Landen, tanken und wieder weg...allerdings bei Naumburg auf den AckerI

Diskutiere Landen, tanken und wieder weg...allerdings bei Naumburg auf den AckerI im Privatfliegerei & Flugsport Forum im Bereich Einsatz bei; Daß sowas in Deutschland möglich ist, überrascht mich auch. Ich dachte bisher immer, daß bei jeder Außenlandung die Polizei kommen muß, um den...
Gilmore

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Daß sowas in Deutschland möglich ist, überrascht mich auch. Ich dachte bisher immer, daß bei jeder Außenlandung die Polizei kommen muß, um den Ackerbesitzer zu ermitteln, ein paar Herrschaften vom LBA die Wiederstartmöglichkeiten begutachten müßten und auch sonst aus allen möglichen Behörden Delegationen vor Ort aufschlagen müßten. Das würde dann so lange dauern, bis es dunkel wird und ein erneuter Start aufgrunddessen nicht mehr möglich ist. Hier ist der Pilot wohl so schnell gestartet, daß die Behörden darauf nicht mehr reagieren konnten.
Auf dem Bild ist keine Flugzeugkennung sichtbar. Ist die auf dem Flieger entfernt worden oder hat dies die Zeitung retuschiert?
Grüße von Gilmore
 
Schramm

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kurzes Update

möchte Euch die Weiterentwicklung in diesem Fall nicht vorenthalten

Nachdem das LVWA - Referat 307 vom Sachverhalt Kenntnis erhalten hat, wurde dieser geprüft (Verdacht auf Vorliegen einer Straftat wegen fehlender Außenstart- und Landeerlaubnis) und "das Verfahren gem. § 41 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten an die Staatsanwaltschaft Halle" abgegeben.
Soweit mein Wissensstand - wie gesagt die Kollegen im LVWA - Referat 307(im übrigen sehr umgänglich und freundlich) verstehen in so einem Fall keinen Spaß.
 
Schramm

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keine 5 Flugminuten von einem geeigneten Flugplatz (Laucha) entfernt ???? - daran glaubst du doch selbst nicht ...
 

Rhönlerche

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Ich weiß es nicht. Aber Du?

Sagen wir, der Sprit wird z.B. wegen irgendwelcher vorher umflogenen Schlechtwettergebiete unschön knapp und man überfliegt zufällig direkt eine Tankstelle mit ebener Landefläche dabei. Soll man da erstmal weiterfranzen oder nicht lieber gleich nachtanken und dann geordnet und entspannt weiter fliegen?

Ich plädiere hier nicht etwa grundsätzlich für schlampige Flugdurchführung oder fehlende Vorbereitung (was es auch gewesen sein könnte) aber für eine pragmatische Entscheidungsfindung mit gesundem Menschenverstand.

Bei der Nummer dürfte ja auch keinerlei Schaden entstanden sein. Deswegen braucht man m. E. hier auch kein Fass aufzumachen.
 
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jackrabbit

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Hallo,

Es kann auch eine Sicherheitslandung gewesen sein, was zulässig gewesen wäre.
wahrscheinlich wird sich der Pilot auch darauf berufen, ggf. zusammen mit (s)einem Rechtsbeistand. :wink:

Es ist letztendlich eine moralische Frage, wie viel Scheiße man baut, wenn man meint, dass man nicht erwischt/ bestraft wird
und dies findet man bekanntermaßen bei allen Verkehrsteilnehmern, ob Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer.
Allerdings gibt es m.E. keinen Grund dies schönzureden, nur weil es einen Piloten/ einen Flieger betrifft.

Grüsse
 
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Rhönlerche

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Hier den privaten "Staatsanwalt" raushängen zu lassen, nur weil es ein Flieger ist, ist aber auch nicht fair. Wir bewegen uns immerhin im rein spekulativen Bereich.
 
Schramm

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Hier den privaten "Staatsanwalt" raushängen zu lassen, nur weil es ein Flieger ist, ist aber auch nicht fair. Wir bewegen uns immerhin im rein spekulativen Bereich.
Hier hat keiner den privaten Staatsanwalt raushängen lassen, die Mitarbeiter im Referat 307 lesen auch Zeitung und solche Ermittlungen laufen auch schon von Amtswegen (wenn davon Kenntnis erhalten wird).
 

