EU-Verordnung gefährdet Luftrettung

Diskutiere EU-Verordnung gefährdet Luftrettung im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hier einige Pressestimmen zu diesem Thema: http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/38/aid/11983...
Thone

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AW: EU-Verordnung gefährdet Luftrettung

Zumindest bei der Welt wird aber einiges vermischt.

Die geforderten Leistungsklassen mit den dazu gehörigen Einschränkungen gibt es schon länger. Deshalb zum Beispiel der Abzug der Hueys und die Neubestellungen der Betreiber in den letzten Jahren.
Auch das Höchstalter der Piloten war schon Thema, fairerweise sei gesagt, dass es dabei vorrangig um Flächenflieger ging.

Eine EU-Verordnung fällt auch nicht vom Himmel, hier hätten sich also die Betreiber der Landeplätze schon länger mal Gedanken machen können und Einfluss nehmen können.

Und dass es keine verlässlichen Daten über die verfügbaren Landeplätze an Krankenhäusern gibt ist schlicht falsch.
Wahrscheinlich hat sie noch niemand zusammen getragen, aber jede Gesellschaft, die einen Rettungshubschrauber betreibt, hat für alle in ihrem Zuständigkeitsgebiet liegenden Landeplätze sehr wohl Dokumentationen vorliegen.
Wofür sind die denn alle in Verbänden organisiert, wenn diese nicht mal solche Infos zusammen sammeln können? Alleine zwischen ADAC und DRF sollte ich schon eine recht gute Abdeckung Deutschlands haben.
Zudem sind ja die alten Landeplätze, selbst wenn sie nur eine Wiese neben einem Sportplatz sind, irgendwann einmal als regelmäßiger Landeplatz zugelassen worden, auch das geschieht ja nicht einfach so ohne Grundlage.

Thomas
 
Sjöflygplan

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AW: EU-Verordnung gefährdet Luftrettung

Die Süddeutsche berichtet über die Verordnung 965/2012 unter dem Titel Landen verboten, dass die An- und Abflugwinkel an den Landeplätzen der Krankenhäuser für die "alten", einmotorigen Muster berechnet werden sollen, was dazu führen würde, dass die Landeplätze an sich nicht mehr angeflogen werden dürfen, auch nicht von den heute verwendete, zweitmotorigen Hubschraubern.

Jens Flottau: Landen verboten. Süddeutsche Zeitung, 31. Mai 2014.
 
Chopper80

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Z
Zudem sind ja die alten Landeplätze, selbst wenn sie nur eine Wiese neben einem Sportplatz sind, irgendwann einmal als regelmäßiger Landeplatz zugelassen worden, auch das geschieht ja nicht einfach so ohne Grundlage.

Thomas
Dem ist nicht so! Solche Landeplätze sind sogenannte public interest sites, die dürfen aber ab Oktober ohne NVIS nicht nachts und auch nicht über 100x pro Jahr angeflogen werden. Und um LP gemäß der Verwaltungsvorschrift zuzulassen, gibt es recht starke Vorgaben bez. Hindernisfreiheit usw. Das wird bei manchen Landeplätzen nicht ohne große Investitionen machbar sein, teilweise sogar unmöglich. LP, an denen RTHs stationiert sind müssen zugelassen werden.

C80
 

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AW: EU-Verordnung gefährdet Luftrettung

EU-Bürokraten verhindern gar nichts, auch wenn sich daraus eine griffige Formulierung kreieren lässt. Es sind fast immer Vereinheitlichungen von nationalem Recht. Der Anlass ist immer die Forderung mindestens eines Nationalstaates. Deren Zustimmung oder Verweigerung entscheidet darüber, ob die Verordnung verabschiedet wird.
Deshalb ist nur interessant zu erfahren, warum die Bundesregierung dieser Verordnung zu gestimmt hat. Zumindest diese sollte die entsprechenden Verhältnisse in Deutschland kennen.
 

diver

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AW: EU-Verordnung gefährdet Luftrettung

In den "neuen" Regelungen ist fast nichts neu. Fast alles ist seit Jahren von der JAA oder EASA gefordert und andere Länder haben es längst umgesetzt. Deutschland hat alles immer nur ausgesessen, alle neuen EU-Regelungen per nationaler Ausnahme abgeblockt. Der Unterschied zu früher besteht nur darin, dass man jetzt eine EU-Verordnung in Kraft setzt, die man ANGEBLICH nicht per nationaler Regelung aushebeln kann. Thone hat völlig recht, diese Verordnung ist seit Jahren bekannt, sie wird nur im Herbst an lange bekannten Datum aktiviert.

Deshalb mal die Frage: Wenn es lange bekannt ist, dass diese Verordnung aktiviert wird und in Deutschland ist jahrelang absolut nichts an entsprechender Vorbereitung passiert - wer ist dann der Bürokrat?

