Moin moin,
Um Luftfahrzeuge wirksam bei Start oder Landung mittels Blitzlicht auszuleuchten, bedarf es nach meiner Einschätzung mehr als eines kleinen, handelsüblichen Blitzlichtes. Es ist zu vermuten, das es dadurch zu einer Blendung des Luftfahrzeugführes kommen kann. Daher rate ich dringend von dem Gebrauch von Blitzlicht, beim Fotografieren von aktiven Luftfahrzeugen ab.
Wenn ein Pilot durch die Verwendung von Blitzlicht in der Flugdurchführung gestört wird, bedeutet das womöglich eine Straftat begangen zu haben. Da das Blenden dann ja nicht versehentlich geschah (Der Fotograf wollte das Flugzeug ja explizit fotografieren), ist zumindest Fahrlässigkeit zu unterstellen. Laut Strafgesetzbuch, § 315 "Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr", würde das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei unterstelltem Vorsatz sieht das noch ganz anders aus:
"(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet,
3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Um zu einer Freiheitsstrafe verurteilt zu werden, müssten die Folgen einer Fotografie mit Blitz meiner Meinung nach schon gravierent sein. Auf jeden Fall kann man sich damit großen Ärger bereiten, und vielleicht auch eine saftige Rechnung (wenn der Pilot wegen der Beeinträchtigung der Sicht z.B. durchstarten musste).