Rechtliche Regelung e-Volo Erstflug

Diskutiere Rechtliche Regelung e-Volo Erstflug im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo, vor mittlerweile mehr als einem Jahr ist der e-Volo als erster Senkrechtstarter elektrisch gestartet. Ich hatte mir deren Konzept jetzt...

Buran76

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Hallo,

vor mittlerweile mehr als einem Jahr ist der e-Volo als erster Senkrechtstarter elektrisch gestartet. Ich hatte mir deren Konzept jetzt mit einigem Interesse auf der Aero angesehen...

Meine Frage im luftrechtlichen Sinne: Es wird jetzt ja gerade eine neue Luftfahrzeugklasse für diese Geräte erstellt. Der Erstflug dieses Geräts fand also noch ohne Zulassungen, Piloten mit Schein etc. statt.
Wie steht denn dann so ein Erstflug von etwas völlig Neuem rechtlich da? Ist so etwas erlaubt oder war der Erstflug genau genommen garnicht erlaubt???

Vielen Dank schonmal für eure Antworten =)
 
I/JG8

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Also eine Denkbare "saubere" Variante: Selbstbauprojekt bei der OUV angemeldet. 1.Gutachten liegt vor, LBA erteilt eine Gerätenummer und los gehts. Bauen, abnehmen lassen, 2.Gutachten, LBA erteilt Permit to fly + Fluganweisung und du kannst loslegen. Flugerprobung mit PtF bis zur endgültigen Zulassung.

Verzeiht einem Flächenflieger die Nachfrage: Was soll da eine neue Luftfahrzeugkategorie sein?
Ein elektrisch betriebener Hubschrauber ist doch immer noch ein Hubschrauber??
Oder vll. bewegen wir uns gewichtsmäßig in der UL, dh Luftsportgerätekategorie?

Ich denke, die per Definition "neue Luftfahrtkategorie" ist wohl eher der Ansatz, um sich vom Flugplatz-Zwang zu lösen, eine- zugegeben moderne und erfolgversprechende- Neukreation " Fliegendes Auto" also.

Wie auch immer: Hauptsache es fliegt!!
 
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Buran76

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Vielen Dank schonmal für die Antwort =)

Im konkreten Fall kann doch aber niemand das Gerät abnehmen da keine Vorschriften für Zulassung und Betrieb existieren. Denn es scheint ja keine Vorschrift zu geben da die Geräteart neu ist...

Zitat von deren Website: "Die zuständigen Verbände DULV (Deutscher Ultraleichtflug Verband) und DAeC (Deutscher Aero Club) sowie das LBA (Luftfahrtbundesamt) werden nun neben einer neu zu schaffenden Bauvorschrift für die Volocopter eine Betriebsordnung (wo und wie darf geflogen werden?) und das Ausbildungswesen für die späteren Piloten in Zusammenarbeit mit dem Projektteam von e-volo ausarbeiten."

Insofern irgendwie eine Grauzone?
 
I/JG8

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Mmn ist es ein Luftfahrzeug nachdem Prinzip Schwerer als Luft, spezifisch ein Drehflügler (LufVG) mit elektrischem Antrieb.
Die ersten Einzelstücke kann man unter Anwendung der Designvorschrift EASA CS27 sicherlich in der beschränkten Sonderklasse zulassen.

Das die Firma im Marketing und zur Erlangung von Fördergeld die Einzigartigkeit hervorhebt ist ok. Vielleicht wird tatsächlich eine neue Luftfahrzeugkategorie aus der Taufe gehoben, so wie gerade erst mit den 120kg- UL (jetzt Leichte Luftsportgeräte).

Die LuftPersV bietet auch einen Ansatz, dort sind „Luftfahrzeuge besonderer Art „ erwähnt.
Denke der „große Dienstweg“ (LBA) wurde gewählt weil man tatsächlich eine neue Luftfahrzeug- Kategorie anstrebt.

Wenn es ein „Volkswagen der Lüfte“ werden soll- noch dazu mit elektrisch- ökologischem Rückenwind- kann man damit eine ganze Reihe Dinge regeln, zB Befreiung von der Verkehrszulassungspflicht, Befreiung vom Flugplatzzwang, spezifische Regeln für Betrieb, Ausbildung der LFz- Führer, Wartung, Feststellung der Lufttüchtigkeit usw.

Und als Sahnehäubchen das ganze ausschließlich unter nationaler Aufsicht- ohne den ganzen EASA- Bürokratie- Overkill.

Einen Versuch ist es wert.
 
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