macfly
Space Cadet
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Die BFU hat den Abschlussbericht zu diesem Unfall vorgelegt:
http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2012/Bericht_12_3X025_Z226_Arnstadt-Alkersleben.pdf?__blob=publicationFile
Videoaufzeichnungen belegen laut BFU eine fehlerhaft eingeleitete Rolle: der Pilot habe die Rolle aus der Normalfluglage begonnen und vergessen, sie zuvor etwas anzuheben. Laut BFU ein "klassischer" Fehler, der dazu führt, dass sich die Längsachse der Maschine während der Rolle in Richtung Boden neigt, der Pilot die Horizontlinie aus den Augen verliert, und unerfahrene Kunstflugpiloten durch fehlende Orientierung instinktiv das Höhenruder ziehen.
Die BFU hat Flugbücher und Ausbildungsunterlagen überprüft und festgestellt, dass Angaben zu Flügen bei der Kunstflugausbildung des Piloten unzutreffend waren, so dass der eigentlich geforderte Umfang bei der Kunstflugausbildung deutlich unterschritten wurde. Kunstflugprüfer und Ausbilder waren zudem dieselbe Person, was laut BFU ebenfalls unzulässig war. Die BFU stellt insgesamt fest, dass der Pilot nur über eine sehr geringe Kunstflugerfahrung verfügte und kein kontinuierliches Training stattfand. Laut BFU war der Trainingsstand des Piloten unzureichend für eine Kunstflugvorführung in geringer Höhe.
http://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2012/Bericht_12_3X025_Z226_Arnstadt-Alkersleben.pdf?__blob=publicationFile
Videoaufzeichnungen belegen laut BFU eine fehlerhaft eingeleitete Rolle: der Pilot habe die Rolle aus der Normalfluglage begonnen und vergessen, sie zuvor etwas anzuheben. Laut BFU ein "klassischer" Fehler, der dazu führt, dass sich die Längsachse der Maschine während der Rolle in Richtung Boden neigt, der Pilot die Horizontlinie aus den Augen verliert, und unerfahrene Kunstflugpiloten durch fehlende Orientierung instinktiv das Höhenruder ziehen.
Die BFU hat Flugbücher und Ausbildungsunterlagen überprüft und festgestellt, dass Angaben zu Flügen bei der Kunstflugausbildung des Piloten unzutreffend waren, so dass der eigentlich geforderte Umfang bei der Kunstflugausbildung deutlich unterschritten wurde. Kunstflugprüfer und Ausbilder waren zudem dieselbe Person, was laut BFU ebenfalls unzulässig war. Die BFU stellt insgesamt fest, dass der Pilot nur über eine sehr geringe Kunstflugerfahrung verfügte und kein kontinuierliches Training stattfand. Laut BFU war der Trainingsstand des Piloten unzureichend für eine Kunstflugvorführung in geringer Höhe.