Nach 67 Jahren: Erfolgreicher Jungfernflug des Gleiters von Colditz

Diskutiere Nach 67 Jahren: Erfolgreicher Jungfernflug des Gleiters von Colditz im News aus der Luftfahrt Forum im Bereich Aktuell; Ein Nachbau des Colditz Gleiters ist gestern das erste Mal geflogen, 67 Jahre nach seinem ersten Bau. Der Colditz Gleiter war Ende des Zweiten...
JohnSilver

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Alien
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Ein Nachbau des Colditz Gleiters ist gestern das erste Mal geflogen, 67 Jahre nach seinem ersten Bau.
Der Colditz Gleiter war Ende des Zweiten Weltkriegs von britischen Kriegsgefangenen im Schloss Colditz für einen Fluchtversucht erdacht worden.
 

Rhönlerche

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Erfolgreich? Der ferngesteuerte Gleiter ist aber bruchgelandet, wobei der Dummy an Bord enthauptet wurde.
 
Teufel-Gleiter

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Na gut, mal sehen, was noch daraus wird; Hier noch etwas ausführlicher:

http://www.doebelner-allgemeine.de/web/daz/nachrichten/detail/-/specific/Flug-des-Colditz-Gleiters-1138171673
und hier:
http://www.naumburger-tageblatt.de/ntb/ContentServer?pagename=ntb/page&atype=ksArtikel&aid=1332060118665&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312

Sie habens jedenfalls versucht. Und hoffentlich hats nicht noch ein Nachspiel.

Gruß
(von einem der einen "Start" mit diesem Gerät im Flugbuch stehen hat - das Gerät war aber noch in einem Stück)
 
JohnSilver

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Alien
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Im Artikel der Daily Mail steht, dass die Bruchlandung Absicht war, weil kein Raum zum Manövrieren mehr zur Verfügung stand und daher der Flug abgebrochen werden musste. Auf Zäune hätten die Ausbrecher wohl eher keine Rücksicht genommen. :)
Das ursprüngliche Ziel des Ausbruches - den Fluss Mulde zu überqueren - wurde erreicht.
 
Teufel-Gleiter

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Hallo,

und hier ist ein Film dazu (welchen ich schon reichlich gesucht habe):
http://www.youtube.com/watch?v=nSHugyLm8u4&feature=player_embedded

PS: So etwas über bebautem Gebiet ? --> wohl kaum genehmigungsfähig !
Wie wird hier wohl das sächs. Luftamt reagieren, welche unsereins mit allen
möglichen deutschen und ausländischen Lizenzen selbst den Gummiseilstart
auf einem zulässigen Gelände mit einem ausländischen UL-Gleitflugzeug bei
Strafandrohung verboten hat ? Warten wir's ab.
 
airwolf54

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Colditz Gleiter Autoschlepp

Hallo,

hier noch ein Video des Colditz Gleiters mit echtem Piloten beim Autoschlepp.
In dem Video von Reisi siehr man auch,ein Pilot an Bord hätte den Gleiter bestimmt noch schön abfangen können und wäre ohne Bruch gelandet. Tolle Sache jedenfalls.Hatte vorher davon auch noch nichts gehört.

Der Airwolf 54

http://youtu.be/EzJ20KoLfuY
 
H.-J.Fischer

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eine einfache RC-Fernsteuerung hätte auch einen Bruch verhindert

Gruß
Hans-Jürgen
 
Stratified

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Hallo,

PS: So etwas über bebautem Gebiet ? --> wohl kaum genehmigungsfähig !
Wie wird hier wohl das sächs. Luftamt reagieren, welche unsereins mit allen
möglichen deutschen und ausländischen Lizenzen selbst den Gummiseilstart
auf einem zulässigen Gelände mit einem ausländischen UL-Gleitflugzeug bei
Strafandrohung verboten hat ? Warten wir's ab.
Da gibt es eine Menge IFs.
Ab 5kg genehmigungspflichtiger Modellflug und damit nur auf zugelassen Plätzen erlaubt. AFM 25-150kg oder über 150kg MPL (wüsste aber keinen der das hat zurzeit hat in Deutschland).
Ob das Ding eine gültige Zulassung gehabt hat bezweifle ich auch einmal, den die minimal geforderten 3g hätte der wahrscheinlich nie geschafft. Zulassung an den Steuerer gebunden etc.
 
