Observer
Flugschüler
Hallo in die Runde,
ich habe hier nun einige Zeit mitgelesen und auch die eine oder andere Stunde mit den Infos auf der Seite des LBA verbracht. Die verschiedenen Möglichkeiten, um eine entsprechende Lizenz zu erhalten, hoffe ich auch verstanden zu haben. Was ich aber noch nicht verstehe, ist die Art und Weise, wie die erforderliche praktische Erfahrung aufgebaut wird. Soll heißen: Welche Tätigkeiten führt der Lizenz-Anwärter bis zum Erreichen und somit Erteilung der Lizenz aus?
Nur mal als Kontrolle, ob ich es richtig geblickt habe, folgendes Beispiel:
Ein ausgebildeter KFZ-Mechatroniker hat die Absicht auf lange Sicht gesehen eine B1 Lizenz (für LFZ über 7,5t mit Turbine) zu erreichen.
Er hat jetzt die Möglichkeit den Weg der kleinen Schritte zu gehen und entscheidet sich, zuerst einmal die Cat-A Lizenz zu machen. Dafür meldet er sich bei einer zertifizierten Schule an, besucht einen gemäß Teil-147 anerkannten Lehrgang für die Grundausbildung. Die Schulung hat einen Umfang von 800h (20 Wochen +x), wovon knapp ein Drittel Theorie sein sollte, der Rest ist praktische Ausbildung. Am Ende des Kurses hat er alle Prüfungen für die entsprechenden Module bestanden und würde jetzt ganz gerne eine Lizenz in der Hand halten, kann er aber nicht, denn die bekommt er nur, wenn er eine ausreichende praktische Erfahrungszeit nachweisen kann. Im Normalfall beträgt die erforderliche Zeit 3 Jahre, da er aber über eine relevante frühere technische Ausbildung als Mechatroniker verfügt, verkürzt sich die Zeit auf zwei Jahre. Und da er einen kompletten Grundlehrgang absolviert hat, halbiert sich die erforderliche Erfahrungszeit auf nun nur noch zwölf Monate.
Er bewirbt sich bei einem Unternehmen als ..., ja als was eigentlich? Er findet eine Anstellung, dann wird er die nächsten zwölf Monate wie eingesetzt? Angenommen eine normale CAT-A Aufgabe, z. B. Radwechsel, ist durchzuführen, dann darf er es durchführen, aber ein B1 Mechaniker muss das LFZ dann wieder freigeben, oder wie? Oder darf er selber gar nichts machen, sondern guckt einem anderen CAT-A Mechaniker über die Schulter, wie der das Rad wechselt und das LFZ wieder freigibt? Und das dann solange, bis er das Jahr um hat. Im Logbook schreibt er fleißig auf, was er gemacht/gesehen hat, bzw. seine Firma bescheinigt ihm das, oder wie ? Dieser Punkt ist mir nun nicht ganz klar, es wäre gut, wenn mich jemand dahingehend etwas erleuchten kann.
Wie geht es denn nun weiter,damit er an seine B1 Lizenz kommt? Er kann sich dann einfach zur B1 Prüfung anmelden?
Schön wäre es auch, wenn mir jemand den Unterschied zwischen der Arbeitsweise der Mechaniker in der zivilen Luftfahrt im Vergleich zur Bundeswehr bezüglich Freigabe, Lizenzen etc. erklären kann.
Vielen Dank im Voraus
Gruß
ich habe hier nun einige Zeit mitgelesen und auch die eine oder andere Stunde mit den Infos auf der Seite des LBA verbracht. Die verschiedenen Möglichkeiten, um eine entsprechende Lizenz zu erhalten, hoffe ich auch verstanden zu haben. Was ich aber noch nicht verstehe, ist die Art und Weise, wie die erforderliche praktische Erfahrung aufgebaut wird. Soll heißen: Welche Tätigkeiten führt der Lizenz-Anwärter bis zum Erreichen und somit Erteilung der Lizenz aus?
Nur mal als Kontrolle, ob ich es richtig geblickt habe, folgendes Beispiel:
Ein ausgebildeter KFZ-Mechatroniker hat die Absicht auf lange Sicht gesehen eine B1 Lizenz (für LFZ über 7,5t mit Turbine) zu erreichen.
Er hat jetzt die Möglichkeit den Weg der kleinen Schritte zu gehen und entscheidet sich, zuerst einmal die Cat-A Lizenz zu machen. Dafür meldet er sich bei einer zertifizierten Schule an, besucht einen gemäß Teil-147 anerkannten Lehrgang für die Grundausbildung. Die Schulung hat einen Umfang von 800h (20 Wochen +x), wovon knapp ein Drittel Theorie sein sollte, der Rest ist praktische Ausbildung. Am Ende des Kurses hat er alle Prüfungen für die entsprechenden Module bestanden und würde jetzt ganz gerne eine Lizenz in der Hand halten, kann er aber nicht, denn die bekommt er nur, wenn er eine ausreichende praktische Erfahrungszeit nachweisen kann. Im Normalfall beträgt die erforderliche Zeit 3 Jahre, da er aber über eine relevante frühere technische Ausbildung als Mechatroniker verfügt, verkürzt sich die Zeit auf zwei Jahre. Und da er einen kompletten Grundlehrgang absolviert hat, halbiert sich die erforderliche Erfahrungszeit auf nun nur noch zwölf Monate.
Er bewirbt sich bei einem Unternehmen als ..., ja als was eigentlich? Er findet eine Anstellung, dann wird er die nächsten zwölf Monate wie eingesetzt? Angenommen eine normale CAT-A Aufgabe, z. B. Radwechsel, ist durchzuführen, dann darf er es durchführen, aber ein B1 Mechaniker muss das LFZ dann wieder freigeben, oder wie? Oder darf er selber gar nichts machen, sondern guckt einem anderen CAT-A Mechaniker über die Schulter, wie der das Rad wechselt und das LFZ wieder freigibt? Und das dann solange, bis er das Jahr um hat. Im Logbook schreibt er fleißig auf, was er gemacht/gesehen hat, bzw. seine Firma bescheinigt ihm das, oder wie ? Dieser Punkt ist mir nun nicht ganz klar, es wäre gut, wenn mich jemand dahingehend etwas erleuchten kann.
Wie geht es denn nun weiter,damit er an seine B1 Lizenz kommt? Er kann sich dann einfach zur B1 Prüfung anmelden?
Schön wäre es auch, wenn mir jemand den Unterschied zwischen der Arbeitsweise der Mechaniker in der zivilen Luftfahrt im Vergleich zur Bundeswehr bezüglich Freigabe, Lizenzen etc. erklären kann.
Vielen Dank im Voraus
Gruß