Kreditlehrgang für Cat B2 mit vorangegangener Ausb. zum Elek. f. luftfahrttech. Syst.

Diskutiere Kreditlehrgang für Cat B2 mit vorangegangener Ausb. zum Elek. f. luftfahrttech. Syst. im Ausbildung und Jobs Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo Forum Community, bin neu hier und wende mich gleich mit einem Anliegen an euch. Hab leider nichts passendes in der Suche gefunden...

Mastinox

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Hallo Forum Community,

bin neu hier und wende mich gleich mit einem Anliegen an euch. Hab leider nichts passendes in der Suche gefunden.

Meine Ausbildung zum Elektroniker für luftfahrttechnische System habe ich im Winter 2007 bei Airbus erfolgreich abgeschlossen. Seit dem bin ich ein der Produktion tätig.

Da es das aber nicht gewesen sein soll und die Arbeit alles andere als befriedigend ist, hab ich mich entschlossen beruflich weiterzuentwickeln und die Cat B2 zu erlangen.

Mein Gedanke war, sich in einem Part 145er zu bewerben um Erfahrung zu sammeln. Anschließen die Modullehrgänge absolvieren usw.
Leider waren meine Bewerbungen alles andere als erfolgreich. Verständlich, da ich null Erfahrung in mitbringe.

Darum beschloss ich die Module zuerst zu machen, um mich dann erneut zu bewerben. Denke mal die Chancen steigen, wenn man wenigsten etwas vorweisen kann.

Aus diesem Grund habe ich das LBA kontaktiert um die Anwendbarkeit von Bonuspunkten zu prüfen.

Nach längerem waren auf das Antwortschreiben kam am Mittwoch das ernüchternde Ergebnis. Kreditlehrgang I mit 2250 Stunden Volumen.

Kann sich das LBA eventuell geirrt haben?

Da ich ja mein IHK Abschluss zum Elektroniker für luftfahrttechnische System > 75% abgeschlossen habe, hatte ich wenigsten mit den Kreditlehrgang III oder besser gerechnet.

Link zum Bonuspunktebericht -> http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/21252/publicationFile/ -> Seite 7

Werde auf jeden Fall noch mal beim LBA anrufen da ich deren Endscheidung so nicht nachvollziehen kann, wollte aber vorab schon mal eure Meinungen dazu hören.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

MfG

Thomas
 
cool

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Vielleicht stört sich das LBA an der Bezeichnung, sprich dass ein Elektroniker für Luftfahrttechnische Systeme eben kein Fluggeräteelektroniker ist :rolleyes:

Du hast ja hoffentlich noch deine Tätigkeitsnachweise und dein Ausbildungszeugniss, in denen wird ja dargelegt sein, was du in der Ausbildung gemacht hast und dass es dabei um Flugzeuge ging.
Ich würde ebenfalls auf den Kredits IV beharren.
 

IBF

Guest
Mein Gedanke war, sich in einem Part 145er zu bewerben um Erfahrung zu sammeln. Anschließen die Modullehrgänge absolvieren usw.
Leider waren meine Bewerbungen alles andere als erfolgreich. Verständlich, da ich null Erfahrung in mitbringe.
Der Gedanke ist richtig, nur manchmal muss man einen weiten Weg absolvieren, um ans Ziel zu kommen.

Bevor Du wirklich den B2 privat machst, würde ich es mal hier versuchen:

(Wenn nicht jetzt, dann später, die Arbeit wird nicht weniger )


Stellenangebot

Die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG in Rheinmünster sucht ab sofort eine/n

Avioniker (m/w)

Ihre Aufgaben:

Instandhaltung und Einrüstung von Com./Nav. Anlagen

Ihre Qualifikationen:

- Ausbildung zum/r Luftfahrzeugelektroniker/in mit Berufserfahrung
- Gute Englisch-Kenntnisse

Wir sind gespannt darauf, Sie kennen lernen zu dürfen und freuen uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins sowie Ihrer Gehaltsvorstellung per E-Mail an: bewerbung@drf-luftrettung.de.
 
conehead

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Lass dich auf keinen Fall mit dem Schreiben abspeisen!

Was meinst du was Kollegen und ich schon mit denen für Stress hatten. Einer meiner Kollegen hat meiner Meinung nach das gleiche Problem wie du. Ihm wollten sie auch den langen Lehrgang aufbrummen, während drei seiner Ausbildungskollegen...die bei Lufthansa sind...den kurzen bewilligt bekommen haben!!!

Auf Anfrage warum das so wäre, hat er dann auch die Kredits bekommen!?!?!?

Viel Erfolg!
 

