: Könnte ich die Differenz der 200h und 135h also theoretisch als Kopilot "fliegen"?
Also die 65 Flugstunden...

Konstruktive Kritik ist wie immer gerne gesehen!
Gruß


Nachtrag: Mir ist klar, dass die Regelungen erst am 08.04.2012 in Kraft treten.
Grundsätzlich treten die Regelungen am 08.04.2012 in Kraft.
Außerdem der jeweilige Mitgliedsstaat das Recht zu entscheiden, die Bestimmungen bis zum 08.04.2015, was nationale Lizenzen betrifft und bis zum 08.04.2014 im Übrigen noch nicht anzuwenden.

Allerdings ist das "die" Zukunft, auch wenn ich den CPL schon vorher mache. Mal sehen, ob der die "alten" JAR-FCL dem widersprechen.
 
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Intrepid

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Das wirft doch folgende Frage auf:
Ich bin jetzt seit Schein vor 1,5 Jahren 40h als PIC geflogen - das ist nicht viel. Aber es ist alles neben dem Studium gelaufen und finanziert, für mich ist das echt viel. Ich habe also bald 100h PIC.
Wenn ich die CPL-Ausbildung mache, werden eh nochmal mind. 35h als SPIC dazukommen, also dann summiert 135h. -> korrekt

Ich habe schon mind. 6 Flugstunden auf Twins also Ko-Pilot.
Jetzt die goldene Frage: Könnte ich die Differenz der 200h und 135h also theoretisch als Kopilot "fliegen"?
Also die 65 Flugstunden... -> glaube ich kaum, denn die Co-Piloten-Stunden müssen auf einem Flugzeug sein, auf dem auch ein Co-Pilot vorgeschrieben ist; das ist privat sehr sehr selten, das erkläre mal. Du musst wenigstens die Berechtigung haben, das Flugzeug fliegen zu dürfen.

Nachtrag: Mir ist klar, dass die Regelungen erst am 08.04.2012 in Kraft treten.
Grundsätzlich treten die Regelungen am 08.04.2012 in Kraft.
Außerdem der jeweilige Mitgliedsstaat das Recht zu entscheiden, die Bestimmungen bis zum 08.04.2015, was nationale Lizenzen betrifft und bis zum 08.04.2014 im Übrigen noch nicht anzuwenden. -> die alten Regeln waren gleich
 
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Ich habe schon mind. 6 Flugstunden auf Twins also Ko-Pilot.
Jetzt die goldene Frage: Könnte ich die Differenz der 200h und 135h also theoretisch als Kopilot "fliegen"?
Also die 65 Flugstunden... -> glaube ich kaum, denn die Co-Piloten-Stunden müssen auf einem Flugzeug sein, auf dem auch ein Co-Pilot vorgeschrieben ist; das ist privat sehr sehr selten, das erkläre mal. Du musst wenigstens die Berechtigung haben, das Flugzeug fliegen zu dürfen.

Moin, danke für die schnelle Antwort.

Ich bin überhaupt verwundert, dass dort 6h ME gefordert sind - ich kenne einige CPL-Piloten, die kein ME haben.
Oder gilt dies nur, falls ich auch ein ME habe - dann würden auch die 6h Stunden Sinn machen.
Ev. wird das durch den aus meiner Sicht ziemlich kryptischen Satz ausgedrückt:
"Vor Beginn der Flugausbildung muss der Bewerber die Anforderungen für die Erteilung einer Klassen- oder Musterberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge gemäß Abschnitt H erfüllt haben, wenn für die praktische Prüfung ein mehrmotoriges Flugzeug verwendet werden soll.".

So wie ich JAR-FCL 1.080 lese, gibt es die Zeit als verantwortlicher Pilot und Kopilot (die "Anderen lasse ich mal weg :))
Dein angesprochener Punkt mit der Mindestflugbesatzung von zwei Piloten nach Musterzulassung (oder gemäß EU-OPS 1) ist doch nur dann interessant, wenn ich diese Zeit als verantwortlicher Pilot eintragen lassen möchte. Vorausgesetzt, dass diese Flugzeit als PICUS von dem
verantwortlichen Piloten gegengezeichnet wird. Das ist dann wie bei SPIC.
Aus meiner Sicht :star:

Kann ich also theoretisch 65 der 200h als Kopilot loggen?

