Bergung aufgegeben

Diskutiere Bergung aufgegeben im WK I & WK II Forum im Bereich Geschichte der Fliegerei; AW: Bergung aufgegeben Aber gerade in Gatow sieht man doch, daß auch sonst nichts nachkommt. Im Gegenteil es werden interessante Exponate...
Christoph West

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AW: Bergung aufgegeben

Aber gerade in Gatow sieht man doch, daß auch sonst nichts nachkommt. Im Gegenteil es werden interessante Exponate verliehen um sie zu schützen und Bewegungsfreiheit zu bekommen. Daß man sich in so einer Situation auf seine Stärken (kalter Krieg) konzentrieren muss ist klar.
 
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Standalone

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AW: Bergung aufgegeben

Welchen Grund hat der Verein angegeben der letztes Jahr die 109 geborgen hat? Da muss doch auch ein Grund genannt worden sein der den "Eigentümer" überzeugt hat? Viel ausstellen kann man da ja auch nicht mehr.
 
JohnSilver

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AW: Bergung aufgegeben

Das war U.XX. und der sollte sich in solchen Dingen nun wirklich auskennen, wen man fragen sollte und wen besser nicht. :wink:
 
FREDO

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AW: Bergung aufgegeben

Nun muß man aber dazu auch sagen, daß Vermißtenforschung was "anderes" ist, als das Ausgraben technischer Relikte. Der Zweck heiligt da die Mittel, und der Endeffekt ist ein ganz anderer...
 
Wolfgang Henrich

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AW: Bergung aufgegeben

Na dann ist die Lösung doch ganz einfach. Man wirft einen alten Stiefel auf die Grube, besorgt sich vielleicht noch einen alten Knochen und sagt dann......in der Grube wird noch ein Vermisster vermutet :FFTeufel:
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

Schones Video! Nun sehen zumindest auch einmal die Leser, die nie an einer Bergung beteiligt waren, worum es eigentlich geht. Bei Landabstürzen bleibt oft nur reiner Schrott übrig. Trotzdem lagen in den genannten Fällen alle Genehmigungen vor, mit Ausnahme der OFD, denn die hat bei alliierten Maschinen kein Mitspracherecht. Dass die englische Obrigkeit immer noch keine Bergungen wünscht, ist typisch. Die lässt aber zumindest die Bergung der Gebeine zu. Und hat natürlich an dem Schrott kein Interesse. Die Amis hingegen haben erst kürzlich um Mithilfe beim Auffinden vermisster Piloten gebeten. Mal sehen, was daraus wird.
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

Na ja, wenn er genau weiß, dass in einem Sumpf in fünf Metern Tiefe noch ein unzerstörter Jumo213 steckt und er ein gutes Angebot dafür hat, ist sogar das möglich.
 

Jubernd

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Das wurde wohl nur noch von den Japanern übertroffen, die nicht zurückkehren durften und bei Überleben nicht mehr existent waren.
 
JohnSilver

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AW: Bergung aufgegeben

Mangelnde Kreativität kann einigen deutschen Beamten jedenfalls nicht abgesprochen werden. So wurde ja im Film der Tümpel, in dem angeblich eine Mosquito liegen sollte, kurzerhand zu englischem Staatsgebiet erklärt und damit zunächst eine Genehmigung verweigert...:FFEEK:

Und die haben ernsthaft daran geglaubt, damit durchzukommen? :headscratch:

Offensichtlich lohnt es sich aber (in diesem Fall zumindest), nach einer Ablehnung hartnäckig zu sein.
 
Wolfgang Henrich

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AW: Bergung aufgegeben

Er schlägt vor sich Leichenteile zu besorgen und zu den vielen Vermisstenschicksalen noch einen dazu zu erfinden, und daß alles um sich etwas Schrott anzueignen, daß ist einfach nur krank !
Was Ironie ist erkennst du nicht? Was das Teufelchen Icon bedeutet weißt du nicht?

