Abwehr von Drohnen für den Hausgebrauch

Diskutiere Abwehr von Drohnen für den Hausgebrauch im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; So wird das gehandhabt, ja. Aber der grundsätzliche Gesetzestext ist (glaub ich.. schon ne weile her dass ich das nachgeschaut habe) da nicht so...

Gelöschtes Mitglied 7691

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Die angesprochene Kennzeichnung gilt z.Zt. ja nur für Modelle über 5 kg.
So wird das gehandhabt, ja. Aber der grundsätzliche Gesetzestext ist (glaub ich.. schon ne weile her dass ich das nachgeschaut habe) da nicht so spezifisch.

Die Lockerung der Fliegerei in der Kontrollzone (<30m ohne Freigabe) hat die meisten von uns sehr überrascht, da es eine Entscheidung gegen den generellen Beschränkungstrend war. Ich habe mit Vertretern der betroffenen Behörden und auch Leuten vom Turm gesprochen, die diese Sache prinzipiell bejahten, mit dem Hinweis auf den ansonsten sehr großen zu erwartenden Aufwand zur Dokumentation von erteilten Freigaben - schließlich sind die Zuständigen ja angehalten, Flüge von Flugmodellen in der Kontrollzone grundsätzlich freizugeben, wenn es keine konkreten Gründe dagegen gibt.
Sorgen machen mir die Einhaltung der 30m. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Höheneinhaltung ohne gute Telemetrie quasi unmöglich ist - man verschätzt sich vom Boden aus sehr schnell. Haben wir selbst mal ausprobiert gemäß dem Motto "Steige mal auf 30m gemäß deiner Schätzung", dann Vergleich mit der Telemetrie. Da kam dann alles mögliche raus zwischen 15m und 100m!

Eine Registrierung ist schon sinnvoll und könnte nach meinem Ermessen so aussehen:

-Schaffung einer Bagatell-Untergrenze (bei der FAA sind das 250g, ob das so optimal ist weiß ich nicht, Verhandlungssache), auch für die Versicherungspflicht, damit sich nicht jeder Jüngling mit nem Cheerson CX-10 gleich strafbar macht wenn er mal in 2m Höhe durch den eigenen Garten fegt.

-Registrierung des Betreibers (nicht des Fluggerätes) mit einer eigenen nach außen hin anonymisierten Kennzeichnung/Nummer. Zum Erhalt der Registrierung muss die Haftpflichtversicherung nachgewiesen sein und ein Kenntnisnahmevermerk über eine Belehrung bez. den Regularien unterschrieben werden. Sowas könnte zum Beispiel über den DMFV oder den Versicherer gemacht werden, um den Verwaltungsaufwand zur Aufrechterhaltung am Ende des jährlichen Versicherungszeitraumes gering zu halten

-Kennzeichung JEDES Modells mit der Registriernummer (in angemessener Weise, also nix mit feuerfest an einem Depronmodell)

-Im Zeitalter des China-Eigenimportes wird man einen Pflicht-Beipackzettel nicht immer realistisch hinbekommen. Zudem würde ein solcher, wenn verbindlich, das Thema Selbstbau ausklammern müssen. Eine Selbstverpflichtung der Importeure und Händler wäre da vielleicht mal ein Anfang.

Die bisherigen Formulierungen von EASA und co. fokussieren sich zu sehr auf Multicopter-"Dronen"... das ist aber grad im Moment mal nur ein Trend, der nicht anhalten muss. Das muss man offener formulieren um auch den Flugmodellsport in seiner klassischen Form und neuere Trends wie FPV-Racing mit ins Boot zu holen.
Ich habe so den Eindruck, denen fehlt jemand, der sich da wirklich von der Betreiberseite her auskennt, aber dennoch bereit ist, nicht nur gegen eine Regulierung zu wettern wie die Verbände das tun (allen voran die Österreicher, das war mehr als peinlich) sondern konstruktiv mitarbeitet, eine praktikable und akzeptable Lösung zu finden.