Mastinox

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Schon mal Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Hab heute Vormittag versucht die zuständige Sachbearbeiterin telefonisch zu erreichen aber anscheint habe die beim LBA ein Brückentag eingelegt. Darum blieb es für heute bei einer email…

Denke mal, dass es sich hierbei um reine Schikane handelt. Dass aus dem Fluggerätelektroniker, der Elektroniker für luftfahrtechnische Systeme wurde, sollte das LBA eigentlich wissen. Immerhin waren die ja mit dran beteiligt.

Auf meinem Berufsschulabschlusszeugnis ist sogar folgender Vermerk: „Dieses Zeugnis bescheinigt, dass sämtliche EASA Part 66 CAT A-Module (1-17) integrativer Bestandteil der Berufsausbildung und nur in Verbindung mit dem IHK Abschluss gültig sind.“

@ IBF
Vielen Dank für die Info! Sollte sich das LBA dennoch querstellen werde ich mich auf jeden Fall bewerben.
Vorerst hatte ich mich aber bereits mit einem Part 174er in Verbindung gesetzt um im September ein entsprechenden Kreditlehrganz zu besuchen (Kredit IV). Allerdings nicht ohne offizielle Grundlehrgangseinstufung des LBAs.


Werde euch auf dem laufenden halten…

Gruß Thomas
 

IBF

Guest
Elektriker Flugzeugmontage gesucht

Ich hab Dir noch was Besseres anzubieten, dort legt man auch Wert auf Bereitschaft zur Weiterbildung :TOP:

Guckst Du:

Welcome to Pilatus Aircraft Ltd
 

Boeing727200

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Hallo Forum Community,

bin neu hier und wende mich gleich mit einem Anliegen an euch. Hab leider nichts passendes in der Suche gefunden.

Meine Ausbildung zum Elektroniker für luftfahrttechnische System habe ich im Winter 2007 bei Airbus erfolgreich abgeschlossen. Seit dem bin ich ein der Produktion tätig.

Da es das aber nicht gewesen sein soll und die Arbeit alles andere als befriedigend ist, hab ich mich entschlossen beruflich weiterzuentwickeln und die Cat B2 zu erlangen.

Mein Gedanke war, sich in einem Part 145er zu bewerben um Erfahrung zu sammeln. Anschließen die Modullehrgänge absolvieren usw.
Leider waren meine Bewerbungen alles andere als erfolgreich. Verständlich, da ich null Erfahrung in mitbringe.

Darum beschloss ich die Module zuerst zu machen, um mich dann erneut zu bewerben. Denke mal die Chancen steigen, wenn man wenigsten etwas vorweisen kann.

Aus diesem Grund habe ich das LBA kontaktiert um die Anwendbarkeit von Bonuspunkten zu prüfen.

Nach längerem waren auf das Antwortschreiben kam am Mittwoch das ernüchternde Ergebnis. Kreditlehrgang I mit 2250 Stunden Volumen.

Kann sich das LBA eventuell geirrt haben?

Da ich ja mein IHK Abschluss zum Elektroniker für luftfahrttechnische System > 75% abgeschlossen habe, hatte ich wenigsten mit den Kreditlehrgang III oder besser gerechnet.

Link zum Bonuspunktebericht -> http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/21252/publicationFile/ -> Seite 7

Werde auf jeden Fall noch mal beim LBA anrufen da ich deren Endscheidung so nicht nachvollziehen kann, wollte aber vorab schon mal eure Meinungen dazu hören.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

MfG

Thomas
Das Problem liegt meines erachtens darin, dass sich Vorschriften, dank der EASA, zum Teil stark verändert haben. Unter anderem die EU Verordnung 1149 von 2011.
Aussagen des LBA s in Punkto Lizenzerwerb ändern sich monatlich. Selbst, von Sachbearbeitern schriftlich zugesagte Dinge, werden mit Hinweis auf EASA und Änderungen im Verfahren über den Haufen geschmissen.

Das LBA ist nur noch ein Satellit und Handlanger der EASA und wird auch von der auditiert. Bevor sich dort jemand in die Nesseln setzt wird lieber etwas mehr verlangt.

Junge Kollegen von mir können davon ein Lied singen und die arbeiten in einem 145 Betrieb.

Bevor Du viel Geld und Zeit in den Sand setzt, versuche einen 145 zu finden und über diesen dich zu qualifizieren.

Selbst ich als Klasse 1 Prüfer auf Boeing und Airbus, musste 1999 noch diverse Lehrgänge nachweisen und damals war es noch relativ einfach, um die CAT B1 und C zu bekommen.

