Flugzeuge suchen Besitzer

Diskutiere Flugzeuge suchen Besitzer im Luftfahrzeuge allgemein Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Es hat eine ganze Menge damit zu tun. Das Vollstreckungsrecht ist zwar von Land zu Land sehr unterschiedlich, aber nur was die Berechtigung der...
banji

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Testpilot
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Und was hat das mit dem Flughafen in Kuala Lumpur zu tun und den dort gestrandeten Pleite-747? Genau nichts. Dort ist der Betreiber zudem noch eine offene Aktiengesellschaft, passt also auch nicht.
Welche Fälle gibt es aus Deutschland, dass fragliche Betreiber ihr wirtschaftliches Dasein mit materiellen Überresten auf Aprons hinterlassen haben?

Ebenso sollte das mit den herrenlosen Autos in Deutschland belegt werden. Gemeinden gehen ggf. in Vorleistung, bleiben aber beileibe nicht immer auf den Kosten sitzen.

Es hilft in eigentlich immer, vor dem Schreiben das Hirn einzuschalten. Manchmal ist dazu auch die höchste Leistungsstufe einzuschalten (okay, das war hier nicht gefordert).

Es hat eine ganze Menge damit zu tun. Das Vollstreckungsrecht ist zwar von Land zu Land sehr unterschiedlich, aber nur was die Berechtigung der exekutive angeht. Ich kenne das Malaysische recht hierzu nicht, es wird aber auch nicht so viel anders sein als in anderen Wirtschaftsländern. Der Flughafen ist eine AG ok. In Deutschland müsste die Verwertung zur Vollstreckung über ein Gericht durchgesetzt werden. In den USA zum Beispiel nicht. Aber das ändert nichts daran dass der Ablauf gleich ist. Die Anzeige in der regionalen Zeitung ist eine Public Notice. Diese ist in jedem Rechtssystem das ich kenne bei so etwas vorgeschrieben. Am abgestellten Auto wird sie mittels rotem Punkt realisiert, Im Pfandrecht mit dem berühmten "Kuck Kuck" Beides hätte auch in Deutschland an einem Flughafen, da nicht öffentlich zugängig, keinen Bestand. Wenn in Deutschland eine Sache unter angenommenem Nichtwissen des Eigentümers zur Veräußerungsfrist gebracht wird, wird auch das in kleinen Zeitungen ("Amtsblatt") angezeigt. Warum? Weil das Gesetz eine Öffentlichmachung vorschreibt. (Wenn ein Flugzeug unter Wissen des Eigentümers oder mit Zugang des Eigentümers gepfändet wird entfällt dieser Schritt und wird wiederum durch das Pfandsiegel ersetzt)

Warum wird das so lokal eröffnet? Weil man davon ausgeht dass der Eigner kein Interesse mehr an der Sache hat, deshalb wird der günstigste rechtlich akzeptierte Weg der Bekanntmachung gewählt. Gleiches gilt übrigens für Verlustanzeigen, öffentliche Versteigerungen usw usw. Hier werden einfach die - aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr eintreibbaren Kosten - niedrig gehalten.

Selbst in den so liberalen USA (Was das Pfandrecht angeht) ist eine Public Notice bei solchen Sachen vorgeschrieben. Der unterschied ist dass der Pfandnehmer selbst vollstrecken darf.

Der Prozess ist aber unterm Strich genau der gleiche wie beim Auto mit rotem Punkt. Deshalb finde ich den Ton hier unangebracht.
 

koehlerbv

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Banji, der Ton rührt vom Groll über das faktenfrei herausgelassene populistische Jammern über "unsere Steuern". Schon die deutschen Schrottautos waren als Vergleich sehr weit hergeholt.

Bernhard
 
banji

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Gut, da gebe ich dir Recht, ich hatte die Anführungszeichen um das "darf" überlesen. Übrigens kann ich versichern, dass das Verwerten solcher Autos den Steuerzahler keinen Cent kostet, in der Regel liegt sogar eine Überdeckung vor, die wenn sich der Eigentümer ermitteln lässt an diesen ausgeschüttet wird. Sollte der Eigentümer nicht ermittelt werden können (Was meistens der Fall ist, da der letzte Halter meistens sagt, dass er das Auto unbekannt veräußert habe), wenn er nicht ermittelt werden kann, ist es eine nette Zusatzeinahme.
 

Red Rippers

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drei 747-Frachter am KLIA abgestellt und vergessen

Das ist ja auch wieder ein High-Light, die müssen ja bei der Landung mal registriert worden sein.
 

flyer0852

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Einer in Island registrierten fragwürdigen Firma gehören die Teile auch schon lange nicht mehr (was es nicht besser macht).
Air Atlanta ist mitnichten eine fragwürdige Firma, sondern eine seit beinahe 30 Jahren eingefürtes Unternehmen im wetlease Markt. Im Hadj Geschäft für Saudia, Air Madagascar, oder Iron Maiden für ihre kommende Tournee.
Die 747-200 wurden ausgemustert und verkauft und durch 747-400 ersetzt erst jüngst wurdeen 747-400 von Air France übernommen.
 
