LAPL (A) und N-reg

Diskutiere LAPL (A) und N-reg im Luftfahrtgrundlagen Forum im Bereich Grundlagen, Navigation u. Technik; Hallo Leute Ich habe mal eine Frage, die glaube ich einige interessiert. N-registrierte Flugzeuge dürfen laut FAR part 61.3 mit einer...
banji

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Hallo Leute

Ich habe mal eine Frage, die glaube ich einige interessiert.

N-registrierte Flugzeuge dürfen laut FAR part 61.3 mit einer Lizenz geflogen werden die in dem Land ausgestellt wurde in dem das Flugzeug stationiert ist. Damit ist D betrieb mit LAPL(A) und N-Registrierung also legal.

Jetzt kommt aber der Knackpunkt... Was ist mit dem Rest von Europa? Der LAPL A ist eine EASA Lizenz und zwar part-FCL aber nach der LuftPersV eine EU-FCL Lizenz. Diese ist ja wiederum in den FCL Staaten akzeptiert.

Wird Europa nun wie ein Land behandelt, was im Umkehrschluss heissen würde dass man mit LAPL(A) eine in D stationierte N-Reg legal in ganz Europa fliegen darf, oder zählt der Grundsatz EASA ist kein Land, was dann bedeuten würde, dass man nur in D fliegen darf.

p.s. wir nehmen für die Frage einfach mal an, dass das Flugzeug legal in Europa stationiert ist und alle Abgaben bezahlt sind. Es geht mir nur um diese spezifische Frage, das Außenrum ist schon kompliziert genug :-)
 
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Spartacus

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Die Antwort ist einfach: Nein.

https://www.faa.gov/about/office_org/headquarters_offices/agc/pol_adjudication/agc200/interpretations/data/interps/2014/graziano - (2014) legal interpretation.pdf

Die in Deutschland ausgestellte EASA-Lizenz berechtigt Dich nur, ein N-reg-Flugzeuge entsprechender Klassen in D zu bewegen.
Die FAA (s. Link) sagt dazu, dass sich das nicht ändert, nur weil die EU-Lander ihre Lizenzen unter einem gleichen Lizenzschema ausstellen und diese gegenseitig anerkennen.

Für eine Nreg-Maschine benötigst Du also entweder eine US-Validation Deiner EASA-Lizenz oder eine entsprechende US-Lizenz, um sie grenzüberschreitend bewegen zu dürfen. Ansonsten bist Du lizenzrechtlich mit dem Teil in D "gefangen".

Spartacus
 
banji

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Danke dir, das ist eine konkrete Aussage :-)
danke auch für den Link

deckt sich auch mit meiner Auffassung dass die EASA eben kein Land ist und die EU Regelung die FAA Regel nicht "overrulen" kann
 
Spartacus

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Jep, so ist es leider.

Ansonsten müsste die FAA nicht "issued by that country" sondern "accepted by that country" in die Regulation schreiben.
Ein himmelweiter Unterschied.
Und noch gibt die EU keine Lizenzen aus. Sie definiert lediglich einen Rahmen, in dem jedes einzelne Mitgliedsland seine Lizenzen erteilt.

Wird zwar immer wieder diskutiert, ist aber derzeit der Stand.

Spartacus
 
Kenneth

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Ich dachte bisher, dass ein LAPL(A) nicht ICAO-konform ist, und, dass man deshalb damit nicht ein N-registriertes Flugzeug in den USA fliegen darf? Erlaubt die FAA dennoch das Gleiche in Deutschland, was mir etwas seltsam vorkommt, oder hat sich da was geändert?
 
banji

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die Lage mit LAPL und in USA fliegen ist mir nicht ganz klar. Es ist keine ICAO Lizenz aber Part - FCL. Die landläufige Meinung ist zwar dass eine Validierung nicht möglich ist, aber immer auf Basis keine ICAO! Eine klare Stellungnahme zu dem Thema kann ich nirgendwo finden. Fakt ist dass eine Flugschule in Florida mir sagte, dass der LAPL auf einen US PPL angerechnet werden kann, genauer hab ich das aber nicht erfragt, da damals nicht interessant.

