Frage: (Gedankenspiel) Start in einer Flughafenkontrollzone (ETNT) möglich?

Diskutiere Frage: (Gedankenspiel) Start in einer Flughafenkontrollzone (ETNT) möglich? im Navigation, Flugfunk u. Verfahren Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo, (es ist nur ein Gedankenspiel, also es ist nicht ganz so ernst gemeint) Ich habe eine Frage zu Verfahren bzw Luftrecht, wenn ich...

Pitt61

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Hallo,


(es ist nur ein Gedankenspiel, also es ist nicht ganz so ernst gemeint)

Ich habe eine Frage zu Verfahren bzw Luftrecht, wenn ich einen möglichen Start in einer Kontrollzone
(Militärplatz Wittmund (ETNT) , JG 71 ) vor hätte :

Wenn man in unmittelbarer Nähe zum Flugplatz Wittmund (ETNT) wohnt (ca. 1,5 km bis zur Bahn), wäre ein Start mit
einem Klein-Helikopter von dort erlaubt bzw. zu erwirken ? Mosquito Aviation - Home of the Ultimate Ultralight Helicopter : Mosquito XET (Turbine)

(Ich kann es mir kaum vorstellen..)
Ich gehe davon aus, dass ich mich bei einer Distanz von 1,5 km zur Bahn innerhalb der Kontrollzone des Platzes befinde und damit den Regeln und Verboten, die in diesem Luftraum gelten unterliege. Zudem ist es ( wie bekannt) ein militärisch genutzer Platz (Luftraum HX ??).

Kann ich daher solch einen Plan von vorneherein vergessen, da ich mich im angenommen Fall luftfahrtechnisch "permanent, unkontrolliert/ unautorisiert"
und daher verboten in einer Kontrollzone bewegen würde ?

Anfragen an die Landesluftfahrtbehörde des Landes Niedersachsen haben da wenig Sinn und auch Herr Oberst
Roubal (Kommodore des JG 71) kann hier nichts ausrichten ?
Ist das so?

Gruß,

Pitt
 
gero

gero

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Hallo,

(es ist nur ein Gedankenspiel, also es ist nicht ganz so ernst gemeint)

Ich habe eine Frage zu Verfahren bzw Luftrecht, wenn ich einen möglichen Start in einer Kontrollzone
(Militärplatz Wittmund (ETNT) , JG 71 ) vor hätte :
Hallo,
ist doch ganz einfach. Das sind 2 rechtliche Komplexe (Militärisch/Zivil und Kontrollzone). Luftrechtlich ist nur der Teil mit der Kontrollzone von Belang, militärisch/zivil ist egal.

Und das mit dem Starten in der Kontrollzone ist rechtlich ganz eindeutig geklärt. Turm/Rollkontrolle entsprechend der veröffentlichten Verfahren anfunken, Freigabe erbitten, und entsprechend handeln.

Wenn Dir der Controller die Freigabe erteilt, per SVFR vom Parkplatz am Aldi-Markt zu starten und dann über Whisky und Echo in 2700ft abzufliegen, darfst Du das. (ich weiß, daß der Parkplatz dafür eine Zulassung zumindest nach §25 haben muß, aber es ist ja nur ein Gedankenspiel, oder?)

gero
 

Pitt61

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Hi Gero,

(ist doch ganz einfach .. mit der Antwort.. genau so wollte ich das..:o) )

Ich versteh dich so: ob militärischer- oder ziviler Platz ist egal..
Die Freigabe des Kontrollers ist entscheidend. O.k.

(Nochmal: ich will hier keinem etwas... es ist nur Interesse .. )
Wie wahrscheinlich ist es denn bei dem Tiefflugbetrieb (Starts und Landungen ) um Wittmund herum eine Freigabe für solch einen Kleinst -Heli zu bekommmen ?

Was du schreibst hießt für mich:
Wenn die Platzrunde oder Kontrollzone um Wittmung herum für den Kontroller verantwortbar frei ist, läßt er mich mit dem Mosquito (über vorgegebene Meldepunkte ) abfliegen !!
Und das bedeutet in meinen Augen: jou, klappt!
Ich könnte (auch unmittelbar in Bahnnähe ETNT ) eine Freigabe bekommen .

Gruß,

Pitt
 
Grizzly

Grizzly

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Ja das kannst du. Sobald er Freiraum in seiner CTR hat, bekommst du eine Freigabe und kannst starten. Nur für den Start vom Flugplatz selber brauchst du eine Genehmigung des Flugplatzbetreibers, also des Geschwaders. Und für den Start/die Landung abseits eines Hubschrauberlandeplatzes die Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.
 

Pitt61

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grizzly, thanks,

Wenn ich also im genannten Fall andauernd mit dem Heli von der Arbeit (und wieder hin)
pendeln würde, handelte es sich also um genehmigungsbedürftige Außenlandungen (Landerluftfahrtbehörde ist zuständig).

Bestünde denn Aussicht von der Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen solche
fast regelmäßig auftretenden Flüge (wohlgemerkt: immer nach dn VFR-Regeln angemeldet, usw.)
genehmigt zu bekommen ?

Es geht mir darum: in den USA sieht man die Piloten dort von ihrem (privat-) Grundstück mit dem Mosquito zur Arbeit oder auch nur zum Spass fliegen.( dies schwebte mir ja auch vor.. )

Vielleicht hätte ich anders fragen müssen:

Bekommt man in Niedesachsen Genhemigungen für regelmäßig vorkommemde Außenlandungen, wenn die Begründung (nur) lautete: Flüge zur Bewältigung von dienstlichen Belangen, Private Flüge ???
 
Grizzly

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In Deutschland ist die Chance meiner Einschätzung nach sehr gering, das dauerhaft machen zu können. Ich denke, dass der Einzelfall kein Problem darstellt, man bekommt ein paar Auflagen evtl. hinsichtlich des Brandschutzes etc., aber dauerhaft kann ich mir nicht vorstellen. Einschlägige Berichte in diversen Fachzeitschriften zeugen davon, dass die deutschen Behörden das aus Lärmschutz- und anderen Gründen sehr eng sehen und selten für private Flüge solche Genehmigungen ausstellen.

Und nur zur Arbeit zu fliegen reicht sicher nicht aus, um dem Luftamt klar zu machen, dass an diesem Flugbetrieb das Wohl einer Firma hängt.
 

Pitt61

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.dachte ich mir ... aber ein schöner Traum.
Im Übrigen scheitert es bei mir an den Finanzen.

Danke an alle, die mich mit Infos hierzu versorgt haben ...

Pitt
 
papasierra

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Um es noch etwas deutlicher zu sagen: Als Privatpilot wirst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht mal für eine einzige Außenlandung eine Genehmigung bekommen. Wenn du mehrfach an der selben Stelle starten oder landen willst, musst dort einen Flugplatz bauen. Mal abgesehen von den Finanzen - viel Spaß beim Gemehmigungsverfahren. :FFTeufel:

In Amiland sieht das ganz anders aus. Auch Frankreich ist sehr viel liberaler!
 

Rhönlerche

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In Köln gab es doch mal im Endanflug son Hotel (Schloß Auel oder so), wo man mit dem Hubschrauber landen durfte. Das müsste im direkten Flughafenbereich gewesen sein.
Für Deinen Hubschrauber solltest Du Dich vermutlich eher mit der BW gut stellen und das Ding dort bei denen stationieren. Es gibt sowas in einzelnen Fällen, ganz leicht ist es sicher nicht.
 
Thema:

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