Olv
Berufspilot
Hallo
Ich stelle mir grad die Frage wie es um die Gesetzeslage in der Luft steht. Bei Schiffen ist ja das Schiff Hoheitsgebiet des Landes wo es registriert ist. Wie sieht es bei Flugzeugen aus? Gilt in der Luft nur das Gesetz des Flaggenstaats oder hat auch jenes des überflogenen Landes Gültigkeit?
Wäre es möglich analog der Butterfahrten quasi Butterflüge zu veranstalten? Möglicherweise unter Verwendung eines im fernen Ausland registrierten Flugzeugs.
Ich stelle mir grad die Frage wie es um die Gesetzeslage in der Luft steht. Bei Schiffen ist ja das Schiff Hoheitsgebiet des Landes wo es registriert ist. Wie sieht es bei Flugzeugen aus? Gilt in der Luft nur das Gesetz des Flaggenstaats oder hat auch jenes des überflogenen Landes Gültigkeit?
Wäre es möglich analog der Butterfahrten quasi Butterflüge zu veranstalten? Möglicherweise unter Verwendung eines im fernen Ausland registrierten Flugzeugs.