Allan Sche Sar
Kunstflieger
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Hey ihr,
ich bin seite heute Morgen am Suchen nach der äquivalenten Zulassungsvorschrift zur CS-VLA. der Hintergrund ist der. Ich habe vor ein paar Monaten gelesen, dass sich das maximale Abfluggewicht von der CS-VLA und dem pendant der FAR unterscheidet. Während des bei der CS-VLA 758 kg sind, sollen es bei der FAR 800 kg sein. Jedoch finde ich nich die entsprechende Vorschrift.
Bei Diamond sieht man an der DA20 schön den Unterschied. Während die A1 im EASA Raum unter der CS-VLA zugelassen wurde, könnte die C1 im EASA Raum nur unter der CS-23 zugelassen werden. Diese Version ist für den amerikanischen Markt gedacht, da dort die Vorschriften etwsa anders sind.
http://www.diamond-air.at/255.html
Aber wir gesagt, ich finde nicht die entsprechende Vorschrift. Kann mir jemand weiterhelfen?
ich bin seite heute Morgen am Suchen nach der äquivalenten Zulassungsvorschrift zur CS-VLA. der Hintergrund ist der. Ich habe vor ein paar Monaten gelesen, dass sich das maximale Abfluggewicht von der CS-VLA und dem pendant der FAR unterscheidet. Während des bei der CS-VLA 758 kg sind, sollen es bei der FAR 800 kg sein. Jedoch finde ich nich die entsprechende Vorschrift.
Bei Diamond sieht man an der DA20 schön den Unterschied. Während die A1 im EASA Raum unter der CS-VLA zugelassen wurde, könnte die C1 im EASA Raum nur unter der CS-23 zugelassen werden. Diese Version ist für den amerikanischen Markt gedacht, da dort die Vorschriften etwsa anders sind.
http://www.diamond-air.at/255.html
Aber wir gesagt, ich finde nicht die entsprechende Vorschrift. Kann mir jemand weiterhelfen?