AW: Hubschrauber Landeflächen auf Bohrinseln
Eigentlich nicht.
Thone hat mir etwas geschickt.
seltsam nützliche Links gegeben.
Frage beantwortet, bzw. Sachverhalt nachhaltig aufgeklärt.
Deine Ausführungen hier verstehe ich um so weniger. Demzufolge muss mich zum Experten machen, damit ich fragen darf? Woher soll ich als Heli-Laie denn die Detail-Fragen der Zulassung wissen. Ich weiß ja nicht mal den englischen Fachbegriff für Hubschrauberlandeplatz.
Aber ich kann es ja mal versuchen:
Freight only 24h IFR Heli, EASA, Größe etwa R-22.
Und nun kannst mir helfen?
Natürlich musst Du nicht zum Experten werden, um fragen zu dürfen, aber
mit einem Blick in die Dokumente wäre Dir schnell klar geworden, dass eine
einfache Antwort "a Meter mal b Meter" eben nicht so einfach zu liefern ist,
wie Du vielleicht am Anfang erwartet hast, sondern dass eben viele
Faktoren zusammen kommen.
Und die hast Du in Deinem ersten Post nicht angegeben.
Ich selbst bin kein Experte im Helipad-Bau, und ich fliege auch keine R22,
sondern eine H269C. Außerdem bin ich auch noch nie auf Plattformen
gelandet/gestartet.
Aber wenn Du mit einer R-22 auf eine Plattform fliegen willst (mutig, mutig,
und IFR geht das mit der meines Wissens gar nicht, zumindest nicht mit
einer D-registrierten), dann kannst Du sicherlich mit einer Plattform der kleineren
Sorte auskommen.
Mit dem Rotordurchmesser von knapp 8 Metern und einer Länge
von etwas über 8 Metern brauchst Du dann eben eine freie Fläche von vielleicht
20 x 20 Quadratmetern. Die Landeplattform selbst kann viel schmaler sein
(die R22 hat keine 2 Meter Breite über den Kufen), da reichen vielleicht auch
4 x 4 Quadratmeter, wenn Zugang/Beladung z.B. über Treppen/Leitern von unten
möglich sind.
Fliegerisch sollte so was dann funktionieren. Ob das zulässig ist?
Schau'n wir mal weiter:
Die EASA hat - wie ich selbst erst mittels Google-Suche "heliport regulations EASA"
herausgefunden habe - sich mit dem Thema noch gar nicht selbst beschäftigt:
Is it planned to have a regulation for the design of heliports?
Yes, as required by the Basic Regulation. However, implementing measures for heliports (Annex 14, Volume II, Heliports) both in terms of stand-alone Instrument Flight Rule (IFR) heliports as well as Visual Flight Rules (VFR) heliports collocated at certified aerodromes will be done at a later stage. Until these implementing rules are in place, the respective national regulations will be applicable, to the extent they do not conflict with applicable rules of the EU.
Quelle:
https://easa.europa.eu/atm/faq.html
Genauere Angaben zu Mindestmaßen und Ausstattungen findest Du also
nur bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes, unter dessen Hoheit
die Plattform betrieben werden soll.
Schönen Gruß
Spartacus