Pitt61
Berufspilot
Hallo,
Ich möchte ein paar Frage zu mir immer wieder unklaren Sachverhalten beim Betreiben eines Luftfahrzeugs mit einem PPL
stellen :
1.) Soweit mir bekannt muß ich vor Antritt eines Fluges in privatem Bereich diesen planen und den geplanten Flug anmelden.
Wo , bei welcher Behörde muß man das machen ?
2.) Wäre es im Prinziep möglich, wenn eine erforderliche Berechtigung vorhanden ist, auch mit motorgetriebenen Drachen
einen Flug von Mönchengladbach bis z.B. Wittmund zu absolvieren?
- muß diese FLZ (Luftfahrzeug) dann mit Funk und einem Transponder ausgerüstet sein (Bedingung) ?
3.) Bei eienm Mitflug fiel mir auf, dass sich nach dem Start der Pilot an einem durch den Tower mitgeteilten "Punkt" auf der Flugroute
beim Tower abmeldet. Der Pilot verläßt die Kontrollzone diese Platzes und befindet sich nun im Luftraum G (wenn er unterhalb von 2500 ft bleibt).
Ist es richtig, dass es hier im Prinziep die Sicherung der Flugroutenabstände durch die Aufmerksamkeit der Piloten erfolgt. d.h.: keine Mitteilung über Verkehr durch Tower irgednwelcher Plätze erfolgen MUSS ?
Wenn dem so ist , heißt das dass ich bei einem Flug über z.B. der Eifel mit den Tornados z. B. aus Büchel oder Nörvenich im gleichen
Luftraum unterwegs bin. Die Piloten der Luftwaffe über meinen Flug nicht unterrichtet sind , wie ich nicht über den ihrigen ?
Ein befreundeter Fluglotse meinte, die Tornados hätte bei solchen "tieferen " Flügen ein nach vorn gerichtetes Radar eingeschaltet, mit dem der Luftraum vor ihnen gescannt würde. (Trotzdem - wenn dem überhaupt so ist - ist ein Segelflieger vor Jahren im Schwarzwald
mit einem Tornado zusammengestoßen). Ist das so ?
Welche Sicherheit gibt es im Luftraum G für Kleinstflugzeuge vor möglichen - wenn auch unwahrscheinlichen - Kollisionen ?
Grüße,
Pitt
Ich möchte ein paar Frage zu mir immer wieder unklaren Sachverhalten beim Betreiben eines Luftfahrzeugs mit einem PPL
stellen :
1.) Soweit mir bekannt muß ich vor Antritt eines Fluges in privatem Bereich diesen planen und den geplanten Flug anmelden.
Wo , bei welcher Behörde muß man das machen ?
2.) Wäre es im Prinziep möglich, wenn eine erforderliche Berechtigung vorhanden ist, auch mit motorgetriebenen Drachen
einen Flug von Mönchengladbach bis z.B. Wittmund zu absolvieren?
- muß diese FLZ (Luftfahrzeug) dann mit Funk und einem Transponder ausgerüstet sein (Bedingung) ?
3.) Bei eienm Mitflug fiel mir auf, dass sich nach dem Start der Pilot an einem durch den Tower mitgeteilten "Punkt" auf der Flugroute
beim Tower abmeldet. Der Pilot verläßt die Kontrollzone diese Platzes und befindet sich nun im Luftraum G (wenn er unterhalb von 2500 ft bleibt).
Ist es richtig, dass es hier im Prinziep die Sicherung der Flugroutenabstände durch die Aufmerksamkeit der Piloten erfolgt. d.h.: keine Mitteilung über Verkehr durch Tower irgednwelcher Plätze erfolgen MUSS ?
Wenn dem so ist , heißt das dass ich bei einem Flug über z.B. der Eifel mit den Tornados z. B. aus Büchel oder Nörvenich im gleichen
Luftraum unterwegs bin. Die Piloten der Luftwaffe über meinen Flug nicht unterrichtet sind , wie ich nicht über den ihrigen ?
Ein befreundeter Fluglotse meinte, die Tornados hätte bei solchen "tieferen " Flügen ein nach vorn gerichtetes Radar eingeschaltet, mit dem der Luftraum vor ihnen gescannt würde. (Trotzdem - wenn dem überhaupt so ist - ist ein Segelflieger vor Jahren im Schwarzwald
mit einem Tornado zusammengestoßen). Ist das so ?
Welche Sicherheit gibt es im Luftraum G für Kleinstflugzeuge vor möglichen - wenn auch unwahrscheinlichen - Kollisionen ?
Grüße,
Pitt