Verordnung (EG) Nr. 216/2008: Neue Lizenzen

Diskutiere Verordnung (EG) Nr. 216/2008: Neue Lizenzen im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Topaktuell: Neue Lizenzen in Euopa. Betrifft eigentlich alle ab UL.
Soaring1972

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Alien
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Na dann geht jetzt die Fragerei los!

Seite 5, Artikel 5, Bestehende einzelstaatliche Pilotenlizenzen:
Ich vermute mal Nicht-JAR-gemäße Lizenzen sind PPL (A) nach ICAO und PPL-N. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann werden diese Lizenzen umgeschrieben mit einem Umwandlungsbericht und bestimmte Dinge können dann nicht durchgführt werden. Sprich bei den meisten wird es sich um die CVR bzw. bei den "N"ern oft um die 750kg-Grenze handeln!

Die Formulierung "ohne Vergütung" zieht sich durch alle Scheine durch. Bisher kenne ich die Spekulation, dass LAPL-Gastflüge zum "Selbstkostenpreis" noch nicht richtig geklärt waren bzw. diese möglicherweise mit LAPL nicht möglich sind. Wie sieht das denn nu aus??? So wie ich es verstehe ist die Formulierung nun auch bei PPL(A) drin!
Beim Segelflug sieht es da noch interesanter aus: FCL 205.S (Seite26). Zusammengefasst min. 18 Jahre alt, 75 Flugstunden oder 200 Starts nach Schein und eine "Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer"

Na das klingt für mich nach "Ade liebe Rundflüge!" oder verstehe ich das falsch?
 
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Chopper80

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Alien
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Und das Ende für alle gewerblichen Flüge ( entgeltlicher Transport von Passagieren, Fracht und Post ) Single-Pilot über 60! Schöne Aussichten bei Rente69+

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Gabi

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Na dann geht jetzt die Fragerei los!

Die Formulierung "ohne Vergütung" zieht sich durch alle Scheine durch. Bisher kenne ich die Spekulation, dass LAPL-Gastflüge zum "Selbstkostenpreis" noch nicht richtig geklärt waren bzw. diese möglicherweise mit LAPL nicht möglich sind. Wie sieht das denn nu aus??? So wie ich es verstehe ist die Formulierung nun auch bei PPL(A) drin!
Beim Segelflug sieht es da noch interesanter aus: FCL 205.S (Seite26). Zusammengefasst min. 18 Jahre alt, 75 Flugstunden oder 200 Starts nach Schein und eine "Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer"

Na das klingt für mich nach "Ade liebe Rundflüge!" oder verstehe ich das falsch?
Ich verstehe das eher so, dass die bisherige Regelung, dass Man(n) mit einem PPL oder "minderwertigen" Lizenz kein Geld verdienen darfst, beibehalten wird. Die Frage nach den "Rundflügen zum Selbstkostenpreis" ist ja schon seit Jahren in der Diskussion, fällt m.E. nach aber nicht unter diese Formulierung. Denn, richtig kalkuliert, fliegt man ja bei Rundflügen ohne Vergütung. Abzuwarten ist sicher, was der deutsche Beamte aus den EU-Vorgaben macht, der Verlauf der letzten Jahre zeigt eigentlich eindeutig: es wird nur schlechter werden für die AL. Leider:frown:
 
Hummingbird

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bisher dürfte fast nur in Deutschland, dank § 20 LuftVG, Rundflüge gegen Entgeld in Maschinen bis 4 Sitze dürchführen, in andere Länder war es fast nie erlaubt.

Abzuwarten ist sicher, was der deutsche Beamte aus den EU-Vorgaben macht, der Verlauf der letzten Jahre zeigt eigentlich eindeutig: es wird nur schlechter werden für die AL. Leider
Der deutsche Beamte darf NICHTS anderes daraus machen.... diese EU Regelung ist so wie es ist Gesetz, ohne Änderungen oder sonstwas durch den deutschen Behörden.
 
Gabi

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bisher dürfte fast nur in Deutschland, dank § 20 LuftVG, Rundflüge gegen Entgeld in Maschinen bis 4 Sitze dürchführen, in andere Länder war es fast nie erlaubt.



Der deutsche Beamte darf NICHTS anderes daraus machen.... diese EU Regelung ist so wie es ist Gesetz, ohne Änderungen oder sonstwas durch den deutschen Behörden.
Doch darf er, solange es den EU-Regularien nicht widerspricht, dürfen die Länder auch "mehr" draus machen.
 
Schramm

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...Warum muss man auch in einer IFR Ausbildung in Deutschland Weight and Balance von ner 737 beherrschen.
...
Für mich als angehenden ATPLér kommts aber wahrscheinlich zu spät, leider...:grey:
na als ATPL-er solltest du dich damit schon auskennen:)
 
Thone

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Vielen Dank für den Link!

Für Umschreiber militärisch -> zivil scheint sich nichts geändert zu haben.
Fraglich nur, ob zB Bückeburg als ATO anerkannt ist. Ich glaube aber, dass ja. Sonst wäre eine Umschreibung (ggfs mit zusätzlich abzulegenden Prüfungen wie bisher) nicht mehr möglich.

Sonst ist natürlich die Altersbegrenzung ein ganz schöner Hammer: Ab 60 nur noch mit 2 Piloten und ab 65 gar nicht mehr gewerblich.

Thomas
 
Del Sönkos

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Ich muss gestehen, dass ich mir das noch nicht durchgelesen habe, einige wichige Punkte wurden ja bereits angesprochen.
Für mich ist das Thema ja sehr aktuell, weil ich ja wie bereits hier geschrieben, über kurz oder lang CPL+IR anstrebe und sich derzeit die Faktenlage ("neues" IR und eben neue Lizenzen) doch in wichtigen Punkten geändert haben und noch ändern werden!
Die Folgen sind auch nicht gerade auf die leichte Schulter zu nehmen.
 
Thema:

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