NH-90 -Gebirgsflugberechtigung

Diskutiere NH-90 -Gebirgsflugberechtigung im Hubschrauberforum Forum im Bereich Luftfahrzeuge; 2016 soll die NH-90 endlich die Gebirgsflugberechtigung erhalten und somit die Bell UH-1D - Außerdienststellung überbrücken! Wer weiß Genaueres...

FredRomminger

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2016 soll die NH-90 endlich die Gebirgsflugberechtigung erhalten und somit die Bell UH-1D - Außerdienststellung überbrücken!

Wer weiß Genaueres ?

mfg Fred
 
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hueyride

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NH-90 -Gebirgsflugberchtigung

Hallo,
zum Thema Gebirgsflug mit NH90 kann ich folgendes beitragen. Es gab schon diverse Anläufe was die Gebirgsfliegerei mit NH90 betrifft, diese waren aber noch zu der Zeit, als der NH90 noch bei der Luftwaffe im Einsatz war, also die Zeit von 2009-2012.
Nach dem bis heute unverständlichen Fähigkeitstransfer (CH-53 zur Lw, und Bell UH1d und NH90 zum Heer) hat mann sich beim Heer mit NH90 erst mal auf den bevorstehenden ISAF Einsatz Forward Air Medevac in AFG konzentriert, und die wenigen in Frage kommenden Besatzungen darauf vorbereitet. Während und nach dem ISAF Einsatz gab es im Bereich NH90 noch genügend andere Baustellen, die erst mal wichtiger waren als die Fähigkeit Gebirge. Bis dahin waren die wenigen NH90 Piloten die überhaupt noch eine Gebirgsberechtigung hatten längst abgelaufen oder schon im Ruhestand. Derzeit laufen immer noch diverse Kampagnen für EWS, Außenlasttransport, Personen und Materialtransport, usw. Die viel zu wenigen Flugstunden die derzeit zu Verfügung stehen bringen noch ganz andere Probleme mit sich, z.B. für bevorstehende Einsätze wie EUBG und MilEvacOp wo der NH90 gefordert ist, wird aus einem kleinen ausgesuchten Personenkreis das Personal gestellt, was überhaupt in der Lage ist, eine "Mission Qualifikation" zu erlangen, da nicht für alle Piloten und Bordmechanikern genügend Flugstunden zur Verfügung stehen. Das heißt es können fast nur die wenigen Soldaten die Einsätze abdecken, die sowiso schon in AFG im Einsatz waren. Wie man sieht, gibt es derzeit leider keine ressourcen um sich um die schönen Dinge, wie Gebirgs/Seeflug zu kümmern, was natürlich sehr schade ist.
 
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GorBO

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Warum ist denn für den Afghanistan-Einsatz keine Gebirgsflugberechtigung erforderlich? Das Land hat Berge die z.T. deutlich höher als die deutschen Alpen sind. Oder klammert man das Gebirge als Fähigkeit und mögliches Einsatzgebiet in Afghanistan für die deutschen Flieger aus?
 

Cappuccino

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Zum einen war das Einsatzgebiet hauptsächlich auf den nördlichen Bereich des Regional Command North beschränkt, also den Teil von der usbekisch-afghanischen Grenze bis zum Marmalgebirge, dem nördlichsten Ausläufer des Hindukush, zum anderen ist der Einsatz der NH90 beendet, so dass nunmehr vermutlich (noch) kein Grund für eine entsprechende Ausbildung gesehen wird.

Im Hinblick auf eventuell einmal anstehende Einsätze mag das zwar aus derzeitiger Sicht zu kurz gedacht sein, allerdings geht man weg von de Maizieres Strategie des "Breite vor Tiefe" und konzentriert sich entsprechend auf andere Fähigkeiten, die man dafür aber konsequent ausbildet – das ist zumindest der Plan.
 
hueyride

hueyride

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So wie bei der Bw Gebirgsflug definiert ist, war es für AFG nicht notwendig
 
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