Wobei sich mir die Frage stellt: (die ja primär an die ehemaligen bediener geht, die sich ja ihr ganzes Fliegerleben lang solch zahlen ins Hirn prügeln mußten
)
Gibt/Gab es für die MiG-21 (oder einige ihrer Versionen) eigentlich eine Begrenzung des Landegewichtes bei Landung auf festem Untergrund, welches weit unter der maximalen Startmasse liegt/lag?
Füe Landungen auf unbefestigten Bahnen gab es meiner Erinnerung nach Beschränkungen (und dies nicht nur in der Anzahl der Landungen)
Axel
@ Axel,
aber sicher doch gab es diese Betriebsbegrenzungen
Landungen sind mit Landemassen (in Ausnahmefällen) von 6800 kg bis zu maximal 7300 kg erlaubt:
- Nach dem Start mit unbedingtem Abwurf der ZB und aller Bewaffnungsanhängungen,
- ohne Anhängungen mit einem KS-Rest von max. 1600 l (die besagte Runde mit NB min, FW draußen, Bremsklappe und Landeklappe 25°
)
- mit [...], zwei Raketen oder zwei Blöcken UB-16 bei einem KS-Rest von max. 1300 l,
- mit [...], vier Raketen oder vier Blöcken UB-16 oder zwei Raketen oder zwei Blöcken UB-16 und zwei oder drei leeren ZB bei einem KS-Rest von max. 1000 l.
Nach der Landung mit einer Landemasse über 6800 kg mussten das FW und seine Bestigungspunkte kontrolliert werden, sowie ein Kontrolleinfahren des FW war durchzuführen.
Dies alles galt für die MF!