Kein Spaß, ein Funkwecker störte den dortmunder Flugverkehr !!

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Rot-Weiss

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AW: Kein Spaß, ein Funkwecker störte den dortmunder Flugverkehr !!

So ist es. Auch die Ermittlungskosten der BNetzA dürften nicht unerheblich sein. Anders als z.B. Ermittlungen der Polizei muss ein Verursacher diese bisweilen tragen. Laut WDR sind der Frau diese nicht aufgebürdet worden, da sie weder wissentlich noch grob fahrlässig gehandelt hatte. Im Wiederholungsfalle sähe das natürlich ganz anders aus.
da die Frau den Wecker legal erworben hat, hat sie per se nichts falsch gemacht.
Es wäre doch schlimm, wenn man im Nachhinein für einen Produktkauf auch noch bestraft wird.
Stellt euch vor, ihr kauft einen VW Golf und in 10 Jahren müsst ihr dafür Strafe zahlen, weil mit dem VW Golf die meisten unfälle auf den Straßen passieren. Der einzige der im Fokus stehen kann, ist der Hersteller. Aber wenn der den Stand der Technik legal zugelassen (Funkstelle) und verkauft hat, so sehe ich kein Problem. Dann muss eben die Allgemeinheit, in der Form das Amt, für die Umsetzung neuerer Vorschriften sorgen!
 

Flusirainer

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AW: Kein Spaß, ein Funkwecker störte den dortmunder Flugverkehr !!

Alle Anwohner im Umkreis von 10km ist es strickt verboten elektrische Geräte jedweder Art im Haushalt zu nutzen!
Auch das Mitführen nund Benutzen elektrischer Geräte bei Ortsveränderungen vom Haushalt/Grundstück weg und zum Haushalt/Grundstück hin ist innerhalb dieser Zone strengstens untersagt! :wink:
 
Augsburg Eagle

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AW: Kein Spaß, ein Funkwecker störte den dortmunder Flugverkehr !!

Stellt euch vor, ihr kauft einen VW Golf und in 10 Jahren müsst ihr dafür Strafe zahlen..
Musst Du ja auch: Wenn es ein Diesel ist und Du in eine Umweltzone (vulgo Innenstadt) fährst :FFTeufel:
 

LFeldTom

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AW: Kein Spaß, ein Funkwecker störte den dortmunder Flugverkehr !!

Vielleicht klebte ja auch ein CE-Zeichen vom Hersteller drauf, welches aber in Wirklichkeit gar keine EU-Zulassung war, sondern nur die Abkürzung von China Export :FFTeufel:
Richtig - CE hat mit Zulassung nichts zu tun.


da die Frau den Wecker legal erworben hat, hat sie per se nichts falsch gemacht.
Es wäre doch schlimm, wenn man im Nachhinein für einen Produktkauf auch noch bestraft wird.
Stellt euch vor, ihr kauft einen VW Golf und in 10 Jahren müsst ihr dafür Strafe zahlen, weil mit dem VW Golf die meisten unfälle auf den Straßen passieren. Der einzige der im Fokus stehen kann, ist der Hersteller. Aber wenn der den Stand der Technik legal zugelassen (Funkstelle) und verkauft hat, so sehe ich kein Problem. Dann muss eben die Allgemeinheit, in der Form das Amt, für die Umsetzung neuerer Vorschriften sorgen!
Bei der Baureihe des Weckers liegt das Problem wohl nicht im regulären Zustand nach Fertigung, sondern es sind wohl einige aufgefallen, nachdem sich Defekte eingestellt haben.

Dein Beispiel vom Golf würde ich gerne abändern, denn auch wenn alle Fahrzeuge sehr gut wären gibt es immer einen, der die meisten Unfälle verursacht hat. Es müßte also immer einen Schuldigen geben - ob Golf oder ein anderes Auto...

Was aber, wenn sich nach 10 Jahren herausstellt, daß dein legal erworbenes Auto jedem millionsten Passanten die Rübe kürzt. Wenn das vorher nicht bekannt ist, dann hat man in der Tat nicht schuldhaft gehandelt, hat ein legal erworbenes Fahrzeug - muss aber für die Zukunft den Betrieb einstellen. (Beim Auto gibts neben der individuellen Schuld noch die Gefährdungshaftung - aber lass ich mal außen vor - können andere eh besser erklären).

PS: Nicht alles was man legal erwerben und besitzen darf darf man auch legal betreiben. Ist beim Wecker aber natürlich nicht relevant.
 
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