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen. Es ist ein langer Weg.
 
atlantic

atlantic

Astronaut
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Ich würd auch sagen......................:TD:

Sieh zu das du in einen vernünftigen Betrieb kommst und du dann über den zu deinem CAT-B (egal welcher auch ) delegiert wirst.
Das hat auch vorteile::TOP: je nach Betrieb:
- bezahlte Schulung
- Lohnfortzahlung
- bezahlte Unterkunft
- ev. Dienstwagen oder finanzielle Unterstützung

Wenn du das alles selbst zahlen willst, dann bist du mal ganz schnell über 10.000 €uro los

Ich hab bei meinem "Leergang":wink: letztes Jahr da so einige interessante Unterschiede erleben dürfen.
Und nach Aussage der Schule gibt es seit 2013 sowieso keine kreditierten Lehrgänge mehr (EASA sei dank )

Noch ne Frage: Wie bist du denn zu dem Namen "Mastinox" gekommen ???:headscratch::headscratch: Hast du noch mit dieser gelben Gift-Pampe zu tun ????:headscratch:
 

mATRatze

Guest
Die B2 Variante könnte in deiner Situation noch Sinn machen.Für B1 würde ich bei gleichen Vorraussetzungen abraten.
Darauf zu warten einen neuen Betrieb zu finden,der dich dann auch noch auf den Lehrgang schickt,halte ich für naiv.
Warum nicht alles selber finanzieren und gleich loslegen?
In einer Firma arschkriechen und immer älter werden macht keinen Spass,und wenn du erst Frau und Kinder hast wird
es doppelt so schwer...

@ Boeing 727200:EU 1149 ist schon Geschichte.Wir sind gerade bei Annex to ED Decision 2012/004/R angekommen.
Welcher Verein hat denn 1999 schon JAR66 ausgestellt ?Die Oberstreber vom LBA ?
 

Boeing727200

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@ Boeing 727200:EU 1149 ist schon Geschichte.Wir sind gerade bei Annex to ED Decision 2012/004/R angekommen.
Welcher Verein hat denn 1999 schon JAR66 ausgestellt ?Die Oberstreber vom LBA ?
Da sieht man wie schnelllebig die Zeit ist. :wink:

Ja das LBA. Mußte einige Module hauptsächlich in der Elektronik nachweisen. War ja auch mehr oder weniger eine Umschreibung der alten Lizenz auf die neue. :wink:
 

Mastinox

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Hallo Alle zusammen,


mittlerweile gingen mehrere Emails zwischen mir und der Sachbearbeitern hin und her.

Antwort auf meine erste Nachfrage weshalb nur Kredit I:

„Sie haben den Ausbildungsberuf "Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme" im Jahr 2007 erlernt und uns mit dem HK Prüfungszeugnis bestanden nachgewiesen.
Dieser Beruf ist gem. Bonuspunktebericht nicht förderlich für einen höheren Credit. Das dieser Beruf vor dem Jahr 2003 anders bezeichnet wurde ist nicht relevant.“​

Anscheinend ist der HK (Handelskammer Hamburg) Abschluss der Knackpunkt.
Aber auch die HK ist unter dem Dachverband der IHK und somit handelt es sich um ein IHK Facharbeiterbrief. Dies habe ich auch so in meiner zweiten Email dargelegt. Das ist also geklärt.

Mit angemerkt habe ich auch folgendes:

„Desweiteren ist die Staatliche Gewerbeschule G15 in Hamburg EASA Part 147 zertifiziert und gibt dazu folgende Angaben auf deren offiziellen Internetseite:
„Es wurde angeregt, den gleichzeitigen Erwerb des Facharbeiterbriefes und der EASA–Lizenz anzustreben. Voraussetzung für den Erwerb dieser Lizenz ist das Bestehen der theoretischen und der praktischen Facharbeiterprüfung mit mindestens 75 %.
Nachdem die G15 zertifiziert wurde, soll jeder Auszubildende die Möglichkeit erhalten, während seiner dualen Erstausbildung die Kategorie CAT-A, nach EASA Part 66 zu erwerben; einige Module werden sogar auf dem Niveau CAT-B angeboten, geprüft und bescheinigt.“

Bitte beachten Sie auch den Vermerk, das sich im Anhang befindenden Berufsschulabschlusszeugnis.“​


Der Vermerk im Berufsschulzeugnis sagt folgendes:

„Dieses Zeugnis bescheinigt, dass sämtliche EASA Part 66 CAT A-Module (1-17) integrativer Bestandteil der Berufsausbildung und nur in Verbindung mit dem IHK-Abschluss gültig sind.“


Darauf die Sachbearbeiterin:

