Dieses Paradoxum mit einem Flächenflugzeug bei einer Landespolizei ist auch dem Föderalismus und der Wirtschaftskraft einzelner Bundesländer geschuldet. Hubschrauber sind bezüglich der Anschaffung, Unterhalt und auch bei der Pilotenausbildung sowie bei der Wartung sehr teuer, im Vergleich zu einem Flächenflugzeug.
Eigentlich könnte die Bundespolizei ebenso Flächenflugzeuge beim Grenzschutz, bei der Überwachung der Hochgeschwindigkeitsstrecken der Eisenbahn und beim Küstenschutz einsetzen. Aber dazu müssten im Bundeshaushalt erst einmal entsprechende Planstellen vorgesehen werden. Da aber laut Grundgesetz Polizei in erster Linie Länderhoheit ist, und das Verfassungsgericht den Ausbau und die Aufgabengebiete der Bundespolizei in entsprechende Schranken mit dem Status einer Sonderpolizei des Bundes verwiesen hat, ist ein solches Vorhaben erst einmal mit "gewaltigen Hürden" bei einer geplanten Umsetzung belastet. Flugzeuge für die Rückführung anzuschaffen, bspw. Learjets, ist auch problematisch, da die Zielländer solchen Polizeiflugzeugen zunächst einmal eine Landegenehmigung erteilen müssten. Das müsste erst diplomatisch ausverhandelt und vertraglich implementiert werden. Also alles nicht so ganz einfach.