jbodenr
Fluglehrer
AW: Fluginteressierte und mitfliegen
@Kenneth: Guter Beitrag. Wenn ich früher gewusst hätte was ich heute weiss hätte ich genau deine Hinweise beherzigt. Ist damals aber alles gut gegangen. Auf jeden Fall würde ich mir heute das Flugbuch zeigen lassen.
@make-my-day: Besser als Mitfliegen ist Selberfliegen. Hast du schon einen Verein gefunden? Oder doch private Flugschule? Dann kannst/musst du dir in relativ kurzer Zeit die erfragten "Tipps und Insidertricks" selbst beantworten.
@Kenneth: Guter Beitrag. Wenn ich früher gewusst hätte was ich heute weiss hätte ich genau deine Hinweise beherzigt. Ist damals aber alles gut gegangen. Auf jeden Fall würde ich mir heute das Flugbuch zeigen lassen.
Soweit ich sicher weiss gilt zumindest nach der Auslegung der britischen CAA der Commission Regulation (EU) No. 379/2014, dass nur die DIREKTEN Kosten DIESES Fluges umgelegt werden dürfen (z.B. Charter, Sprit, Landegebühren), und zwar auf alle Teilnehmer des Fluges einschl. dem Piloten, und keine jährlichen oder allgemeinen Kosten. Im "Guidance Material" ist erklärt, was solche jährlichen Kosten sind, sinngemäss: "alle in Zusammenhang mit der Haltung, Wartung und dem Betrieb von Lfz. im Laufe eines Jahres anfallenden Kosten". Vermutlich setzt unser LBA keine geringeren Massstäbe bei der Umsetzung dieser Regelung an.Ich bin mir auch nicht sicher, ob Flüge gegen Unkostenbeteiligung überhaupt noch legal sind ausserhalb von Vereinen. Soweit ich weis gilt ja die Ausnahme-Regelung nur für Rundflüge.
Die Frage ist ja auch: was sind denn die Unkosten, an denen man sich beteiligt: zählt die Fahrt des Piloten zum Airport dazu? oder anteilig sein Vereinsbeitag oder sogar die Flugzeugfinanzierung? Oder nur Sprit und Landegebühren?
@make-my-day: Besser als Mitfliegen ist Selberfliegen. Hast du schon einen Verein gefunden? Oder doch private Flugschule? Dann kannst/musst du dir in relativ kurzer Zeit die erfragten "Tipps und Insidertricks" selbst beantworten.