Manchmal kann man sich nur wundern.
 

borsto

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AW: Bergung aufgegeben

Nun muß man aber dazu auch sagen, daß Vermißtenforschung was "anderes" ist, als das Ausgraben technischer Relikte. Der Zweck heiligt da die Mittel, und der Endeffekt ist ein ganz anderer...
Es ist immer wieder bemerkenswert, wie dieser Vermisstenforscher fast alle vierzehn Tage medial in Erscheinung tritt. Fast immer sind es Absturzstellen von WK-2 Flugzeugen, in denen sich mutmaßlich noch die sterblichen Überreste von Besatzungsmitgliedern = Vermisste sich befinden sollen. Zeitzeugen hätten das berichtet.

Ein natürlich Hoch-Edeles Ansinnen. Die Grundstückseigentümer sind beeindruckt, die Kommune wittert positive Presse und die Behörden sind entzückt.

In den allermeisten Fällen werden bei den Bergungen dann aber keine sterblichen Überreste gefunden, doch jede Menge Flugzeugteile. Danach kommt dann eine dürre Erklärung, dass die Zeitzeugen es aber so gesagt hätten und man von dieser Annahme ausging. Die Flugzeugteile wandern dann irgendwohin.....

Bis zum nächsten sich anbahnenden medialen Ereignis in der Rubrik Vermisstenforschung im Bereich Luftwaffe-RAF-USAAF dieses Vermisstenforschers.

Beste Grüße

borsto
 
FREDO

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AW: Bergung aufgegeben

Klaro, und bevor man nicht gegraben hat, ist keine Gewissheit, daß niemand drin ist. Nebeneffekt dabei, daß der Acker ein wenig sauberer ist, Kampfmittel mit geborgen werden und der Schrott aus dem Boden kommt...

Du kannst ja gern mal nachfragen, ob er ihn dir verkauft...nehme mal an, daß der Verein für eine Spende da mit sich reden läßt, denn Forschung ist schon immer auch ein nicht billiges Hobby gewesen...

In viele Fällen hat aber eben ein bisher vermißter Mensch wieder einen Ort des Gedenkens bekommen... Wenn du den Film gesehen hast, wirst du wissen, was ich meine...
 
FREDO

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AW: Bergung aufgegeben

Puhh, das ist aber dann viel Aufwand und "Kreativität"... für eine paar Schnipselchen Blech und anderen halbvergammelte Metallklumpen... :rolleyes:

Und eben; was erreichbar war, haben die Schrottsammler der schlechten Zeiten schon alles "versilbert"...
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

"Und sich nur wegen einem Haufen völlig unbrauchbaren Schrotts strafbar zu machen, ist doch albern. "
Albern ist es, wegen eines solchen Haufens seitens der Behörden solche Schwierigkeiten zu machen. Man sollte den Beamten eine Zwangsschulung verpassen, damit sie den Unterschied zwischen auf Festland abgestürzten Flugzeugen und gesunkenen Schiffen erkennen. Es sind absolute Ausnahmen, wenn sich bei Abstürzen in sumpfigem Gelände noch Motoren finden, die keinerlei Korrosion zeigen und deren Kurbelwellen sich noch durchdrehen lassen. Aber es gibt sie tatsächlich.
 

Jubernd

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AW: Bergung aufgegeben

Meine Meinung wird rechtsanwältlich öffentlich bestätigt. Der rechtlich verbriefte Anspruch auf sogenannten Rechtsfrieden macht es möglich. Was für Raubkunst gilt, gilt natürlich auch für Flugzeugschrott in privatem Grund und Boden:
"Durchsetzbare juristische Ansprüche auf Herausgabe der sogenannten Raubkunst gegen Cornelius Gurlitt bestehen nicht: In den meisten Fällen haben die gegenwärtigen Eigentümer oder ihre Rechtsvorgänger Eigentum an den als Raubkunst entzogenen Werken im Wege der Ersitzung erworben. Zudem ist der Herausgabeanspruch auf Rückgabe der Raubkunst längst verjährt, nachdem das Bürgerliche Gesetzbuch eine Verjährung von 30 Jahren nach dem erstmaligen Entzugsvorgang vorsieht. Dies gilt auch für die gesamte Kunstsammlung von Herrn Cornelius Gurlitt." Damit ist jeder Anspruch der Bundesrepublik Deutschland auf Flugzeugschrott, der sich seit Kriegsende in privatem Gewahrsam befindet, erloschen!
 

