Rechtliche Frage zu demilitarisierten Kampfjets

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F-4phan

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AW: Rechtliche Frage zu demilitarisierten Kampfjets

Bei einem kurzen Durchstöbern der "Trade-A-Plane" Zeitschrift, fielen mir die folgenden Jets zum Verkauf auf (USA): MiG-21U, MiG-29UB, MiG-23, Fouga Magister, Jet Provost, CF-5B, MiG-17, Alpha Jet, jede Menge L-39, sowie die üblichen Jets, F-86,T-33. Wer mal selbst reinschauen möchte: Tradeaplane.com
 
mike november

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AW: Rechtliche Frage zu demilitarisierten Kampfjets

Nur ganz kurz zu den Sitzen, die PC-9 der Ice-Air sind in Deutschland zivil zugelassen und fliegen mit funktionierenden Scleudersitzen.
 

n/a

Guest
AW: Rechtliche Frage zu demilitarisierten Kampfjets

Bitte einmal die Liste der sogen. Kriegswaffen studieren: "dann sollte klar sein, dass das Triebwerk" entweder demilitarisiert (seiner wesentlichen Eigenschaften beraubt) oder (funktionsfähig) im Kriegswaffenkontrollbuch geführt werden muss.

Allerdings gibt es schon graduelle Unterschiede: beispielsweise stellt das Triebwerk einer Breguet Atlantic keine Kriegswaffe dar, während ein F-4 J-79 oder ein RB199 dies sehr wohl ist.
Auch ein neueres F100 Triebwerk wird in Deutschland sicherlich als Kriegswaffe gesehen.


Bei der G-91 dürfte es schlichtweg am Alter und der Herausnahme aus dem Truppendienst liegen, dass ihr Triebwerk aktuell nicht mehr als Kriegswaffe eingestuft wird. Ähnliches gilt z.B. auch für F-86, MiG-15/-17.

Gruß

rechlin-lärz
Danke für die Aufklärung ... interessant wäre dabei dann, was "wesentliche Eigenschaften" sind die ein Triebwerk zur Kriegswaffe machen machen ... wenns z.B. nur um den Nachbrenner ginge, könnte man den ja theoretisch außer Funktion setzen lassen und hätte bei einen F110 immer noch genug Power um einen damit ausgerüsteten Kampfjet "zivil" sicher zu betreiben ... gleichzeitig wäre natürlich auch das Problem Überschall vom Tisch.

Wenn es nur um das Alter und die Truppenverwendung ginge, müßte das J-79 ja bald von der Liste verschwinden und damit zulässig sein, was ich aber nicht wirklich glaube.
 

rechlin-lärz

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AW: Rechtliche Frage zu demilitarisierten Kampfjets

Danke für die Aufklärung ... interessant wäre dabei dann, was "wesentliche Eigenschaften" sind die ein Triebwerk zur Kriegswaffe machen machen ... wenns z.B. nur um den Nachbrenner ginge, könnte man den ja theoretisch außer Funktion setzen lassen und hätte bei einen F110 immer noch genug Power um einen damit ausgerüsteten Kampfjet "zivil" sicher zu betreiben ... gleichzeitig wäre natürlich auch das Problem Überschall vom Tisch.

Wenn es nur um das Alter und die Truppenverwendung ginge, müßte das J-79 ja bald von der Liste verschwinden und damit zulässig sein, was ich aber nicht wirklich glaube.
Das J-79 gibt es ja schon ziemlich lange in einer zivilen Variante (Convair CV880) ohne Nachbrenner - von daher sehe ich weniger Probleme. Zumal in der dt. Rechtsprechung auch gewürdigt wird, wenn (wesentliche) Bestandteile einer Kriegswaffe schon zivil genutzt werden.

Da aber das J-79 auch noch in den iranischen F-4 seinen Dienst versieht und der Iran morgen vermutlich nicht schlagartig eine Demokratie nach US-Vorbild/-Vorstellungen sein wird, wird es zumindest von jenseits des Atlantiks so schnell keine Blanko-Genehmigungen geben...

rechlin-lärz
 
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