Aber ich schweife ab, das Thema ist ja hier eher "wie fange ich Dronen ab".
Noch nicht erwähnt wurde die gute alte Kartoffelkanone, Kaliber Abflussrohr 50mm, Munition festkochend, mit vorgespanntem Kaninchengitter - auch Pommes-Kanone genannt. Aber vorsicht, das ist in Germanistan nicht legal :)
Auch das Ballern mit Laserpointern auf die vermeintlichen Spionagekameras am Himmel wurde andernorts schon diskutiert. Über die Konsequenzen bei versehentlichem Beschuss eines manntragenden Luftfahrzeugs gibts hier ja schon ein paar Threads. Ich persönlich erfände für sowas einen ganz eigenen Katalog von Strafmaßnahmen - allesamt recht schmerzhaft und mitm positiven Auswirkungen auf den menschlichen Genpool.


gruß
a.p.
 

klaus06

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Das ist der Text der VO: "Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen."

Mich hat der Flugkörper mit Eigenantrieb irritiert. Aber damit sind Raketen gemeint.

Mit der Versicherungspflicht bin ich nicht der Meinung. Ich hatte schon mal einen nicht unerheblichen Schaden, verursacht durch einen Mini-Mini-Quadrocopter.

Das mit dem Beipackzettel sollte schon möglich sein. Bei den LiPos müssen die "HK's" auch einen Beipackzettel beifügen, wenn der nicht dabei ist, macht der Zoll Probleme.

Kartoffelkanone = Waffenrecht!
 
_Michael

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Space Cadet
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Mit der Versicherungspflicht bin ich nicht der Meinung. Ich hatte schon mal einen nicht unerheblichen Schaden, verursacht durch einen Mini-Mini-Quadrocopter.
Dann müsste man aber auch für jeden Frisbee, jeden Fussball und jede Bohrmaschine eine extra Versicherung abschliessen. Und für das hat man ja eigentlich die normale Haftpflichtversicherung. Erst bei "gröberen Geschossen" wie Autos oder grössere Flugmodelle steigt das Gefahrenpotential markant an, weshalb eine zusätzliche Versicherung Sinn macht.
 
Intrepid

Intrepid

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Dann müsste man aber auch für jeden Frisbee, jeden Fussball und jede Bohrmaschine eine extra Versicherung abschliessen. Und für das hat man ja eigentlich die normale Haftpflichtversicherung.
Passt doch: alle Flugmodelle, die nicht über die Hausratversicherung abgedeckt sind, benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung. Also, Versicherung fragen oder Police durchlesen und gegebenenfalls handeln.
 

Lubeo

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Wie das EASA-Regelwerk am besten sein sollte wäre wohl ein eigenes interessantes Thema.


-Registrierung des Betreibers (nicht des Fluggerätes) mit einer eigenen nach außen hin anonymisierten Kennzeichnung/Nummer. Zum Erhalt der Registrierung muss die Haftpflichtversicherung nachgewiesen sein und ein Kenntnisnahmevermerk über eine Belehrung bez. den Regularien unterschrieben werden. Sowas könnte zum Beispiel über den DMFV oder den Versicherer gemacht werden, ...
Das Problem ist eher ein globales. Was ist, wenn jemand mit dem Fluggerät in den Ferien in Spanien oder Italien fliegt? Wie ist es dann mit der Versicherungsfrage? Und umgekehrt wenn ein Gastarbeiter mal in Mitteleuropa herum fliegt. Wer mal unverschuldet einen Autounfall mit bestimmten Nationalitäten hatte weis wie schwer es manchmal ist zu seinem Recht zu kommen. Eine teure Haftpflichtversicherung kann sich bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation nicht jeder leisten. Eine Spielzeugdrohne hingegen eher schon.