Schönen Abend noch!
 
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"Vor Beginn der Flugausbildung muss der Bewerber die Anforderungen für die Erteilung einer Klassen- oder Musterberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge gemäß Abschnitt H erfüllt haben, wenn für die praktische Prüfung ein mehrmotoriges Flugzeug verwendet werden soll.".
Das betrifft Dich nur, wenn Du im Rahmen der CPL-Ausbildung mehrmotorig fliegen willst. Für die durchgehende CPL-Ausbildung ist das vorgeschrieben, für die modulare nicht. Ist ziemlich neu, die Regel kam 2009 mit dem Switch auf JAR-FCL 1 Amendment 7.
 
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Ahhh, ich hab das Wort wenn übersehen. So macht es natürlich Sinn!
Wo steht, dass ich auch ohne MEP als Kopilot MEP mitlogen darf?
Nach JAR-FCL 1.080 muss ich ja sogar etwas eintragen :uncomfortableness:

Auf jeden Fall vielen Danke für Kommentare. Die Sache mit den 65h als Ko ist rechtlich safe?
Wenn ich z.B. als KO auf einer C172 bei einem Kumpel mitfliege?
 
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Ahhh, ich hab das Wort wenn übersehen. So macht es natürlich Sinn!
Wo steht, dass ich auch ohne MEP als Kopilot MEP mitlogen darf?
Nach JAR-FCL 1.080 muss ich ja sogar etwas eintragen :uncomfortableness:

Auf jeden Fall vielen Danke für Kommentare. Die Sache mit den 65h als Ko ist rechtlich safe?
Wenn ich z.B. als KO auf einer C172 bei einem Kumpel mitfliege?
NEIN

Du kannst keine Co-Piloten-Zeiten loggen.
 
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Wenn du aktiv am fliegen beteiligt warst kannst du die Zeiten mitloggen, warum auch nicht?
Dann müssen die Zeiten im persönlichen Flugbuch aber als PIC eingetragen sein.


Folgende Sachen fallen auf: wenn drei Leute den gleichen Flug als 300-NM-Streckenflug angegeben haben beispielsweise. In einzelnen Fällen wurden auch schon die kopierten Seiten aus den Bordbüchern der Flugzeuge als Beleg angefordert. Aber nie ohne Anfangsverdacht: sehr schlechte Leistung in einer Prüfung/Überprüfung könnte ein Anlass sein, weil die demonstrierte Performance so gar nicht zu der angegebenen Flugerfahrung passt.
 
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Ja ich habe extra geschrieben Pilot oder Copilot (also links rechts), natürlich sollte eine solche Person dann auch aktiv am flug beteiligt sein, eine dritte Person wird dann schon problematisch das stimmt.
Die Copiloten-Zeiten hätte ich Dir nicht angerechnet. Wenn andere Ausbildungsleiter das machen, dann ist das deren Sache.
 
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Hallo Zusammen,
zunächst danke für das rege Interesse.
Zunächst plane ich, nur den CPL ohne IFR zu machen.
Über das für und wider könnten wir jetzt lange diskutieren.

Mit den CPL kann ich im netten Umfeld mit sehr netten Menschen am Wochenende einen super Job ausüben, was mir sehr wichtig ist. Wenn ich Geld dafür bekomme, ist das gut. In erster Linie will ich fürs Fliegen allerdings keine Unsummen mehr ausgeben.
Deshalb würde ich gerne da die Kosten da reduzieren, wo es möglich ist.
Deshalb gehe ich nochmal die Voraussetzungen des CPLs ein.

"Der Bewerber muss mindestens 200 Flugstunden absolviert haben“

Davon mind. 100 Flugstunden PIC

Ich habe seit Schein ca. 40h PIC und 10h PIC aus den Solo-Flügen der PPL Ausbildung.
Ich brauch also noch ca. 50h PIC, daran gibt’s wohl nichts zu rütteln.

