Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Diskutiere Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht im Besondere Ereignisse Forum im Bereich Geschichte der Fliegerei; Weil er im Allgäu gleich mehrfach gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen haben soll, ermittelt die Polizei gegen einen 51 Jahre alten...

klaus06

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Hallo,

die Artikel sind (natürlich) aus luftrechtlichersicht ziemlich unsauber. Eine Außenlandung kann Not- oder Sicherheitslandung sein. Das hängt davon ab, ob die Außenlandung Folge einer Notlage ist, oder das wahrscheinliche Eintreten einer Notlage durch die Landung verhindert wurde. Im zweiten Fall (Sicherheitslandung) ist ein Widerstart per Luftrecht ausdrücklich erlaubt. Irgendwelche Sachverständigen sind dafür m.W. nicht vorgesehen.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage ein Startverbot der Polizei ergangen sein könnte, würde mich schon einmal interessieren.
Auch gibt es an unkontrollierten Plätzen keine Freigaben oder Startgenehmigungen. Der Pilot darf (und muß) das selbst entscheiden.

Wenn die geschilderte Räuberpilstole tatsächlich so ähnlich (Datum ist ja der 1.4.) stattgefunden hat, (Papiere vergessen, in der Pampa gelandet, heimlich vom Acker gemacht, auf fremdem Platz einfsch mal so ein Windenseil überrollt und dann ab in den Sonnenuntergang) muß der Pilot schon ein ziemlich leichtsinniger Draufgänger sein. Aber ohne Kenntnis der wirklichen Fakten ...

gero
 
Chopper80

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Dem zweiten Artikel nach ist er ja luftrechtlich gesehen kein unbeschriebenes Blatt....

C80
 

jackrabbit

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Hallo,

Auf welcher gesetzlichen Grundlage ein Startverbot der Polizei ergangen sein könnte, würde mich schon einmal interessieren.
Auch gibt es an unkontrollierten Plätzen keine Freigaben oder Startgenehmigungen. Der Pilot darf (und muß) das selbst entscheiden.
die Polizei wird den Weiterflug untersagt haben, weil sie den Eindruck hatten, dass entweder der Pilot oder sein Luftfahrzeug verkehrsunsicher sind
und dies als gefahrenabwehrende Maßnahme gesehen haben. Dabei würden sie sich auf das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes berufen.

Nicht zu unrecht, wenn der Pilot seinen Flieger wirklich über eine Bundestraße hat abschleppen lassen. :wink:

Grüsse
 
Sjöflygplan

Sjöflygplan

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Wenn es denn wirklich so war:

Beim zweiten Link bleibt mir echt die Luft weg. Wer so gedankenlos gegen Grundsätze der Fliegerei verstößt und sich auch sonst nicht an Regeln hält, gehört meiner Meinung nach nicht ins Cockpit von irgendwas. Die Gesetze, die in Folge solcher Stories erlassen werden, treffen dann nämlich leider wieder alle, auch die, die seit zig Jahren verantwortungsbewusst geflogen sind...

:mad:

Ansonsten:

Gute Story! :FFTeufel:
 

koehlerbv

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Kann man doch mit den Angaben aus dem Artikel nachrechnen: 73.

Bernhard
 
Gabi

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Natürlich haben Piloten Probleme mit dem Luftrecht, gäbe es das Luftrecht nicht, hätten Piloten auch keine Probleme :D:
 

klaus06

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Danke für den Hinweis. Es gibt aber vermutlich mehr Personen ohne Pilotenlizenz, die Probleme mit dem Luftrecht haben (vermutlich ohne es zu wissen), als Piloten mit Lizenz.
 
ETSE

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Hallo,



....oder sein Luftfahrzeug verkehrsunsicher sind
und dies als gefahrenabwehrende Maßnahme gesehen haben. Dabei würden sie sich auf das Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes berufen.

Nicht zu unrecht, wenn der Pilot seinen Flieger wirklich über eine Bundestraße hat abschleppen lassen. :wink:

Grüsse
Seit wann haben Provinzpolizisten Ahnung von Fluggeräten?! Sollten die nicht lieber zu schnelle Rollerfahrer jagen :FFTeufel: :wink:
 

koehlerbv

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AW: Auch Piloten haben Problem mit dem Luftrecht

Tu den "Provinzpolizisten" kein Unrecht!
*Den* Transport hättest sogar Du aus dem Verkehr ziehen dürfen (bei anschliessender Herbeiziehung der Grün- und Bläulinge). Hätte der Brausekopf sich dem widersetzt, hätte er gleich einen Anstrich mehr in der Klageschrift gehabt.

Bernhard
 
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