-Kennzeichung JEDES Modells mit der Registriernummer (in angemessener Weise, also nix mit feuerfest an einem Depronmodell)
Mit einem feuerfesten Stück Stoff, das auf die Aussenseite fest angeleimt ist, wäre es auch bei Depronmodell möglich. Manche PFV-Piloten, die etwas "weiter" fliegen schreiben ihr Modell aussen mit einer Kontaktadresse an. Das bietet den Vorteil, dass ein zufälliger schnellerer Finder direkt weis an wen er sich wenden sollte. Und auch bei winzig kleinen Modellen gibt es immer noch irgend wo eine kleine Fläche auf die man eine Telefonnummer schreiben kann.
Das Problem sehe ich eher beim Scale-Modellbau wo aussen alles stimmen muss.
 

klaus06

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Dann müsste man aber auch für jeden Frisbee, jeden Fussball und jede Bohrmaschine eine extra Versicherung abschliessen. Und für das hat man ja eigentlich die normale Haftpflichtversicherung. Erst bei "gröberen Geschossen" wie Autos oder grössere Flugmodelle steigt das Gefahrenpotential markant an, weshalb eine zusätzliche Versicherung Sinn macht.
Die normale Haftpflicht zahlt nur bei Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Die Versicherungspflicht für Modelle besteht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Die Definition eines Flugmodells lautet: „Flugmodelle sind alle Arten von Modellen der Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen und Rettungsfallschirme. Kennzeichnend für alle Flugmodelle ist allein der Umstand, dass sie stets unbemannt sind.“ (Giemulla in Giemulla/Schmid Kommentar zum Luftverkehrsgesetz § 1, Rn. 40). Das gilt für große und klein Modelle.


Den Versichungsschutz für das Ausland ist bei der Versicherung des DMFV teilweise im normalen Vertrag enthalten, der aber auch erweitert werden kann.
 
_Michael

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Die normale Haftpflicht zahlt nur bei Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Die Versicherungspflicht für Modelle besteht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Die Definition eines Flugmodells lautet: „Flugmodelle sind alle Arten von Modellen der Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen und Rettungsfallschirme. Kennzeichnend für alle Flugmodelle ist allein der Umstand, dass sie stets unbemannt sind.“ (Giemulla in Giemulla/Schmid Kommentar zum Luftverkehrsgesetz § 1, Rn. 40). Das gilt für große und klein Modelle.
Finde ich eine sehr strikte Regelung, die in der Schweiz z.B. lockerer ist. Sie stammt aber noch aus einer Zeit (2005), als die allermeisten Flugmodelle noch richtige Sportgeräte mit ordentlichem Schadenspotential waren. Eine kleine Wohnzimmer-Drohne aus der allgemeinen Haftpflichtversicherung auszuschliessen, finde ich hingegen ziemlich absurd. Wie gesagt, da ist jeder Fussball gefährlicher.
 
Spooky 37+01

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Als Modellbauer stellt sich mir die Frage ob so eine Drohne, Quadcopter etc. Modelle sind? Das soll nicht in Erbsenzählerei ausarten aber hier kann ich die Definition nicht klar rauslesen. Das ist für den Versicherungsfall vieleicht auch relevant.
 
_Michael

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Als Modellbauer stellt sich mir die Frage ob so eine Drohne, Quadcopter etc. Modelle sind?
Das geht doch eigentlich klar aus dem Posting von klaus06 hervor - alles was unbemannt fliegt, ist ein Flugmodell:

Die Definition eines Flugmodells lautet: „Flugmodelle sind alle Arten von Modellen der Flugzeuge, Drehflügler, Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen und Rettungsfallschirme. Kennzeichnend für alle Flugmodelle ist allein der Umstand, dass sie stets unbemannt sind.
 
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Vor einer Bombendrohne bist Du wahrscheinlich genau so wenig sicher wie vor einer Messerattacke in der U-Bahn. Hier geht es glaube ich mehr um den Schutz der Privatsphäre, die bisher hinter einer Hecke oder unterm Dachfenster gegeben war und durch kleine fliegende Kameras, gestartet von fremden Menschen irgendwo vor dem Haus auf einer öffentlichen Straße, gestört wird.
Aber auch Lebensgefahrlich :FFEEK:

https://www.youtube.com/watch?v=lAOzOlV3wm0
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Es ist auch wieder mal ne Frage der Verhältnismäßigkeiten.