Jetzt geht’s aber um die Wurst:
Aus der CPL (25h), Nacht-VFR (3h)- und PPL-Ausbildung (35h) habe ich dann 63 SPIC
(Die 2h Solo-Zeit der Nachtflugausbildung fließen in die 100h-PIC ein).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Aussage von Intrepid stimmt:
"ebenso sind SPIC auch PIC-Zeiten"
Das wäre ja praktisch, denn dann hätte ich ja nach den 45h PPL Ausbildung und 25h CPL Ausbildung schon 70h der 100h geforderten PIC-Time.
Aus der EU-Verordnung:
„Verantwortlicher Pilot in Ausbildung“ (Student Pilot-in-Command, SPIC) bezeichnet einen Flugschüler, der bei einem Flug mit einem Lehrberechtigten als verantwortlicher Pilot handelt, wobei der Lehrberechtigte den Flugschüler nur beobachtet und keinen Einfluss auf den Flug des Luftfahrzeugs nimmt oder diesen kontrolliert.

„Verantwortlicher Pilot“ (Pilot-in-Command, PIC) bezeichnet den Piloten, dem das Kommando übertragen wurde und der mit der sicheren Durchführung des Fluges beauftragt ist.

In der EU-Verordnung ist die Solo-Zeit eines Flugschülers mit Alleinflugzeit angegeben:
„Alleinflugzeit“ bezeichnet eine Flugzeit, während der der Flugschüler alleiniger Insasse eines Luftfahrzeugs ist." Dies bedeutet aber nicht, dass dies keine PIC-Zeit ist.
Bei den Solo-Flügen ist das aus meiner Sicht eindeutig PIC-Zeit, da ich ja mit einem Flugauftrag "beauftragt" wurde.

Also (tun wir mal so, als hätte ich die Nachtflugausbildung gemacht mit 2h PIC und 3h SPIC):

Aus der PPL- und Nacht-VFR Ausbildung nehme ich 12h PIC-Time mit.
Nach der Ausbildung bin ich bis dato so 40h PIC geflogen.
Also 52 PIC, d.h. ich muss noch mind. 48h PIC fliegen (Da ist das Gesetz aus meiner Sicht klar)

Aus der PPL, Nacht-VFR- und CPL-Ausbildung nehme ich insg. 63 SPIC mit.

Damit hätte ich total 163 Stunden und würde die Anforderungen erfüllen, allerdings muss insg. 200 Flugstunden absolvieren - es fehlen also noch 37Stunden.

Diese 37 Stunden kann ich entweder als PIC oder SPIC absolvieren, ich denke bis hier sind wir uns alle einig.

Jetzt wollte ich wissen, ob ich bei den VFR-Flügen mit einer C172 oder C303 den Anforderungen eines Ko-Piloten genüge:
„Kopilot“ bezeichnet einen Piloten, der nicht der verantwortliche Pilot ist, in einem Luftfahrzeug, für das mehr als ein Pilot erforderlich ist, jedoch mit Ausnahme eines Piloten, der sich zum ausschließlichen Zweck des Absolvierens einer Flugausbildung für eine Lizenz oder eine Berechtigung an Bord des Luftfahrzeugs befindet.

Weiter steht im Gesetz:
„Flugzeug, das mit einem Kopiloten betrieben werden muss“ bezeichnet ein Flugzeugmuster, der gemäß dem Flughandbuch oder dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis mit einem Kopiloten betrieben werden muss.
Da dies weder die C172, noch die C303, zutrifft, bin ich nicht als Kopilot unterwegs gewesen. Wundert mich zwar, aber steht halt so im Gesetz.

Jetzt habe ich ein Problem:
1. Wie soll ich das korrekt dokumentieren? Denn JAR-FCL 1.080 sagt:
"Piloten haben ein Flugbuch zu führen, in das Angaben zu allen Flügen einzutragen sind und das in Form und Inhalt den Anforderungen der zuständigen Stelle genügt. "
Immerhin habe ich ja gefunkt, Checklisten gelesen und Handgriffe gecheckt...

2. Gibt es nach der § 4 LuftPersV doch einen Kopiloten - bzw. kann ich mir die Flugzeit "anders" anrechnen"?
(2) Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Klassenberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zwölf Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, zwölf Starts und zwölf Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, enthalten sein.

