Frage zum Flugfunk

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Stefaninho85

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Ich stell hier mal ganz zurückhaltend eine Frage: :distracted:

Ich möchte zu gern den Flugfunk mithören können. Habe auch schon nach einem Flugfunkscanner gegoogelt. Allerdings gibt es diese in verschiedenen Ausführungen. Welches Gerät benötige ich, wenn ich auch den militärischen Funk mithören möchte? In Wohnortnähe ist der Jagdgeschwader 71 Richthofen. Die Phantom knallen immer über mein Haus hinweg und dann würde ich auch zu gern einmal hören, was die so miteinander quatschen. :witless: Kann mir jemand Tipps geben? Vielen Dank!
 
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Thone

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Ohne die entsprechenden Lizenzen ist das Abhören des Flugfunks in Deutschland nicht erlaubt. (Genauer: Das Bereithalten von geeigneten Geräten)

Vgl:Wikipedia:

"Die unerlaubte Nutzung der Flugfunk-Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne Berechtigung ist in der Bundesrepublik strafbar.
Der Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet."

Thomas
 
Spartacus

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Der Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet."
Und selbst Inhaber der entsprechenden Lizenzen dürfen auch nur dann reinhören, wenn Sie direkt
aktuell betroffen sind (also aktiv in der Luft, am Tower/Platz, ...).

Spartacus
 
Flashbird

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Fahr die paar Kilometer über die Niederländische Grenze, dort ist es legal und das Hobby sehr verbreitet.
 

Rhönlerche

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Du kannst ziemlich viel Flugfunk im Internet mitkriegen. Scramble nl wäre eine Adresse.
 
Spartacus

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Eins frag ich mich aber: Wie kann ein Scanner, der nur empfängt und nicht sendet, eine Frequenz blockieren?
Hi,

naja, derjenige wird wohl versucht haben, mit einem Funkgerät den Flugfunk abzuhören. Die lassen sich in D auch völlig legal beschaffen und dürfen von Lizenzinhabern (AZF, BZF I + II) auch unter entsprechenden Bedingungen betrieben werden. Abhören geht damit aber eben auch. Und wenn mann dann versehentlich den Sendeknopf gedrückt hält, ist die Frequenz blockiert. Und _das_ lässt sich dann sehr wohl orten und verfolgen. Kann ggf. sogar ein "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" sein, da die Kommunikation dort erheblich erschwert wird.

Schönen Gruß

Spartacus
 
nerbe

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Das kann er natürlich nicht. Aber das Fernmeldegesetz verbietet den Empfang von Funksignalen, die nicht für einen selbst bestimmt sind und auch nicht für die Öffentlichkeit. Außerdem verlangt die Netzagentur ein Entgeld für die Nutzung der Frequenzen, auch für den Empfang nicht nur fürs Senden.

Ist einfach so, muss man nicht verstehen, ist viel zu deutsch.

Ein Funkscanner, den keiner sieht, über den man nicht redet und über das Empfangene schweigt, wer soll da etwas dagegen tun :-)

Gruß ...
 
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Zet

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Hallo,
nachdem die rechtliche Situation nunmehr ausführlich behandelt (wenn auch nicht geklärt) wurde, dennoch eine kleine Antwort zu der eigentlichen Frage:

Ziviler Sprechfunk erfolgt auf Frequenzen von 117.875 MHZ bis 137,000 MHZ. Kanalraster ist noch 25 KHZ, zukünftig womöglich mal 8,33 khz.

Militärischer Flugfunk wird wohl meistens in dem Frequenzband 230 - 400 MHZ durchgeführt. Kanalraster ebenfalls 25 khz.

Die jeweilige Frequenz eines Fugplatzes wird in der AIP veröffentlicht. Leider ist die wiederrum nicht kostenlos verfügbar. Die meisten Flugplätze veröffentlichen die Frequenz(en) allerdings oft auf ihrer Internetseite. Die militärischen Frequenzen findet man z.B und www.mil-aip.de und dort unter dem Menüpunkt "Procedures".

Ein passender Funkscanner sollte also die oben genannten Frequenzbänder abdecken. Angaben dazu findet man unter den technischen Daten des Scanners.

Gruß
Christian
 
Howy-1

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Zur rechtlichen Seite empfiehlt es sich, mal nach "Scannerurteil" zu googeln. Speziell das "Burgdorfer Scannerurteil" bzw. seine nachfolgenden Interpretationen. Schlussendlich würde es wahrscheinlich eine Einzelfall-Entscheidung werden.

LG
 
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Del Sönkos

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Hallo,
nachdem die rechtliche Situation nunmehr ausführlich behandelt (wenn auch nicht geklärt) wurde
Guten Abend,
das ist verboten. Selbst als Pilot mit Funksprechzeugnis darfst du den Funk nicht abhören, weil die Informationen nicht für dich bestimmt sind. Daraus folgt auch, dass z.B. ein Fluglehrer am Boden den Funk abhören darf, wenn sein Schüler in der Luft ist.
In meinem Posting habe vom 16.12.2012 habe ich auch schon darauf hingewiesen. Ich habe die Frage schonmal gestellt und wurde auch abschließend beantwortet. In dem Posting ist ein Link zu dem Thread, den ich damals eröffnet habe.

Wichtig sind aus meiner Sicht § 88 Fernmeldegeheimnis und § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen des Telekommunikationsgesetzes.

Was legal ist, ist die ATIS.
 

Zet

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Wo steht das mit 2018?
Kann ich kaum glauben. Die meisten Geräte der amerikanischer Hersteller können nichts mit 8,33 khz anfangen. Bei Garmin z.B. erst die nagelneuen Geräte der GTN Serie. Das möchte ich sehen wenn sämtliche GNS 530/430 die ja max. 10 Jahre alt sind ersetzt werden sollen.....

Christian
 
Soaring1972

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Kann ich kaum glauben.
Das musst du aber "glauben" ist so! ELT hat auch für jedes LFZ ein Schweinegeld gekostet. Diesmal ist aber der Motorsegler, UL und Segelflieger mit dabei! So kann man die Privat-Fliegerei langsam aber sicher aus dem Himmel holen!
 

trince

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Hallo,

Die jeweilige Frequenz eines Fugplatzes wird in der AIP veröffentlicht. Leider ist die wiederrum nicht kostenlos verfügbar. Die meisten Flugplätze veröffentlichen die Frequenz(en) allerdings oft auf ihrer Internetseite. Die militärischen Frequenzen findet man z.B und MIL AIP GERMANY und dort unter dem Menüpunkt "Procedures".
Du kannst Dich unter

EAD Basic - Login Page

kostenlos registrieren und danach die bis zu 1 Monat alte AIP anschauen. Dort findest Du dann auch die Frequenzen der An- und Abflugkontrolle, wie auch die örtlichen ATC Frequenzen.
 
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