UPDATE 16.06.2015: Absturzursache war lt. Pressemeldung des BMLVS die fehlende Steuerungsfähigkeit des Heckrotors (“loss of tail-rotor effectiveness“). Dieses Phänomen wurde durch mehrere Faktoren verstärkt: Der Hubschrauber befand sich im Landeanflug, daher war die Flughöhe gering und die Geschwindigkeit niedrig. Der Absturz ereignete sich auf ca. 2.100 m Seehöhe und damit im oberen Höhenspektrum des Helikopters. Er war darüber hinaus bis zur erlaubten Gewichtsgrenze beladen und es herrschten ungünstige Windverhältnisse. Ein Absturz war unter diesen Bedingungen nicht zu vermeiden. Das stellte die Flugunfallkommission, die u.a. aus Piloten, Flugsicherheitsoffizieren, einem Juristen, Mediziner, Flugtechniker, Meteorologen und Psychologen besteht, im mehreren Sitzungen fest. Die schwer verletzte Pilotin ist wieder dienstfähig, der ebenfalls schwer verletzte Soldat befindet sich nach wie vor in Rehabilitation. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ist noch zu keinem Ergebnis gekommen.