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eine einfache RC-Fernsteuerung hätte auch einen Bruch verhindert

Gruß
Hans-Jürgen
Naja, von einem ferngesteuerten Flug war ja wohl die Rede (Ironie an - was die Engelländer jedoch so unter einer
Fernsteuerung verstehen - Ironie aus); Bin zwar nur in jungen Jahren RC-Pilot gewesen, aber hier wars wohl einfach
nur eine falsche Landeeinteilung (mit evt. überzogener letzten Kurve) von einer sicherlich ungünstigen Piloten-Position (vermute am Startpunkt auf dem Dach).
Und natürlich hätte ein geübter Pilot da drinnen die Landung besser eingeteilt, auch ohne Klappen und was sonst
noch, hätte aber auch nicht darin sitzen wollen (ein "Absturz" mit einem SG-38 reicht mir).

Zum anderen Punkt @Stratified "Da gibt es eine Menge IFs." :

Klar, aber dieses Stück wurde wohl aus UK geholt mit Piloten und ob es in UK einer Geräte-Zulassung bedarf und
wie die wohl aussieht - keine Ahnung (die Geometrie von diesen Stück ist jedoch sehr zweifelhaft).

Und ich weiß auch nicht welches Gerät dieses war, meines Wissens sind in UK zwei Exemplare in ca. 2000 gebaut worden, eines in London und eines in Tibenham (von einem stammt auch das Video in #9 - Autoschlepp oder Winde!?). Dann wurde auch noch ein Exemplar im letzten Jahr von den Altenburger fertiggestellt, dieses ist wohl
noch in Gato zu sehen (und genau dieses Exemplar fliegt definitiv nicht - weicht auch konstruktiv ein wenig ab).
Oder es ist ein gänzlich anderes Model !?

Na jedenfalls ahne ich daß dieser Abschuß sicher noch unter Besatzerrecht abgeht, oder die Behörde davon einfach
nichts weiß und obendrein der Verantwortliche sicher nicht mehr greifbar ist (so oder so wird es wohl ausgelegt).


Gruß

PS: man beachte das passende Outfit !
 
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Stratified

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Ab und zu wäre mal etwas mehr Wissen notwendig.
Schon mal etwas vom Zwei-plus-Vier-Vertrag gehört?

Selbst wenn das in England geprüft wurde, ist eine Nachprüfung in Deutschland fällig.
Bis 150kg macht das der DAEC oder DMFV. Ist aber müssig weil über 5kg.
Dann war das überhaupt versichert?
Da reicht keine Versicherung für Modellfluzeuge für 25-150kg, war nämlich eindeutig eine gewerblich Sache.
 
mike november

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Vielleicht hat auch jemand einfach nur gemacht, ohne lange zu fragen...
 
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Vielleicht hat auch jemand einfach nur gemacht, ohne lange zu fragen...
Ich bin der festen Überzeugung, daß sie das "einfach nur gemacht haben" (und ziehe auch davor den Hut);
Bin aber auch der Meinung, daß hier das Amt reagieren muß (und diese Reaktion interessiert mich).

@ Stratified (#13): Dank der Belehrung, führe er sich dieses zu Gemühte:
http://www.miprox.de/Sonstiges/BRD-Besatzungsrecht.html oder dieses:
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=238950 ("Kanzlerakte") oder auch dieses:
http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2011/11/32894/ ("Schäuble") oder aber dieses:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,8487066,00.html ("Fischer").
(Alles nach "Zwei+Vier" - Aber das ist alles Politik und sollte in diesem Forum außen vor bleiben).

Im Übrigen: Bei einem in der EU zugelassenen Luftfahrzeug wird keinesfalls eine "Nachprüfung" fällig:
§1c(1) LuftVG:
"Die Berechtigung zum Verkehr im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland haben nach Maßgabe des § 1 Abs. 1..."
(...9. Flugmodelle...) "... 4. Luftfahrzeuge, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in einem Register eingetragen sind..."

Nichts mit Nachprüfung, und schon gar nicht mit privaten Vereinen wie DAeC oder DMFV (ohne rechtl. Grundlage).
Wenn überhaupt, dann nur für deutsch zu registrierende (zugelassene) Luftfahrzeuge, wie beispielsweise für
"nichtmotorisierte Luftsportgeräte" der DHV oder der DAeC zuständig ist (nach der BeauftrV:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beauftrv/gesamt.pdf ).


Gruß
 
Christoph West

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So ein Segler-Nachbau, ich weiß nicht ob es genau dieser ist, steht jetzt im MHM in Gatow !
 
Christoph West

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Er soll Teil der Ausstellung „Privilegierte Lager im Zweiten Weltkrieg, Westalliierte Flieger in deutscher Kriegsgefangenschaft“ werden, Eröffnung am 11.Juli 2013, ist aber schon ausgestellt.

Foto von Samstag :
 
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