Hochwassergebiete : Zwangspause für Hobbypiloten

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Nachdem Hobbypiloten wiederholt ohne Grund, also quasi als Schaulustige, die offiziellen Hubschrauerflüge zur Unterstützung der Maßnahmen im Hochwasserschutz gestört haben, gibt es nun ein Flugverbot für alle nicht sachlich der Hochwasser-Abwehr zuzuordnenden Flüge im Raum Deggendorf in Bayern sowie im Elbe-Korridor zwischen Dresden und Hamburg.

Verkehrsministerium verbietet Hobby-Flüge über Hochwassergebiet - SPIEGEL ONLINE
 
Flashbird

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Ach ja, der Spiegel wieder.....
Das Flugbeschränkungsgebiet entlang der Elbe ist schon länger bekannt. Als Grund dafür reimt sich der Spiegel ein zuviel an sensationslüsternen "Hobbypiloten" zusammen. Und daß sich der, laut NOTAM, gesammte VFR-Verkehr nur aus "Hobbypiloten" zusammensetzt ist wohl ein meinungsbildendes Mittel des zuständigen Redakteurs.:rolleyes:
 
gero

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Also anfangs war als Gefahrengebiet mit 6000ft Obergrenze, durch die man aber unter Beachtung des erhöhten Verkehrs durchfliegen konnte. Später wurde dann daraus die ED-R "Elbe". Damit ist zumindest bei allen Beteiligten Sicherheit hergestellt, die Hubschrauber können sich bis 2000ft relativ sicher sein, das sie allein bleiben und VFR-Flieger können in 2000ft das ganze bequem überfliegen und sehen sogar noch was.
 
schwarzmaier777

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und ??

- gabs auch schon beim Oderhochwasser 1996 ?? mit 5000ft Obergrenze - und tatsächlich Leute die es ignoriert haben und auch auf den Deckel bekommen haben (ich war`s nicht - aber stand bei"C" als der Anruf von Radar kam - mit der Frage wer da grad gelandet sei).

Gruß
Ingo
 
Intrepid

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Mindestens 2000 Fuß hoch muss doch sowieso jeder fliegen, also: wo ist das Problem?
 

flyer0852

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Mindestens 2000 Fuß hoch muss doch sowieso jeder fliegen, also: wo ist das Problem?
Das Problem ist, dass wenn der Flieger da drin steht man ihn nicht mehr rausbekommt, egal ob privat oder kommerziell gibt es keine Starterlaubnis. Pläne sind gemacht, Verträge zu erfüllen und bei bestem Flugwetter gehen die Tage ins Land... bis dann die nächste Front kommt.
 
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... egal ob privat oder kommerziell gibt es keine Starterlaubnis.
Wenn man einen ablehnenden Bescheid hat, kann man dagegen klagen. Und wenn die angefragte Flugroute geradewegs vom betroffenen Gebiet auf dem kürzesten Wege raus führt, rechne ich einer solchen Klage auch Erfolg zu. Um welchen Streitwert (Verdienstausfall, Ersatzbeschaffung) geht es denn?
 

flyer0852

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Das wissen wir noch nicht, sind gerade im Gelände, da der Flieger heute raus durfte. Da muss man erst mal Bestandsaufnahme machen, wieviel Kosten tatsächlich angefallen sind, etc.
 
Intrepid

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Dann berichte mal. Wenn es um Kostenübernahme geht, sind die Behördenvertreter plötzlich hellhörig und überlegen sich beim nächsten Mal, ob die Übernahme der Verantwortung für einen positiven Bescheid nicht doch etwas weniger stressig ist als die Übernahme der Verantwortung für eine Entschädigung.
 
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