Spooky 37+01

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Gab es sowas nicht vor ca. 10 Jahren in Bremen (?) mit einem A-300 auch? Die Maschine wurde abgestellt, die Crew verschwand und man suchte nach dem Eigentümer. Letztendlich geht es in solchen Fällen wohl einfach darum keine Kosten für Entsorgung etc. zu zahlen.
 
Learjet

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Der Focus schreibt, dass sich der Besitzer von den Flugzeugen gemeldet habe.
Dabei soll es sich um Swift Air Cargo handeln, zumindest ließ das der Eigentümer von Swift, Blue Peterson, verlauten.
Laut Swift sind die Maschinen im Juni von einer Firma aus Hongkong gekauft worden. Die jeweiligen Kaufverträge liegen der dpa als Kopie vor. Der Flughafenbetreiber von Kuala Lumpur hat sich bisher jedoch geweigert die Maschinen als Eigentum von Swift anzuerkennen. Mitunter ein Grund dafür sei es, dass die Fluggesellschaft bis jetzt noch keine Fluggenehmigung erhalten habe. So sagt Peterson: „Sie wollen die vom Vorbesitzer nicht bezahlten Gebühren einstreichen, indem sie die Maschinen verkaufen.". Er bezeichnet die Geschichte als „Hinhaltetaktik".

Außerdem kann man sich die Presseerklärung von Swift Air Cargo auf deren Webseite durchlesen.
 

jackrabbit

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Hallo,

so wie es aussieht sind wohl eine ganze Menge Gebühren angefallen, die keiner zahlen will. :)

Da mag es schon sinnvoll sein, sich als Eigentümer nach einer "günstigen" Lösung unzusehen,
also Verkauf oder Kauf - je nach Rechtslage und beteiligten natürlichen/ juristischen Personen. :wink:

Grüsse
 
chopper

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Space Cadet
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t-online.de meldet, daß sich der Eigentümer der drei "herrenlosen" 747 sich gemeldet hat.
Es handelt sich um die Swift Air Cargo. Swift Air habe die Maschinen im Juni erworben und stehe seit dieser Zeit in Verhandlungen mit dem Flughafen.
Die Zeitungsanzeige sei völlig unverständlich.
 
banji

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Der Spiegel Bericht ist interessant.

Erstens ist es doch so, dass die da so oder so nicht rausgehen bevor die Gebühren bezahlt sind und oder eine Einigung erzielt ist oder? also selbst wenn sie nochmal flugfertig sein sollen, gibt es keine Freigabe. Das ist bei Pfandrechten hier auch nicht anders. Wenn der Gerichtsvollzieher ein Auto in einer Werkstatt pfändet, wird diese es nicht rausgeben ohne dass die Werkstattrechnungen bezahlt sind. Das ist sogar in Deutschland rechtens :-)

Die andere Frage ist natürlich, wenn das alles so stimmt was der Eigner sagt, warum die Anzeige. In den USA zum Beispiel wäre diese Public Notice durchaus auch rechtens gewesen, denn die Eintreibung der Schuld ist an die Sache - nicht an den Eigentümer gebunden. Der "Trick" den neuen Besitzer als unbekannt zu bezeichnen ist dort auch durchaus üblich. Man gibt eine formelle "Public Notice", diese wird im Amtsblatt gedruckt, der Besitzer bekommt es nicht mit und schwupps... Flugzeuge weg, Schulden bezahlt und Überzahlung auf nem Treuhandkonto. Diese bekommt dann der verdutzte Besitzer wenn er seine Flugzeuge abholen will statt der Ware... Der Einwand, man habe den Besitzer bekannt zählt dort dann nicht, da die Fristsetzung überwiegt und man davon ausgehen darf (und wird) dass die Flugzeuge zwischenzeitig wieder verkauft wurden. In Deutschland würde das nicht gehen, hier müsste man erst einmal den angenommenen Besitzer anschreiben und die Ankündigung der Pfandgeltendmachung auf einem garantierten Weg zustellen. Dieser würde dann formell Einspruch einlegen (Auch grundlos) und den Verkauf auf - in diesem Fall wahrscheinlich - Jahre endgültig blockieren, in der Zwischenzeit sein Zeug klarbekommen und den Prozess sofort beenden in dem er sie einfach rauskauft.

Malaysia wird wohl ähnliche Pfandregelungen wie die USA haben. Wenn das der Fall ist, hat hier das Internet mal wieder seine Macht demonstriert. So eine Geschichte wird viral, der Eigentümer bekommt es mit und blockiert den Verkauf durch Verhandlung.

Internet 1, Flughafen 0 !
 
