Musterprüfingenieur, Musterprüfbeauftragter..

Diskutiere Musterprüfingenieur, Musterprüfbeauftragter.. im Ausbildung und Jobs Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo, kann mir einer sagen was ein Musterprüfingenieur macht, welche Voraussetzungen muss er haben? Muss er besondere Lizenzen vom LBA haben...

Schweinchen

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Hallo,

kann mir einer sagen was ein Musterprüfingenieur macht, welche Voraussetzungen muss er haben? Muss er besondere Lizenzen vom LBA haben, wenn er zivil was macht, oder vom BWB wenn er an militärischen Entwicklungen was macht?

Muss eine Firma, welche Entwicklungen vornimmt, einen Musterprüfingenieur beschäftigen und einen Musterprüfbeauftragten haben, oder kann sie einfach herumbasteln und die Ergebnisse an ein Unternehmen, was Desgin Authority hat, übergeben?

Danke und Gruß
 

friesenjung

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Hallo,

die Antwort kommt jetzt vielleicht ein wenig spät, aber ich bin erst jetzt auf die Frage gestoßen.

Für die Tätigkeit als Musterprüfbeauftrager bzw. Musterprüfingenieur gibt es - abgesehen natürlich vom Studium (z.B. Luft- und Raumfahrttechnik) - i.d.R. keine besonderen Voraussetzungen. Lizenzen von der EASA, dem LBA oder dem BWB benötigt er für seine Tätigkeit nicht, es gibt sie auch nicht. Auch gibt es nur wenige Seminare oder Kurzstudiengänge, welche speziell auf das Thema Musterprüfung vorbereiten. Zivil bietet z.B. die EASA einige Lehrgänge an, militärisch ist mir nur ein Kurzstudiengang der Cranfield University bekannt (http://www.cranfield.ac.uk/cds/shortcourses/airworthinessmilitary.html).

In der Realität wird eine Firma, welche Luftfahrtgerät herstellt, und daher auch eine Abteilung unterhalten muß, die sich mit Musterprüfung/-zulassung beschäftigt (Musterprüfleitstelle, bzw. Airworthiness office), kaum Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt finden, die besondere Erfahrungen mit Musterprüfung oder gar eine gesonderte Ausbildung in diesem Bereich haben. Der Leiter der Musterprüfleitstelle eines größeren Unternehmens der Luftfahrtbranche hat mir diesbezüglich einmal gesagt, er sei froh, wenn ein Bewerber schon einmal gehört habe, daß Luftfahrzeuge zugelassen werden müssen. Fraglos war das natürlich etwas überspitzt formuliert.

Abstrakt formiliert beschäftigt sich ein Musterprüfbeauftragter oder ein Ingenieur in der Musterprüfleitstelle damit, die Verkehrssicherheit eines Luftfahrzeugmusters zu überprüfen. Dies tut er, indem er z.B. die Einhaltung der in den Bau- und Prüfvorschriften (z.B. EASA CS 25) niedergelegten Anforderungen durch Vergleich der "Lufttüchtigkeitsforderungen" mit Test- oder Analyseergebnissen überprüft.

Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen damit halbwegs beantworten.

MfG
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Sehr schön beschrieben, Friesenjung.

Nur noch 1-2 kleine Anmerkungen
In der Realität wird eine Firma, welche Luftfahrtgerät herstellt, und daher auch eine Abteilung unterhalten muß
Ein reiner Hersteller (Part 21G oder F) beschäftigt i.d.R. keinen Musterprüfingenieur. Das macht der Entwicklungsbetrieb (Part 21J).
Klingt nach Haarspalterei, aber es gibt eben auch (speziell im Zulieferbereich) zugelassene Hersteller, die keinen Entwicklungsbetrieb haben. Im Prinzip wäre das auch für ein gesamtes Luftfahrzeug denkbar.

Es gibt zwar keine von der EASA-Lizenzs als MPI, jedoch fordert die EASA, dass die Entwicklungsbetriebe a priori Qualifikationskriterien festlegen, nach denen die Musterprüfleitstelle Personen mit interner MPI-Berechtigung ausstatten kann, z.B. wie von Friesenjung angedeutet ein abgeschlossenes Luftfahrt-Ingenieursstudium sowie ein gewisses Pensum an Erfahrung/Berufsjahren.
Darüber hinaus wird im Rahmen der EASA-Audits normalerweise auch eine Human Factors Schulung abgeklappert.
Der Entwicklungsbetrieb muss seine MPI auch mittels Form 4 an die EASA melden.

Eine MPI-Berechtigung kann also bei Jobwechsel nicht wie eine CatB1/B2-Lizenz mit passenden Type Ratings von Betrieb zu Betrieb mitgenommen werden
 
krenosta

krenosta

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MPI im Part 21-J und -G Betrieb

Hallo zusammen,

den Ausführungen meiner Vorredner zum Thema ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen - perfekt beantwortet.
Als kleine Anmerkung vielleicht noch : bei den Qualifikationsmerkmalen die der Betrieb gegnüber der EASA für seine
MPI's im 21-J und für seine DI's im 21-G Part festlegt und nachweist, ist ein Studium nicht zwingend erforderlich.
Hier werden auch andere Qualifikationen wie z.B. staatl. gepr. Techniker mit entsprechender Berufserfahrung genehmigt.

Bei Airbus und co ist das vielleicht anders, aber generell geht es auch so.

Quelle : eigene Erfahrung und EASA/FAA-genehmigte Authorization als MPI und DI.
 

Schweinchen

Flieger-Ass
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Hallo,

ich möchte mich erstmal für eure Antworten bedanken. Leider komme ich aus technischen Günden jetzt erst da zu.
In meinem konkreten Fall geht es nur um ein Unternehmen, welches nur eine Entwicklungszulassung vom BWB hat, in der Teile für Lfz für die Bundeswehr entwickelt werden. Das Unternehmen hat keine zivile Zulassung.

Danke und Gruß
 
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