banji
Testpilot
Und was hat das mit dem Flughafen in Kuala Lumpur zu tun und den dort gestrandeten Pleite-747? Genau nichts. Dort ist der Betreiber zudem noch eine offene Aktiengesellschaft, passt also auch nicht.
Welche Fälle gibt es aus Deutschland, dass fragliche Betreiber ihr wirtschaftliches Dasein mit materiellen Überresten auf Aprons hinterlassen haben?
Ebenso sollte das mit den herrenlosen Autos in Deutschland belegt werden. Gemeinden gehen ggf. in Vorleistung, bleiben aber beileibe nicht immer auf den Kosten sitzen.
Es hilft in eigentlich immer, vor dem Schreiben das Hirn einzuschalten. Manchmal ist dazu auch die höchste Leistungsstufe einzuschalten (okay, das war hier nicht gefordert).
Es hat eine ganze Menge damit zu tun. Das Vollstreckungsrecht ist zwar von Land zu Land sehr unterschiedlich, aber nur was die Berechtigung der exekutive angeht. Ich kenne das Malaysische recht hierzu nicht, es wird aber auch nicht so viel anders sein als in anderen Wirtschaftsländern. Der Flughafen ist eine AG ok. In Deutschland müsste die Verwertung zur Vollstreckung über ein Gericht durchgesetzt werden. In den USA zum Beispiel nicht. Aber das ändert nichts daran dass der Ablauf gleich ist. Die Anzeige in der regionalen Zeitung ist eine Public Notice. Diese ist in jedem Rechtssystem das ich kenne bei so etwas vorgeschrieben. Am abgestellten Auto wird sie mittels rotem Punkt realisiert, Im Pfandrecht mit dem berühmten "Kuck Kuck" Beides hätte auch in Deutschland an einem Flughafen, da nicht öffentlich zugängig, keinen Bestand. Wenn in Deutschland eine Sache unter angenommenem Nichtwissen des Eigentümers zur Veräußerungsfrist gebracht wird, wird auch das in kleinen Zeitungen ("Amtsblatt") angezeigt. Warum? Weil das Gesetz eine Öffentlichmachung vorschreibt. (Wenn ein Flugzeug unter Wissen des Eigentümers oder mit Zugang des Eigentümers gepfändet wird entfällt dieser Schritt und wird wiederum durch das Pfandsiegel ersetzt)
Warum wird das so lokal eröffnet? Weil man davon ausgeht dass der Eigner kein Interesse mehr an der Sache hat, deshalb wird der günstigste rechtlich akzeptierte Weg der Bekanntmachung gewählt. Gleiches gilt übrigens für Verlustanzeigen, öffentliche Versteigerungen usw usw. Hier werden einfach die - aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr eintreibbaren Kosten - niedrig gehalten.
Selbst in den so liberalen USA (Was das Pfandrecht angeht) ist eine Public Notice bei solchen Sachen vorgeschrieben. Der unterschied ist dass der Pfandnehmer selbst vollstrecken darf.
Der Prozess ist aber unterm Strich genau der gleiche wie beim Auto mit rotem Punkt. Deshalb finde ich den Ton hier unangebracht.