Das N-Reg in D fliegen mit LAPL ist unstrittig denn hier fehlt das ICAO im Wortlaut und man spricht nur von einer valid pilots license ohne weitere Definition. Im übrigen gab es wohl (oder gibt es) Bestrebungen 61.3 im Wortlaut so zu ändern dass es "issued by authority of country" heißt. Diese Info stammt aber aus den Anfängen des bilateralen Abkommens 2011 und ich hab keine Ahnung ob das vom tisch ist.... wen nicht wäre es für Europa hochinteressant

Edit: Das Probieren der Validierung ist hinfällig, ich habe jetzt mal die US Texte, Konkret Port 61,75 im Wortlaut nachgelesen. Dort ist der Stein des Anstoßes folgender:

"Holds a foreign pilot license, at the private pilot license level or higher, that does not contain a limitation stating that the applicant has not met all of the standards of ICAO for that license"

Der LAPL ist aber auf dem Schein als nich ICAO konform ausgewiesen, damit ist das durch. Zum Thema anrechnen auf US PPL hab ich jetzt mal in Florida angefragt und bin gespannt was da rauskommt
 
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Andi_S

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Hallo banji

Betreffend Anrechnung ist es eigentlich ganz einfach: Bei mir wurden alle Flugstunden, die ich auf fixed wing aircraft hatte (inkl. UL Stunden) für den US-PPL angerechnet. Hat konkret geheissen: Ich hatte mehr als nur die mind. geforderten Stunden und die US-Flugschule hat die Prüfungsreife bescheinigt: konnte direkt zur Theorie- und Praxisprüfung antreten. Prüfungsreife haben sie festgestellt, indem ich den Theorietest vorab mit mind. 90% bestehen musste und ein Fluglehrer mit mir den Prüfungsflug abgelegt hat, um zu sehen ob ich schon fit for exam bin oder ob wir noch die ein oder andere Stunde fliegen müssten. Alles relativ easy. ach ja, fast vergessen: an das US-medical denken! Ohne gibt's keine FAA Lizenz!
Solltest Du dennoch Fragen haben, einfach die für Dich zuständige FSDO anschreiben (jene, in deren Bundesstaat Du die Prüfung ablegen willst):
FAA FSDOs
Die Damen und Herren mit denen ich zu tun hatte, waren sehr hilfsbereit und haben mir schnell und unbürokratisch geholfen (Fragen zu Visa ja / nein, etc.) Hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
 
Budz

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Hallo,

hat jemand zufällig die aktuellen Navigationsaufgaben für den LAPL? Ich meine jetzt nicht die fast 400 Theorieaufgaben von Peters Software.

Danke
 
Budz

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Die habe ich auch und es ist nur Teil von den möglichen Flugplanungs Aufgaben, deswegen habe ich gefragt ob jemand noch aktuelle andere Aufgaben dazu hat. Ich wäre sehr dankbar.
 
Spartacus

Spartacus

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Die anderen offiziellen Aufgaben wirst Du kaum kriegen, weil die in den Behörden für die Prüfungen verwendet werden.

Aber zum Üben solltest Dir die Aufgaben selbst ausdenken können:
Wenn Du Flugschüler bist: Mit Deiner Schulmaschine von Deiner Homebase von und zu jedem Flugplatz in Reichweite. Da kommt sicher was zusammen.
Nächste Schwierigkeitsstufe: Mit anderen Maschinen rechnen (evtl. vom gleichen Verein/Flugschule, aber auch Daten aus anderen Handbüchen lassen sich verwenden)
Nächste Schwierigkeitsstufe: Von und zu Flugplätzen irgendwo anders in Deutschland. Grundsätzlich ist das doch alles austauschbar. Wichtig ist die grundlegende Methodik, die bei der Flugplanung verwendet wird. Die muss sitzen.

Viel Erfolg

Spartacus
 
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