Jubernd

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Meine Meinung wird rechtsanwältlich öffentlich bestätigt. (www.gurlitt.info). Was für Raubkunst gilt, gilt natürlich auch für Flugzeugschrott auf privatem Grund und Boden: "Durchsetzbare juristische Ansprüche auf Herausgabe der sogenannten Raubkunst gegen Cornelius Gurlitt bestehen nicht: In den meisten Fällen haben die gegenwärtigen Eigentümer oder ihre Rechtsvorgänger Eigentum an den als Raubkunst entzogenen Werken im Wege der Ersitzung erworben. Zudem ist der Herausgabeanspruch auf Rückgabe der Raubkunst längst verjährt, nachdem das Bürgerliche Gesetzbuch eine Verjährung von 30 Jahren nach dem erstmaligen Entzugsvorgang vorsieht. Dies gilt auch für die gesamte Kunstsammlung von Herrn Cornelius Gurlitt." Damit ist jeder Anspruch der Bundesrepublik Deutschland auf Flugzeugschrott, der sich seit Kriegsende in privatem Gewahrsam befindet, erloschen!
 

Sens

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AW: Bergung aufgegeben

Was so nicht stimmt, es sei denn jemand hätte den Kriegsschrott auf dem Grundstück vor über 30 Jahren erworben. Der Grundstückseigentümer hat bestenfalls den Anspruch, das er die BRD auffordern könnte, die Trümmer zu beseitigen.
 
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AW: Bergung aufgegeben

Meine Meinung wird rechtsanwältlich öffentlich bestätigt.
Im Falle Gurlitt kam es noch zu keiner richterlichen Entscheidung, also kann deine Rechtsansicht auch noch nicht bestätigt worden sein. Im übrigen hinkt dein Vergleich zwischen Raubkunst und Flugzeugteilen enorm: Während die Bilder, die Herr Gurlitt sich angeeignet hat, ständig aktiv in Besitz von jemandem waren, kann man das für Flugzeuge, deren Geschichte sich seit 1945 überliefert hat, wohl kaum sagen.

Um dein Gurlitt-Beispiel auf die Flugzeugteile zu übertragen, hätte die Maschine 30 Jahre lang in der Scheune von jemandem stehen müssen, der das geheimgehalten hat.

Ich kann deine Enttäuschung und auch Beharrlichkeit in der Sache verstehen, aber du berichtest sehr tendenziös über rechtlich nicht abschließend geklärte Sachverhalte, als ob die deutschen Behörden Rechtsbrecher wären. Und wenn man deine Forderung durchsetzt, der Bund möge alle Wracks heben, Erdreich ausheben und durch unbelastetes ersetzen sowie die Eigentümer entschädigen, würde ich dich bitten, auch die entsprechenden Steuermittel aufzubringen. Die fehlen dann nämlich an anderer Stelle und deine Forderung nützt niemandem, sondern schadet im Grunde nur.
 

Jubernd

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Es gibt zwar noch keine richterliche Entscheidung, aber nach kurzem gooogeln findet man genügend Fachdiskussionen, die alle Varianten durchspielen und zu der Schlussfolgerung kommen, dass es ohne Gesetzesänderung bei Gurlitt nichts mehr zu holen gibt. Es besteht da kein Unterschied, ob ein Bild im Keller hängt oder ein Flugzeug in der eigenen Wiese steckt. Im Gegenteil, der Bauer hat damals den Absturz ordentlich gemeldet, um entschädigt zu werden. Er hat auch herumliegende Teile eingesammelt. Sollte allerdings sein Anspruch auf den Schrott durch das Gurlitt-Urteil bestätigt werden, muss er natürlich selbst die Kosten für die Sanierung der Absturzstelle tragen.
 
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