Abwehr von Drohnen für den Hausgebrauch

Diskutiere Abwehr von Drohnen für den Hausgebrauch im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Airbus wird für seine Arbeit gar keine Rechtsgrundlage brauchen. Airbus entwickelt und verkauft nur ein entsprechendes System. Es ist dann Sache...
GorBO

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Airbus wird für seine Arbeit gar keine Rechtsgrundlage brauchen. Airbus entwickelt und verkauft nur ein entsprechendes System. Es ist dann Sache des Käufers in seinem Land rechtmäßig zu handeln.
Im Übrigen entwickeln nicht nur Airbus und Boeing solche oder ähnliche Systeme. Auch mittelständische Unternehmen in Deutschland mit guten Kontakten zu staatlichen Stellen haben entsprechende Produkte in der Mache und Prototypen vorgestellt.
Hier gibt es durchaus Ängste bei den Sicherheitsbehörden. So verlangte gerüchteweise der Secret Service beim G7-Gipfel ein Drohnenschutzkonzept für das Schloss Elmau auch mit technischen Abwehrmöglichkeiten.
 

Michael aus G.

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Ihr denkt alle zu kompliziert. Um so eine kleine nervige Drohne vom Nachbarn runterzuholen, brauch ich nur ne gute alte Zwille. :TOP:

slingshotchannel
 

klaus06

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und man muss Kunstschütze sein! Die Grundvoraussetzung!!
 
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Gibt es auch Leuchtspur-Zwillen? Das würde es etwas einfacher machen.
Trefferwahrscheinlichkeit etwa 0,002% mit Leuchtspur, 0,001% ohne Leuchtspur.

Unabhängig was man einsetzt um die Drohne abzuschiessen, Zwille, Schrotflinte, MG oder BUK. Was in die Luft geschossen wird, kommt kurz oder lange wieder auf die Erde zurück. Simples Naturgesetz. Je nach Gegend ist es möglich, dass man Menschen oder Sachgegenstände trifft, die entsprechenden Folgen kann jeder selber ausmalen.

Wenn man hier in Texas auf Drohnen ballert, bekommt man sehr schnell sehr massive Probleme mit den lokalen Behörden. Welche wiederum die Feds einschalten und danach ist der Tag ganz bestimmt verdorben.

Wer aber zur Erreichung des höchsten Lebensglück auf Drohnen schiessen muss, sollte die Big Sandy Range in Arizona aufsuchen. Da kann man, genügend flüssige Mittel vorausgesetzt, mit Maschinengewehren auf RC Flieger ballern. Wie man im vernetzten Video sehr gut sehen kann, ist es nicht so einfach ein relative schnelles Ziel auch mit vollautomatischen Waffen zu treffen. Ist auch meine persönliche Erfahrung aus dem Militär.

https://www.youtube.com/watch?v=RR5BtXP0s0o

Betreffend flüssigen Mitteln: eine Patrone im Kaliber 7.62x51 NATO Fullmetal Jacket kostet etwa $0.60, ein Gurt mit 200 Schuss daher ca. $120.00. Preise je nach Munitionssorte nach oben offen.

Also, wer es haben muss, reist nach Arizona!
 
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Philipus II

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Das Video ist hochinteressant, weil es zeigt, dass das Treffen eines agilen Luftziels mit leichten Waffen selbst bei kurzer Distanz und bekannter Richtung recht schwer ist.
 
L29

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die Jungs von FliteTest zeigen, dass es auch zivilisierter geht (falls man das Abschiessen von Luftfahrzeugen als zivilisiert bezeichnen kann) als mit schwerer Artillerie oder gar Störsendern https://www.youtube.com/watch?v=LgWlm5zrY4w
 
GorBO

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... Wenn man hier in Texas auf Drohnen ballert, bekommt man sehr schnell sehr massive Probleme mit den lokalen Behörden. Welche wiederum die Feds einschalten und danach ist der Tag ganz bestimmt verdorben. ...
Ich bin jetzt mit dem amerikanischen Rechtssystem nicht so vertraut, aber wenn ein Texaner gegen eine Person die unbefugt sein Grundstück betritt die Schusswaffe einsetzen darf, dann darf er doch wohl erst recht gegen eine Drohne über seinem Grundstück die Schrotflinte erheben.
 

Philipus II

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Luftverkehr dürfte zu beachtlichen Teilen Bundesrecht sein. Verstöße werden daher von den Feds und nicht von der lokalen Polizei verfolgt, die Anklage erfolgt ebenfalls vor einem Bundesgericht.
 
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Ich bin jetzt mit dem amerikanischen Rechtssystem nicht so vertraut, aber wenn ein Texaner gegen eine Person die unbefugt sein Grundstück betritt die Schusswaffe einsetzen darf, dann darf er doch wohl erst recht gegen eine Drohne über seinem Grundstück die Schrotflinte erheben.
Ist etwas off-topic aber ich kann dir schon ein paar Antworten liefern. Das Thema ist etwas komplex, daher ein etwas längerer Beitrag.

Das amerikanische Rechtssystem gibt es so nicht. Es gibt Gesetze/Vorschriften auf der Stufe Gemeinde, Bezirk, Staat und Bundesstaat.

Die Texaner und auch der Rest der US-Amerikaner im Besitz von legalen Waffen sind nicht so schiesswütig wie es in den deutschen oder europäischen Medien dargestellt wird. Texas hat sogar ziemlich restriktive Waffengesetze. Die allermeisten Waffenbesitzer wissen was sie in ihren Händen halten und handeln dementsprechend verantwortlich.