Da rollen zigtausende 2,5-Tonnen-SUVs, welche sich in unmittelbarer Nähe von Personen nur in 2 Dimensionen bewegen, mit für die meisten Dronen unerreichbaren Geschwindigkeiten durchs Land, und das wird auch dann nicht als bedenkliche Entwicklung betrachtet, wenn viele der damit durchgeführten Fahrten an sich unnötig sind (nur weil man als "Betroffener" gelegentlich so Sprüche hört, die Drohnen könne man ruhig verbieten, früher gings ja auch ohne).

Ich denke, jede neue Generation Smartphone, jedes neue soziale Netzwerk, jedes Whatsapp usw. verursacht allein durch Ablenkung von KFZ-Fahrern mehr Unfälle, als es die gesamte Drohnenflotte derzeit je schaffen kann. Auch diese Leute bewegen sich - ähnlich wie fehlgeleitete Drohnen in Kontrollzonen - bereits jetzt außerhalb der Legalität, und dort schreit NIEMAND nach neuen grundsätzlichen Regelwerken - nur nach einer Einhaltung der bestehenden. Und genau das würde für den ganzen Drohnenmarkt auch genügen.
Ich habe mir letzte Woche im Ladengeschäft des "blauen Claus" (weiß der Teufel warum ich mich da reinverirrt habe) wieder eine "Beratung" eines selbsternannten Fachverkäufers gegenüber einem vielleicht 12-14-jährigen bez. Drohnenkauf mit angehört. Da wurde alles mögliche an tollen Features erklärt, aber keinerlei Hinweis darauf gegeben, dass es vielleicht Randbedingungen geben könnte, an die man sich halten müsste - der Junge wollte das Gerät nach eigenen Angaben vor Allem für Action-Luftaufnahmen seiner Fußballmannschaft einsetzen. Also bei mir gehen da ein paar Warnlampen an.

Reguliert werden sollte imho das unkontrollierte auf-den Markt-Pumpen von irgendwelchem Fertigzeug.
Stattdessen wird an neuen Regeln gearbeitet, welche nur denen Kopfzerbrechen machen, die vorher schon gewillt waren, sich an die Spielregeln zu halten. Die ganzen Foulspieler, die ein Iphone für eine brauchbare Fernsteuerung halten, erreicht man damit aber nicht.

Ganz allmählich beginne ich die ganzen Sportschützen zu verstehen - zumindest bezüglich deren Lage zwischen Recht und Pflicht (die Waffenaffinität selbst bleibt mir zum Glück fremd)

gruß
a.p.
 
_Michael

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Auch diese Leute bewegen sich - ähnlich wie fehlgeleitete Drohnen in Kontrollzonen - bereits jetzt außerhalb der Legalität, und dort schreit NIEMAND nach neuen grundsätzlichen Regelwerken - nur nach einer Einhaltung der bestehenden. Und genau das würde für den ganzen Drohnenmarkt auch genügen.
Das gilt eigentlich in vielen Lebensbereichen. Leider ist es aber so, dass es (z.B. für Politker) mit weniger Aufwand und mehr Aufmerksamkeit verbunden ist, nach neuen Regeln zu schreien, anstatt bestehende Regeln einfach mal umzusetzen. Die Modellflugverbände müssen sicherlich sehr wachsam und aktiv sein, um unangenehme neue Regelungen verhindern zu können. Hier ist sicher auch Öffentlichkeitsarbeit gefordert, um klarzustellen, an welchen "Kodex" und welche Gesetze sich ein seriöser Modellflieger strikt und gerne(!) hält. Die Modellflieger sitzen jetzt in einem ähnlichen Boot, wie die Schützen.
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Hoi..