GorBO

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Mich würden hier aber mal die Vertragsdetails zwischen dem Alteigentümer und Swift interessieren. Dort müssten ja solche Fragen wie Belastungen o.ä. auch vermerkt sein, oder eben durch den Alteigentümer die Zusicherung der Lastfreiheit der Flugzeuge.

Ist es denn tatsächlich so, dass der neue Eigentümer in jedem Fall für die Kosten aufkommen muss? Ich meine er hat doch mit der Verursachung der Kosten nichts zu tun. Ergo müsste doch der Alteigentümer weiterhin der Ansprechpartner für den Flughafen sein, um die angefallenen Kosten einzutreiben. In diesem Falle wäre die Pfandnahme rechtswidrig und der Flughafen müsste, in dem Moment wo er von den Eigentumsverhältnissen Kenntnis erhält, die Flieger herausgeben.
 
banji

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Mich würden hier aber mal die Vertragsdetails zwischen dem Alteigentümer und Swift interessieren. Dort müssten ja solche Fragen wie Belastungen o.ä. auch vermerkt sein, oder eben durch den Alteigentümer die Zusicherung der Lastfreiheit der Flugzeuge.

Ist es denn tatsächlich so, dass der neue Eigentümer in jedem Fall für die Kosten aufkommen muss? Ich meine er hat doch mit der Verursachung der Kosten nichts zu tun. Ergo müsste doch der Alteigentümer weiterhin der Ansprechpartner für den Flughafen sein, um die angefallenen Kosten einzutreiben. In diesem Falle wäre die Pfandnahme rechtswidrig und der Flughafen müsste, in dem Moment wo er von den Eigentumsverhältnissen Kenntnis erhält, die Flieger herausgeben.

Ja. Wenn es keine Sondervereinbarung gibt werden Sachen inklusive Belastungen etc verkauft. Das ist überall wo ich mich in dem Bereich auskenne so. Natürlich kann der Alteigentümer die Übernahme von Altlasten in den Vertrag schreiben. Interessiert aber den Flughafen nicht - und muss es auch nicht. Nach deutschem Recht wurde ein Einspruch gegen die Pfändung(sankündigung) damit auch bestand haben. Wenn aber der Alteigner verschwindet, pleite geht oder stirbt, wird das mit egal welcher Vereinbarung zum Problem des neuen Eigentümers (Erbrecht mal außen vor) und nicht zu dem des Flughafens, der hat sein Pfandrecht sachbezogen (auch in Deutschland)

Der Alteigentümer ist zwar der Schuldner gegenüber dem Flughafen, aber dieser macht Pfandrecht am Flugzeug geltend. auch das ist in Deutschland legal und möglich. Das einzige was in dieser Konstellation nicht möglich wäre (In D) ist die Veräußerungankündigung im Amtsblatt, diese müsste dem (Neu)Eigentümer zugestellt werden. Herausgeben muss der Flughafen aber gar nichts, in keinem der Länder. Nach US Recht ist das komplette vorgehen absolut legal und das malayische Recht wird irgendwo in der Mitte liegen.

Recht heisst nicht immer fair. Aber der neue Eigentümer muss eine gute Vorstellung davon haben was am Flughafen offensteht, sonst gäbe es keine Verhandlungen - egal ob unterwandert oder nicht.

Buyers Laws in den USA haben schon so manchen um sein Vermögen gebracht, wenn das malayische Recht hier ähnlich ist, dann gibt es verflucht gute Anwälte die jedes Schlupfloch kennen und sich zu eigen machen. Das ist ein Sport - keine Vertretung mehr
 

jackrabbit

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Hallo,

Ja. Wenn es keine Sondervereinbarung gibt werden Sachen inklusive Belastungen etc verkauft.
der Alteigentümer muss aber die Belastungen bei Verkauf darstellen/offenlegen,
da die verkauften Gegenstände ja nicht schuldenfei sind.


Grüsse
 
banji

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Natürlich muss er das. Aber erstens ist bei einem Flugzeug bei dem üblicherweise anfallende Handling, Parking und Sonstwaskosten vor Abflug bezahlt werden offensichtlich dass es die gibt, und zweitens interessiert es bei einer Insolvenz sprichwörtlich keine Sau mehr ob es geschrieben steht oder nicht. Haftbar wird man den Vorbesitzer nicht mehr machen können, ins Gefängnis geht auch keiner und gut ist.

Ich persönlich finde diese Definition von Recht übrigens völlig ok, eine Schuldbefreiung der Sache nach Nichtwissen würde Betrug Tür und Tor öffnen. Firma A ist Eigentümer, verkauft an Firma B die über ein Geflecht aus Firma C,D und E dem Eigentümer von Firma A gehört und "keiner weis was von kosten". Das wird schon genug praktiziert um die eigene Haftung zu minimieren / auszuschließen - auch bei Fahrlässigkei - das braucht man nicht auch noch im Schuldrecht
 
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