Vorneweg, ich bin Sportschütze und habe eine LTC License. Bin also berechtigt eine Handfeuerwaffe verdeckt und seit dem 1. Januar auch offen zu tragen. Ich habe aber nur eine Waffe dabei, wenn ich zum Schiessstand gehe. Das Ding an der Hüfte ist ziemlich unbequem und stört beim Gehen und Autofahren. Die LTC License habe ich nur erworben, da ich nicht richtig auf Handfeuerwaffen trainiert war. Mit Pistolen und Revolver ereignen sich viel mehr Unfälle als mit Langwaffen (Gewehre und Schrotflinten).

Es stimmt, in den USA sind viel mehr Waffen im Umlauf als in Deutschland. In der Schweiz sind es etwa proportional etwa gleichviel wie in den USA. Was aber leicht vergessen geht, ist der Umstand, dass in der CH sehr viele hochpotente Armeewaffen vorhanden sind. Solche vollautomatische Gewehre sind in der USA faktisch verboten. Ich kenne niemanden der eine vollautomatische Waffe besitzt.

So kommen wir nun zum Schusswaffeneinsatz. In allen Gemeinden ist es verboten eine Schusswaffe abzufeuern. Also wenn ich meine Skeet Shotgun (Tontauben) einsetze um eine Drohne über meinem Garten zu vertreiben oder abzuschiessen, verstosse ich gegen die Fort Worth City Regulation. Im weiteren verstosse ich gegen FAA Rules und das ist dann Sache der Feds. Ich bekomme sehr schnell sehr viel Probleme mit der Gemeinde, dem Bezirk, dem Staate Texas und dem Bundestaat. Ist nicht empfehlenswert.

Schusswaffeneinsatz gegen Personen. Stimmt hier gilt die castle doctrine, der Schusswaffeneinsatz ist erlaubt um eine Bedrohung abzuwehren und nur dann. Eine Person welche am Tag durch meinen Vorgarten läuft ist ganz klar keine Bedrohung. Auch der Nachbarsjunge welche einen verirrten Ball aus meinem Backyard holt ist keine Bedrohung. Wenn aber um 3 Uhr in der Frühe jemand meine Haustüre eintritt, kann man schon von einer Bedrohung ausgehen, also kann ich theoretisch den Eindringling mit der Waffe bekämpfen. Werde aber ganz sicher 9-1-1 anrufen. Falls ich den Einbrecher im Vorgarten oder auf der Strasse mit einem Schuss in den Rücken niederstrecke habe ich eine Mordanklage am Hals. Im Übrigen ist der Schusswaffengebrauch unter der castle doctrine eher selten. Die meisten Schiessereien sind im Zusammenhang mit Drogen. Und wo dieses Zeug gehandelt wird leben keine weisse Mittelständler.

Als verantwortlichen Sportschütze, sind meine Waffen in einem gun safe eingeschlossen und die Munition an einem anderem Ort aufbewahrt. Die meisten meiner Schiesssport Kollegen verfahren in etwa gleich. Und niemand den ich kenne, phantasiert über den Schusswaffengebrauch gegen Einbrecher oder sonstige bösen Buben.

Der wilde Westen ist schon seit ueber 140 Jahren nicht mehr so wild. In diesem Sinne,
Greetings from Texas!
 
pok

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Ich bin jetzt mit dem amerikanischen Rechtssystem nicht so vertraut, aber wenn ein Texaner gegen eine Person die unbefugt sein Grundstück betritt die Schusswaffe einsetzen darf, dann darf er doch wohl erst recht gegen eine Drohne über seinem Grundstück die Schrotflinte erheben.
Wie "Swiss Mirage" schon sagte, so ist es hier in Michigan auch, auch ich habe eine CPL und wir sind sehr diszipliniert. Im Gegensatz zum in D so verrufendem Texas duerfen und durften wir schon oimmer offen tragen, was aber sehr unueblich ist. Der Luftraum gehoert nirgendwo in den USA dem Grundstueckseigentuemer, schon ab Hoehe 0 fuss nicht, wenn ich gegen Luftfahrzeuge, egal ob bemannt oder unbemannt eine Schusswaffe einsetze gibt es natuerlich richtig Aerger, der Schadensersatz ist da noch das kleinste Problem.

Schiessen auf Luftfahrzeuge wird nach Bundesstrafrecht verfolgt, aber auch nach local ordinance, auch in meiner Stadt ist das Abfeuern von Schusswaffen verboten, ich kann auch nur auf dem Schiessstand oder in Notwehr auf den Boesewicht schiessen, der meine Tuer eintritt, oder der mich bedroht. Eine Drohne bedroht keinen, also Bekaempfung ist nur juristisch moeglich.
 

Michael aus G.

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Mit einem Heißluftballon darf man, mit der Drohne nicht. Ich denke, da muss der Gesetzgeber noch mal ran, das kann so nicht bleiben. Aber bis der Gesetzgeber sich bemüht hat, sind die Drohnen so klein und leise, dass man sie von Insekten nicht mehr unterscheiden kann. Dann ist ein Verbot auch egal, weil es keiner mehr durchsetzen kann.
 

klaus06

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Ein Amtsrichter darf es sich vermutlich leisten, das Luftrecht und das Recht am eigenen Bild bzw. Persönlichkeitsrechte zu vermischen. Ob das Urteil in der nächsten Instanz so hält?
 
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Der Unterschied ist, ein Heißluftballon ist nur begrenzt lenkbar, die Drohne kann man sehr präzise steuern. Sie diente auch wohl dem einzigen Zweck, Bilder zu machen.
Hier bin ich in meinem Persönlichkeitsrecht gestört. Das muss ich nicht hinnehmen.
Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Luftraum auch von Drohnen frei genutzt werden kann
 
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