„... Ihr erlernter Beruf der des "Elektronikers für luftfahrttechnische Systeme". In diesem Beruf werden andere Inhalte geschult als in dem Beruf des "Fluggerätelektronikers".
Die beiden Berufe sind nicht vergleichbar und der Ihnen mitgeteilte Credit ist korrekt.“​

Hab bereits eine Antwortemail darauf verfasst aber noch nicht abgeschickt. Kurzer Auszug daraus, da es sonst zu viel Text zum Lesen wird :wink: :

„Dass es sich bei dem Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme nach wie vor um den Fluggerätelektroniker handelt ist auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung nachzulesen:

BIBB / Entwicklung der Ausbildung zum/r Fluggerätelektroniker/-in -> Modernisierung der Berufsausbildung zum Fluggerätelektroniker / zur Fluggerätelektronikerin in der Berufsgruppe der luftfahrttechnischen Berufe

Bitte beachten Sie auch das mit beigefügte Dokument. (sagt aus, dass mein Ausbildungsberuf umbenannt wird und ergänzt mein Ausbildungsvertrag)

Ihre Entscheidung mir lediglich Kredit I zu gewähren, würde ja bedeuten, dass ich eine nichtförderliche Berufsausbildung außerhalb der Luftfahrt genossen habe. Dies allein wiederspricht sich ja schon mit der Bezeichnung meines erlernten Berufes. Und dem Vermerk aus meinem Berufsschulabschlusszeugnis.“​


Wie ihr seht, wird es nicht langweilig. Sollte die nächste Antwort wiederum negativ ausfallen, werde ich die Meinung des Sachgebietleiters einholen.


@ Boeing727200 und atlantic

Die Chancen in einem 145er unterzukommen, wenn man zuvor in einem 21er gearbeitet hat ohne auch nur irgendwas vorweisen zu können sind gleich null.
Sollte es doch klappen und es besteht die Möglichkeit, dass dieser Betrieb Schulungen für Mitarbeiter finanziert, würde ich (aus Part 21 kommend) sowieso ganz hinten anstehen.

Dazu kommt noch, sollte man einen Lehrgang finanziert bekommen ist es die Regel dass man „gebondet“ wird und die Firma für einen zuvor festgelegten Zeitraum nicht verlassen kann oder man zahlt die Kursgebühren zurück…

@ atlantic

Mastinox ist mir spontan eingefallen und fand es in dem Moment auch ganz originell.

Ja, die gelben Gift-Pampe wird bei uns leider nach wie vor verwendet. Unverständlich, wenn ich mich nicht irre ist es in so manchen 145er sogar verboten.
Ich persönlich benutze es nicht aber so mancher Kollege zieht sich bei der Verwendung nicht einmal Handschuhe über. Denke mal, das spricht für sich…

@ mATRatze

Ganz deiner Meinung!



Gruß Thomas
 

Boeing727200

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Die Chancen in einem 145er unterzukommen, wenn man zuvor in einem 21er gearbeitet hat ohne auch nur irgendwas vorweisen zu können sind gleich null.
Sollte es doch klappen und es besteht die Möglichkeit, dass dieser Betrieb Schulungen für Mitarbeiter finanziert, würde ich (aus Part 21 kommend) sowieso ganz hinten anstehen.

Dazu kommt noch, sollte man einen Lehrgang finanziert bekommen ist es die Regel dass man „gebondet“ wird und die Firma für einen zuvor festgelegten Zeitraum nicht verlassen kann oder man zahlt die Kursgebühren zurück…
In Punkt eins gebe ich Dir recht. Es wird eh immer schlechter, einen festen Arbeitsplatz in Deutschland, in diesem Bereich zu bekommen. Es wird immer mehr auf Leih, bzw Zeitarbeiter zurückgegriffen. Es gibt Länder, wie zum Beispiel Irland, die weit über ihren Bedarf ausbilden. Diese Kollegen drängen dann weit unter Preis auf den europäischen Markt. Auch die Airline, bei der ich seit Jahrzehnten beschäftigt bin, geht leider diesen Weg. Der Rest wird aus dem Pool der eigenen Auszubildenden gedeckt.

Zu Punkt zwei: spätestens, wenn Du die Grundlizenz in den Händen hältst, musst Du in einem 145 tätig werden, da ja der praktischen Nachweis erbracht werden muss. Dazu kommt der Musterlehrgang, welcher auch nicht gerade billig ist und meisten von der Firma gesponsert wird.

Deine Idee, sich an den Sachgebietsleiter zu wenden ist legitim. Ich hoffe sie bringt auch etwas, denn wie ich das LBA kenne, wird sich der Sachbearbeiter rück versichert haben. Aber Versuch macht klug.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und halt uns auf dem laufenden.
 
Thema:

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