Außerdem: Es gibt in diesem Fall keine EU-Bürokraten. Der Inhalt der Verordnungen wird von nationalen Experten der Länder in Subcomitees und Arbeitsgruppen in jahrelanger Arbeit erarbeitet. Dann gibt es eine Kommentierungsphase in der jeder Bürger/Firma seine Hinweise oder Einwände einbringen kann. Die EU nimmt am Ende nur das erarbeitete Papier und macht es zum Gesetz. Leider hat sich Deutschland an dieser Arbeit nur wenig beteiligt. Da darf man sich dann nicht wundern, wenn andere Länder ihre Interessen überdurchschnittlich stark verwirklichen konnten.
 
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Der Inhalt der Verordnungen wird von nationalen Experten der Länder in Subcomitees und Arbeitsgruppen in jahrelanger Arbeit erarbeitet. Dann gibt es eine Kommentierungsphase in der jeder Bürger/Firma seine Hinweise oder Einwände einbringen kann. Die EU nimmt am Ende nur das erarbeitete Papier und macht es zum Gesetz. Leider hat sich Deutschland an dieser Arbeit nur wenig beteiligt. Da darf man sich dann nicht wundern, wenn andere Länder ihre Interessen überdurchschnittlich stark verwirklichen konnten.
Da hast Du recht, aber leider ist es auch teilweise so, dass "nationale" Einwände in den Subcomitees/Arbeitsgruppen zwar angehört, dann aber von den "Fachleuten" der EASA abgebügelt werden. Beispielsweise bei den geplanten Änderungen der Flight/dutytime-limitations für HEMS, die sich sehr stark an den Regelungen der Linienflieger orientieren und damit an der Realität vorbeigehen.

C80
 

diver

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Unstrittiger Sinn einer EU-Verordnung ist bekanntlich eine europaweite Vereinheitlichung nationaler Vorschriften. Dass damit natürlich nicht jeder nationale Wunsch umgesetzt werden kann liegt auf der Hand.

Beispielsweise bei den geplanten Änderungen der Flight/dutytime-limitations für HEMS, die sich sehr stark an den Regelungen der Linienflieger orientieren und damit an der Realität vorbeigehen.
Was an der Realität vorbeigeht ist sehr relativ. Sachstand ist, dass es europaweit kein anderes Land gibt, in dem Rettungsflieger so lange arbeiten dürfen und müssen wie in Deutschland. Wie bei vielen anderen Themen der neuen EU-Flugvorschriften scheint mir hier die deutsche Ablehnung anderer (geringerer) Zeiten nicht auf Sicherheitserwägungen, sondern auf der Vermeidung höherer Personalkosten zu beruhen? :headscratch:

Egal ob Landeplätze, NVIS oder Arbeitszeiten - umsetzbar ist alles, am Ende gehts aber nur ums Geld und wer kein Geld ausgeben will oder kann schimpft auf EU-Bürokraten :TD: Die Holländer fliegen seit jahren mit ADAC Maschinen und NVIS. Und in Deutschland soll das jetzt unzumutbar sein?
 
Chopper80

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Was an der Realität vorbeigeht ist sehr relativ. Sachstand ist, dass es europaweit kein anderes Land gibt, in dem Rettungsflieger so lange arbeiten dürfen und müssen wie in Deutschland.
In Skandinavien haben die HEMS-Besatzungen teilweise 8 Tage/24h Dienst, auch andere Länder wie Österreich oder Schweiz haben längere Dienstzeiten...

C80
 

diver

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Das stimmt so nicht ganz. In diesen Ländern versehen die Piloten zwar ihren Dienst oft mehrere Tage a 24h hintereinander, arbeiten jedoch diese 24h natürlich nicht durchgängig. Je nach Land melden die Piloten ihre Station in einem zeitlich fließendem Verfahren ab und arbeiten effektiv weniger als in Deutschland. Die tägliche zulässige Aktivzeit ist geringer als in Deutschland. Auf die zulässige deutsche tägliche Dienstzeit von 15:30h kommt niemand im Rest Europas. Nicht mal die Ösis, die sich nur maximal 14h zum Dienst bereit halten dürfen.

Ganz wichtig aus meiner Sicht ist der Umstand, dass dort auch noch viel weniger Einsätze geflogen werden. Man kann also einen deutschen Rettungsstandort mit 1600-2000 Einsätzen jährlich und ad hoc Ausrückezeiten von 2min wohl kaum mit einem durchschnittlichen ausländischen Standort vergleichen, an dem durchschnittlich etwa nur 600-700 Einsätze (teilweise noch deutlich weniger) geflogen und Ausrückezeiten recht entspannt gesehen werden. Deutschland ist mit Abstand Spitzenreiter in den stationsbezogenen Einsatzzahlen und hat doch die großzügigsten Arbeitszeitregelungen.
 
