Danke für die Antwort. Auf die Frage mit dem Ballon würde ich sagen das der Fallschirmspringer ausweichen muss. Der hat dann noch mehr SteuermöglichkeitenIm (deutschen) Luftrecht gilt aber: "vertikal vor horizontal"
Fallschirmspringer haben gegenüber jedem anderen Fluggerät das Vorflugrecht, da sie wenig bis gar keine Ausweichmöglichkeit haben. Dabei ist es unerheblich, ob der Schirm noch geschlossen ist oder nicht.
Allerdings wüsste ich auch gerne, wie das jetzt aussieht bei Ballon vs. Fallschirm.