§4 Abs. 1 verweist auf § 1 Fachliche Voraussetzungen und dort geht es ohne Klassenberechtigung um Flugzeuge mit einem MTOW von bis zu 750kg. Allerdings gibt es keine Flugzeuge von unter 750kg, die nur für 2 Personen zugelassen sind.
D.h. doch, es muss nach LuftPersV eine Möglichkeit geben, Zeiten auf Flugzeugen wie z.B. einer C150, die man nach dem PPL-N fliegen darf, als Nicht-PIC zu loggen.
Kann es sein, dass JAR-FCL/EU-Verornung und LuftPersV sich da widersprechen?

Bin mal gespannt, was ihr so sagt.


Gruß
 
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Du musst während der Ausbildung zwischen Dual (Flugschüler am Doppelsteuer) und SPIC (Pilot unter Aufsicht) unterscheiden, dass ist nicht das gleiche. Eigentlich ist alles DUAL. Nur, wenn die Flugstunde als SPIC-Übung im Ausbildungsplan steht und der Fluglehrer ausdrücklich sagt, dass er nichts tut während des Fluges, und anschließend im Flugbuch dieses auch noch bestätigt (dass er nichts getan hat außer zu beobachten), dann sind es SPIC-Zeiten. In der PPL-Ausbildung bin ich mir nicht mehr so sicher, da sind eventuell ein paar wenige Stunden laut Ausbildungsplan SPIC-Stunden. In der durchgehenden CPL-Ausbildung gibt es um die 50 SPIC-Stunden. Sonst wäre es während der Ausbildung und ohne absolvierte praktische Prüfung nicht möglich, die für die Lizenzerteilung notwendigen PIC-Zeiten zu erlangen.

Bei der Nachtflugausbildung gelten die Soloflüge als PIC und die übrigen Stunden als DUAL.

Deine sogenannten Co-Piloten-Zeiten kannst Du als sonstige Zeiten aufschreiben, ohne Anzahl Starts und Landungen, so wie es Bordingenieure oder Lademeister tun. Sie zählen nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten.

Auf Flugzeugen unter 750 kg kann man rechts PIC-Zeiten zum Beispiel als Lehrer oder Prüfer erlangen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube als Safety-Pilot darf man sich die Zeiten als PIC aufschreiben, wo man in Aktion getreten ist. Hab' ich irgendwie im Hinterkopf, müsste eine relativ neue Regel sein. Aber den behördlich vorgesehenen Safety-Piloten gibt es ja auch erst mit den neuen Tauglichkeitszeugnissen.



PS.: Ich kenne Ausbildungsleiter, die haben alle Zeiten nach dem ersten Solo-Flug als PIC-Zeiten gewertet. Korrekt ist das nicht. Aber ich wundere mich auch nicht, wenn Verkehrsflugzeuge einfach so mal aus dem Himmel fallen. Das hängt nämlich alles irgendwie zusammen.

Anders herum, wenn jemand gut und begabt ist, und man kann ihn wegen ein paar fehlender Zahlen im Flugbuch nicht machen lassen, dann ist das auch bitter. Du solltest Dir sowieso mal ein paar Schulen anschauen. Sprich mit dem jeweiligen Ausbildungsleiter, dann merkst Du schon, wie Du weiter kommen wirst. Es zählt die Zeit vom Losrollen bis zum Abstellen des Motors.
 
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Danke für die schnelle Antwort.
So wie ich die JAR-FCL lese, hat die DUAL nichts mit einem Doppelsteuer zu tun, sondern ob der Schüler als verantwortlicher Pilot ohne Einwirken des Lehrers fliegt oder nicht:
(in der neuen EU-Verordnung taucht der Begriff übrigens nicht auf)

JAR-FCL 1.001:
Ausbildungszeit als verantwortlicher Pilot (SPIC):
Die Flugzeit, in der ein Flugschüler die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausübt und der Lehrberechtigte ihn nur beobachtet und den Flug nicht beeinflusst
Ausbildungszeit mit einem Lehrberechtigten (Dual instruction time):
Die Flugzeit oder Instrumentenbodenzeit, in der eine Person von einem dazu anerkannten Lehrer ausgebildet wird.

Zu der den 12 bzw. 6 Flugstunden nach LuftPersV:
§4 gilt ja nur für Privatpiloten, Vorschriften über Fluglehrer findet man in den ff. §§ 88LuftPersV., d.h. was dort steht, gilt nur für Privatpiloten - aus meiner Sicht.

