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Guest
Aus aktuellem Anlaß des China-Japan Problems und da meines Wissens ein solcher Thread noch nicht existiert, wollte ich das Thema hier mal zur Debatte stellen ... auch gerade da in der Presse teilweise sonderbare Vorstellungen verbreitet werden um was es sich dabei handelt.
ADIZ = Air Defence Indentification Zone
Hier mal meine Definition:
Eine einseitig von einem Staat proklamierte Zone außerhalb seines eigentlichen Staatsgebietes, in dem dieser Staat auf sein Staatsgebiet anfliegende Flugzeuge überwacht und gegebenfalls durch Abfangjäger visuell identifizieren läßt ... die Zone ist nicht durch das Volkerrecht legimitiert, was aber i.d.R. völlig unproblematisch ist, da der Staat dort keine Hoheitsrechte ausübt oder ausüben darf.
Die ADIZ diente im kalten Krieg vorallem der Verhinderung von Überraschungsangriffen, indem einfliegende Miltärflugzeuge des jeweiligen Gegners in dieser Zone i.d.R. von (bewaffneten) Abfangjägern escortiert wurden ... dabei gab es strikte, vereinbarte Verhaltensregeln wie dies anzulaufen hatte, um Zwischenfälle zu vermeiden.
Es besteht in dieser Zone keinerlei Hoheitsrecht des verhängenden Staates ... Flugzeuge müssen sich vor Einflug in diese Zone weder anmelden, noch sich eventuell sogar den Einflug genehmigen lassen ... darüberhinaus besteht auch kein Recht Flugzeugen den Einflug in dies Zone zu verweigern oder diese gar von Abfangjägern abdrängen oder abschießen zu lassen ... dies ist erst möglich, wenn das Flugzeug über die ADIZ-Zone hinaus auf das Hoheitsgebiet des Staates vordringt.
Somit komme ich im aktuellen Fall zum Schluß, dass China entweder:
Es soll hie hauptsächlich um das Thema ADIZ und die (völker-)rechtliche Einordnung gehen und nicht direkt um den aktuellen Konflikt ansich (da gibts einen speziellen Thread dafür) ... ich würde gerne wissen, ob meine o.g. Definition richtig ist oder ich etwas vergessen habe, bzw. etwas falsch sehe !`?
Gruß Uli_HH
ADIZ = Air Defence Indentification Zone
Hier mal meine Definition:
Eine einseitig von einem Staat proklamierte Zone außerhalb seines eigentlichen Staatsgebietes, in dem dieser Staat auf sein Staatsgebiet anfliegende Flugzeuge überwacht und gegebenfalls durch Abfangjäger visuell identifizieren läßt ... die Zone ist nicht durch das Volkerrecht legimitiert, was aber i.d.R. völlig unproblematisch ist, da der Staat dort keine Hoheitsrechte ausübt oder ausüben darf.
Die ADIZ diente im kalten Krieg vorallem der Verhinderung von Überraschungsangriffen, indem einfliegende Miltärflugzeuge des jeweiligen Gegners in dieser Zone i.d.R. von (bewaffneten) Abfangjägern escortiert wurden ... dabei gab es strikte, vereinbarte Verhaltensregeln wie dies anzulaufen hatte, um Zwischenfälle zu vermeiden.
Es besteht in dieser Zone keinerlei Hoheitsrecht des verhängenden Staates ... Flugzeuge müssen sich vor Einflug in diese Zone weder anmelden, noch sich eventuell sogar den Einflug genehmigen lassen ... darüberhinaus besteht auch kein Recht Flugzeugen den Einflug in dies Zone zu verweigern oder diese gar von Abfangjägern abdrängen oder abschießen zu lassen ... dies ist erst möglich, wenn das Flugzeug über die ADIZ-Zone hinaus auf das Hoheitsgebiet des Staates vordringt.
Somit komme ich im aktuellen Fall zum Schluß, dass China entweder:
- den Begriff ADIZ falsch interpretiert
- es gar nicht nur um eine ADIZ geht
- das ganze Problem nur ein Mißverständnis ist und von beiden Seiten aufgebauscht wird
Es soll hie hauptsächlich um das Thema ADIZ und die (völker-)rechtliche Einordnung gehen und nicht direkt um den aktuellen Konflikt ansich (da gibts einen speziellen Thread dafür) ... ich würde gerne wissen, ob meine o.g. Definition richtig ist oder ich etwas vergessen habe, bzw. etwas falsch sehe !`?
Gruß Uli_HH