GorBO
Astronaut
NaNaNa, Willkür gibts bei uns eigentlich nicht.
Der Rechtstaat erlaubt es schließlich jedermann die Entscheidung einer Behörde durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Was die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG angeht so dient diese ausschließlich der Abwehr von Andriffen aus dem Luftraum. Wenn also der steuerhinterziehende Unternehmer keine Zuverlässigkeit bescheinigt bekommt, dann hat die Behörde schlicht falsch entschieden. Und auch wenn ein Gericht das erstinstanzlich bestätigt, so habe ich doch Vertrauen in die höchste Gerichtsbarkeit. Spätestens das Bundesverwaltungsgericht sollte das also kippen. Aber wer geht wegen eines PPL schon durch die Instanzen bis ganz nach oben.
Der Vergleich zum Fahrerlaubnisentzug hinkt übrigens: Dieser ist als Nebenstrafe ausdrücklich im StGB genannt, die Entziehung fliegerischer Lizenzen steht da hingegen nicht. Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nennt §2 Abs. IV StVG wer nicht geeignet ist, eine Fahrerlaubnis zu bekommen und zwar "..wer wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze vertoßen hat...". Eine entsprechende Regelung fehlt in der FCL.
Der Rechtstaat erlaubt es schließlich jedermann die Entscheidung einer Behörde durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Was die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG angeht so dient diese ausschließlich der Abwehr von Andriffen aus dem Luftraum. Wenn also der steuerhinterziehende Unternehmer keine Zuverlässigkeit bescheinigt bekommt, dann hat die Behörde schlicht falsch entschieden. Und auch wenn ein Gericht das erstinstanzlich bestätigt, so habe ich doch Vertrauen in die höchste Gerichtsbarkeit. Spätestens das Bundesverwaltungsgericht sollte das also kippen. Aber wer geht wegen eines PPL schon durch die Instanzen bis ganz nach oben.
Der Vergleich zum Fahrerlaubnisentzug hinkt übrigens: Dieser ist als Nebenstrafe ausdrücklich im StGB genannt, die Entziehung fliegerischer Lizenzen steht da hingegen nicht. Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nennt §2 Abs. IV StVG wer nicht geeignet ist, eine Fahrerlaubnis zu bekommen und zwar "..wer wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze vertoßen hat...". Eine entsprechende Regelung fehlt in der FCL.