In der LuftPersV steht ja ziemlich deutlich drin, dass ich von den 12h "nur" 6h als PIC fliegen muss.
Die Lösung des Ganzen könnte natürlich sein, dass der PPL-N eine deutsche Erfindung ist und auch nur hier anerkannt ist.
D.h. ich kann mir nach LuftPersV die Stunden als Ko aufschreiben, sie werden aber nicht gem. JAR-FCL anerkannt
- für den CPL bringen sie mir mir dann nichts.



Ich glaube, ich sollte mal das LBA anschreiben, ich bekomme da keine Klarheit rein. EU-Verordnung sagt Ko-Pilot nein und aus der LuftPersV lese ich zumindest "soetwas" heraus.
 
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In der LuftPersV steht ja ziemlich deutlich drin, dass ich von den 12h "nur" 6h als PIC fliegen muss.
Steht da PIC oder "steuernder Pilot"?

So wie ich das kenne, muss ein Pilot 12 Stunden PIC gewesen sein, ein Fluglehrer auch. Nur der Fluglehrer kann von den 12 Stunden 6 Stunden als SPIC verbracht haben. Aber in der Tat, über diese ganzen Gesetze wurde viel diskutiert. Klar formuliert sind die nicht.

Das mit SPIC oder DUAL geht aus dem Lehrinhalt der praktischen Stunde hervor. Es gibt Flugstunden, bei denen der Fluglehrer ohne Tätigkeit nur als Beobachter mitfliegt. Die sind dann im Ausbildungsnachweis auch als solche gekennzeichnet. Diese Stunden kann man als SPIC angerechnet bekommen. Beim PPL sind das wenn überhaupt irgendwelche Navigationsflüge. Ich weiß es aber nicht mehr genau. Beim CPL gibt es Navigationsflüge zur Einweisung (DUAL) und Navigationsflüge in Verantwortung (SPIC).

Unheimlich viele Flugschulen hatten die Ausbildungshandbücher gekauft, als JAR-FCL das erste Mal an der Tür klopfte. Da waren die Lerninhalte durchnummeriert. Ein D vor der Nummer war DUAL und ein P vor der Nummer war PIC/SPIC. Beispiel "P308 Navigation Überland" mit Fluglehrer war eine SPIC-Stunde. Nagelt mich nicht auf die Nummern fest, alles nur noch aus dem Gedächtnis.
 
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Steht da PIC oder "steuernder Pilot"?

So wie ich das kenne, muss ein Pilot 12 Stunden PIC gewesen sein, ein Fluglehrer auch. Nur der Fluglehrer kann von den 12 Stunden 6 Stunden als SPIC verbracht haben. Aber in der Tat, über diese ganzen Gesetze wurde viel diskutiert. Klar formuliert sind die nicht.
§ 4 Gültigkeit der Lizenz und der Klassenberechtigungen

Änderungen / Synopse | 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 4

(1) Die Lizenz nach § 1 wird für einen Zeitraum von 60 Monaten ausgestellt. Die Klassenberechtigung, für die der Bewerber ausgebildet worden ist und die Prüfung abgelegt hat, wird in den Luftfahrerschein eingetragen.

(2) Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Klassenberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zwölf Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, zwölf Starts und zwölf Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, enthalten sein. Die Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.

(3) Die Lizenz nach § 3 Abs. 1 kann um die Gültigkeit nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.

Ich habe die aus meiner Sicht wichtigen Stellen unterstrichen - ev. habe ich auch etwas überlesen, nur wie soll ich die 5h, die ich nicht als "verantwortlicher Luftfahrzeugführer" fliegen muss aufschreiben, wenn ich sie nach der Defintion der EU-Verordnung bzw. JAR-FCL als Ko-Pilot nicht aufschreiben darf?
Nach dem o.g. § dürfte ich wie schon erwähnt, z.B. eine C150 fliegen, die wie mit Sicherheit alle Flugzeuge unter 750kg MTOW keine Mindestbesatzung von 2 Piloten hat. Nun ja, mal sehen.


Danke für die Erläuterung von Dual und SPIC, das macht richtig Sinn und kannte ich nicht.
 
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Alles schön gedacht, die LuftPersV wird aber durch die EU-Verordnung "gebrochen".
 
Thema:

Modulare CPL-Ausbildung

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