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diver

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Ja da hast du Recht, für den Rettungsdienst gelten bis 16h in Österreich, die 14 Stunden gelten für Hubschrauberpiloten außerhalb des Rettungsdienstes. Sorry! Zusätzlich gibt es aber Beschränkungen wie max 70h in max 7 Tagen oder max 196h im Monat. Das gibt es halt in Deutschland nicht, da kann man auch mal 230h oder mehr im Monat arbeiten.

Insgesamt ändert das nichts an der Einschätzung, dass Deutschlands Luftrettungspiloten die weltweit meisten Einsätze während der längsten Arbeitszeiten fliegen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die Erholungs- und Ruhephasen für die Crew am geringsten sind. Wie vieles andere dürfte die deutsche Schufterei die anderen Länder bei den Entscheidungen bezüglich gemeinsamer Flugdienstzeiten wohl kaum beeindrucken, bestenfalls schütteln sie mal wieder den Kopf über die crazy germans und sagen "mit uns nicht". Und dann wird abgestimmt, ob dann Deutschland dagegen stimmt ist relativ egal.
 
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Mehrheitsentscheidung war aber das Verfahren der letzten EASA/EU Entscheidungen. Beispielsweise hat Deutschland gegen die FCL (Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, Lizensierung) und somit auch gegen die Age 60 gestimmt. Da aber meiner Erinnerung nach 17 andere Länder dafür gestimmt haben wurde das Papier von der EASA verabschiedet und durch die EU dann in Kraft gesetzt. Deutschland muss es nun umsetzen.

Das wird mit FTL ganz sicher nicht anders laufen, denn die Statuten der EASA/EU sehen dieses Verfahren vor. Oberste Zielsetzung bei der Einführung gemeinsamer europäischer Luftfahrtvorschriften ist ein einheitliches und hohes Schutzniveau, wie dies auch in der EU-VO 216/2008 ausdrücklich verankert ist. Da kann man kaum annehmen, dass die längsten Zeiten mit den geringsten Einschränkungen, die Deutschland in dieser Hinsicht aktuell hat, der zukünftige einheitliche Maßstab für Europa sein wird.

Die derzeit noch offene Frage ist nur wie groß die Einschränkungen ausfallen und wann das Papier kommt. Wie bei vielen EU-Fragen gehen doch die Interessen der Länder und ihrer Betreiber und Angestellten hier sehr stark auseinander. Am Ende ist es immer die Frage, wer verkauft sich am besten und wer kann für welche Kompromisse Mehrheiten finden.
 
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Klar – ich meinte vielmehr, dass diese Mehrheit erst einmal zustande kommen muss.
 

diver

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Die Interessen gehen hier wirklich sehr weit auseinander, da in den Länder völlig unterschiedliche Systeme und Gegebenheiten existieren. Der Skandinavier, der vielleicht 1000km entfernt von seinem Arbeitsort wohnt möchte natürlich lieber 10 Tage am Stück arbeiten und dann den Rest des Monats frei haben. Der Schweitzer, der in seinen Pikettdienst teilweise von zu Hause versieht und auf Einsätze wartet, sieht das natürlich anders. Wenn sich in der Schweiz eine Station abmeldet, weil der Pilot abgeflogen ist, dann steht in wenigen Flugminuten Entfernung die nächste Maschine bereit. In anderen Ländern wären aber dann gleich mal hunderte Kilometer ohne jede Luftrettung. Den Ländern, in denen es keine Nachtluftrettung gibt, ist es ziemlich egal wie lange man Nachts arbeiten soll und kann. Die off-shore Rettung mit langen, aber wenigen Flügen interessiert es nicht, wenn man beispielsweise nach 10 Landungen mindestens 1h Pause vorschreibt. Für unser Berlin wäre das aber das Ende des gegenwärtigen Systems, da man dort dann nach kurzer Zeit schon mit ner Pause dran wäre.

Man darf also gespannt sein... Es wird wohl noch ne ganze Weile brauchen.
 

diver

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"EU-Verordnung gefährdet Luftrettung"

die EU hat jetzt entsprechende Medienberichte zurückgewiesen. Wie üblich kann man zu den Medien nur sagen, keine Ahnung, aber große Klappe. Sicherlich kann man davon ausgehen, dass die Vielzahl nahezu gleichlautender falscher Berichte in verschiedenen Medien, die jedoch üblicherweise überhaupt nichts von Luftrettung verstehen, nicht durch Zufall entstanden ist. Das wurde bewusst lanciert :TD:

http://www.presseportal.de/pm/35368/2765914/klarstellung-luftrettung-nicht-durch-eu-verordnung-gefaehrdet
 
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