Ta152

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In Deutschland muß man ja immer mit allem rechnen... Wie sieht das denn Steulich aus, hat Benzin für Privatflugzeuge den gleichen Steuersatz wie Benzin für Kraftfahrzeuge? Nicht das da ein verfahren wegen Steuerhinterziehung noch nachkommt.
 

koehlerbv

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Wieso muss man in Deutschland mit allem rechnen? Das ist doch das Pferd von hinten aufgezäumt, denn im Gegensatz zu sehr (sehr!) vielen anderen Ländern haben wir sehr klare und einklagbare und vor allem nachlesbare Regelungen gefunden in einem sehr langem Prozess. Was eine Gesetzeslücke anrichten kann, wegen der das zuständige Gericht nur entscheiden konnte "Was nicht verboten ist, ist erlaubt!", haben wir jetzt den Lokführerstreik.
Was den Steuersatz angeht: An der Tanke wurde dem Piloteur Kraftstoff zum Normalsteuersatz verkauft. Es gibt für bestimmte Zwecke (M.E. immer noch für landwirtschaftliche Maschinen) ermässigte Sätze, aber keine erhöhten. Also keine Sorge.

Was mich an einigen Meinungsäußerungen hier mehr stört, ist die generelle Vorverurteilung ohne jede weitere Kenntnisse um die Umstände einerseits als auch der Vergleich mit der Gesetzeslage anderer Länder, die laxer mit Aussenlandungen umgehen, dafür aber auch viel mehr Platz haben.

Bernhard
 

Rhönlerche

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"Viel Platz" haben wir auch in Deutschland an vielen Orten, wie man bei jedem Überlandflug sieht. Nicht gerade in jedem Mittelgebirge, aber sehr oft im Flachland.
 
Toryu

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als auch der Vergleich mit der Gesetzeslage anderer Länder, die laxer mit Aussenlandungen umgehen, dafür aber auch viel mehr Platz haben.
...oder ohne für den benötigten Papierkrieg zur Zulassung eines Privatflugfelds vorher einen ganzen Regenwald abholzen zu müssen...

Wieviel Platz braucht so ein UL im Durchschnitt? Mit einer Pa-18 kann ich auch von einem handelsüblichen Badehandtuch aus operieren. Viel mehr braucht ein geeignetes anderes GA-Flugzeug auch nicht. Das "Platz"-Argument ist eine ziemliche Luftnummer.
 

Rhönlerche

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Selbst für Hubschrauber gibt es ja "Flugplatzzwang" in Deutschland.
 
dhc-4

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Mit geregelten Öffnungszeiten bitteschön.Und jemanden,der die Luft beaufsichtigt!:FFTeufel:
 

jackrabbit

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Hallo,

ja, das sehe ich auch so:
Vorschriften, Regularien und (Verkehrs-)Regeln sind für Piloten und Motorradfahrer total verzichtbar und überflüssig. :FFTeufel:

Ich verstehe gar nicht, warum man so viel Fehlverhalten feststellen kann, wenn hier immer "Vernunft" unterstellt wird. :wink:


Grüsse
 
dhc-4

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Also den Luftbeaufsichtiger halte ich persönlich für sowas von überflüssig. Neben Öffnungszeiten für Flugplätze.
 
Spartacus

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Selbst für Hubschrauber gibt es ja "Flugplatzzwang" in Deutschland.
Aber auch die Möglichkeit der Sicherheitslandung.
Mir ist in einer meiner ersten Flugstunden zum PPL-H mal übel geworden, da hat mein Lehrer flugs die Kiste auf den nächsten Feldweg "geschmissen" (für einen Heli braucht's da wirklich keinen Acker).
Als es dann wieder bei mir soweit ging, sind wir einfach wieder gestartet (und mir ist danach auch nie wieder im Heli übel geworden).
Das war eine vollkommen legale Aktion und bedurfte keiner "Wiederstart-Erlaubnis".
Die braucht man bei einer Notlandung.

Mangelnder Sprit lässt für mich entweder auf mangelnde Flugvorbereitung/-durchführung oder ungünstige Umstände (Gegenwind deutlich stärker als vorhergesagt und eingeplant, Routing durch ATC mit zu vielen Umwegen, ...) schließen.
Und die potentielle Reichweite sollte man eigentlich immer im Blick haben und rechtzeitig einen (wenn auch nicht den Ziel-)Flugplatz ansteuern können um nachzutanken.

Aber dennoch: Bei einer Sicherheitslandung bedarf es KEINER Außenlande und -start-Erlaubnis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Landung#Sicherheitslandung und insbesondere §25 LuftVG.

Und den Grundstückseigentümer ermitteln muss man nicht (§25 LuftVG spricht nicht davon, dass man ihn aufzusuchen hat), muss ihm aber Auskünfte geben, wenn er anwesend ist und sie verlangt. Der wiederum darf den Wiederstart nicht behindern.

Eine Außenlandung (und der Außenstart) ist was ganz Anderes und muss vorher beantragt, von der Behörde geprüft (für den vorgesehen Ort gegebene An-/Abflugmöglichkeiten, Hindernisse im An-/Abflug, Genehmigung des Grundstückeigentümers, Lärm für Anwohner, sonstige Umweltbelastung, etc. ) und genehmigt werden.

Spartacus
 
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