leider stellen sich die Verbände da meiner Meinung nach nicht sehr schlau an.
Die Österreicher wettern was das Zeug hält, wittern den untergang des Abendlandes, liefern aber keine kosntruktiven vorschläge.
Der DMFV ist mit Eigenlob beschäftigt und legt die Inhalte seines Wirkens nicht offen.
In der Vergangenheit war der DMFV aber zu 99% Vertreter der typischen Vereinsfliegerei (mit eigenem Gelände, Aufstiegsgenehmigung und allem PiPaPo, am liebsten Großmodelle) und nur zu 1% für alle anderen da. Gerade die stellen jetzt aber das Problem dar und stellen bald die Mehrheit der ferngesteuerten Luftraumnutzung. Der DMFV hat diese Entwicklung in denn letzten Jahren völlig falsch bewertet. Insofern ist es wohl eher zu erwarten, dass der DMFV für eine sichere Lösung zum Erhalt von Aufstiegsgenehmigungen hinwirkt, sich aber nicht um das "Dronen"problem als solches kümmern will.

gruß
a.p.
 

Gelöschtes Mitglied 7691

Guest
Auch dieses System wird nur Drohnen "von der Stange" a la DJI abfangen können.
Bleibt dahingestellt, ob diese das eigentliche Problem darstellen - in einigen Bereichen sicherlich schon. Die amerikanischen Mitbewerber gehen da schon amerikanisch-rustikaler vor und ballern gleich mit der Laserkanone. Ich kleb vorsorglich schon mal ein paar Reflektoren auf meine Fliecher :)
Interessant wird sicher die rechtliche Situation zur Durchführung einer solchen Drohnenkaperung sein - kann mir nicht vorstellen, dass die hoch(selbst)gelobte Airbus-Datenbank auf jegliche möglicherweise ausgestellte Aufstiegsgenehmigung zugreifen kann.

Und wenn das System tatsächlich die Fähigkeit hat, die Drohne zu "übernehmen", dann liefert sie ja freiwillig die eigenen Zielkoordinaten zurück :)
Könnte ein lustiges Wettrüsten werden.

gruß
a.p.
 

klaus06

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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Aufstiegsgenehmigungen zentral gespeichert werden. Ferner stellen sich noch andere Fragen, darf ich als z.B. Betreiber eines Kraftwerks abschießen oder welche Risiken tauchen durch den Abschuss auf. Die andere Frage ist warum sollte ich einen Anflug von mehreren Kilometern machen, wenn es auch kürzer geht und ich evtl. mit meiner Fernsteuerung von weiter entfernt die ganze Aktion steuere.
Aber Airbus macht vielleicht ein paar Euro.
 
_Michael

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Würde mich ja mal interessieren, auf welcher rechtlicher Grundlage Airbus glaubt, Funkfrequenzen stören zu dürfen. Private Besitzer des Abwehrsystems dürfen das ganz sicher nicht, und selbst bei einem Einsatz durch Behörden oder Militär sind sicherlich enge Grenzen gesetzt. Ich halte das System weitgehend für einen Marketing-Gag.
 
pok

pok

Alien
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...auf welcher rechtlicher Grundlage Airbus glaubt, Funkfrequenzen stören zu dürfen. ....
Sehe ich genauso, aber die Doofheit auch von groesseren Unternehmen ist ja heutzutage keine Grenze mehr gesetzt. Vor einigen Jahren hat ein groesserer Automilzulieferer ein Patent angemendet und bei der FCC ( der US Zulassungsbehoerde fuer Drahtlose komunikation ) einen Test angemeldet und Field officers eingeladen um ihr neues produkt vorzustellen, das angeblich zuverlaessig Mobiltelefone im Fahrzeug waehrend der Fahrt offline gehalten haette.

Schade nur, das das jammen von Mobilfunkfrequenzen in den USA verboten ist und die Bussgelder fuer Firmen etwas hoeher sind als bei Privatpersonen. Der Field offizer hat die Hardware dann gleich beschlagnahmt und nachdem der Bussgeldbescheid von mehreren 10K $ bezahlt war, wurde die Entwicklungsarbeit zumnidest in den USA auch zuegig eingestellt.
 
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