BuPo EC 135 abgestürzt

Diskutiere BuPo EC 135 abgestürzt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Stattdesen stand in der vorherigen Ausgabe der Empfehlung sogar »Steuereingabe ins rechte Pedal«. Das kann doch nur ein Tippfehler gewesen sein...
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D.h. erst nachträglich wurde der Punkt "linkes Pedal u.U. bis Anschlag" in die Handlungsempfehlung aufgenommen.
Stattdesen stand in der vorherigen Ausgabe der Empfehlung sogar »Steuereingabe ins rechte Pedal«. Das kann doch nur ein Tippfehler gewesen sein, denn es wäre ja völlig kontraproduktiv.
 
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GorBO

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Stattdesen stand in der vorherigen Ausgabe der Empfehlung sogar »Steuereingabe ins rechte Pedal«. Das kann doch nur ein Tippfehler gewesen sein, denn es wäre ja völlig kontraproduktiv.
Das ist die richtige Vorgehensweise, wenn es sich bei dem Wegdrehen nach rechts um ein Heckrotor-Stall handelt. Also wer klassischen Heckrotor fliegt, muss es so machen. Da der Fenestron lt. dem Zwischenbericht keinen Stall kennt, kann man hier zunächst das linke Pedal in den Anschlag treten.
Man muss aber auch beim HeRo-Stall mit Gefühl handeln, nicht volles rechtes Pedal und Pitch fast bis zum Boden senken.
 
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Das ist die richtige Vorgehensweise, wenn es sich bei dem Wegdrehen nach rechts um ein Heckrotor-Stall handelt. Also wer klassischen Heckrotor fliegt, muss es so machen. Da der Fenestron lt. dem Zwischenbericht keinen Stall kennt, kann man hier zunächst das linke Pedal in den Anschlag treten.
Man muss aber auch beim HeRo-Stall mit Gefühl handeln, nicht volles rechtes Pedal und Pitch fast bis zum Boden senken.
Im Bericht steht für den PF: Seine Gesamtflugerfahrung betrug ca. 377 Stunden. Davon wurden auf dem Muster
EC135, inklusive der Musterschulung im Jahr 2015, ca. 235 Stunden [geflogen]
.
Mglw. hat er die Differenz an Stunden - immerhin 142 h, mehr als 1/3 - auf einem Hubschrauber mit Heckrotor gehabt und dort den Fall eines Heckrotor-Stall "verinnerlicht"?

mfg
 
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Leider nein! Die Bundespolizei schult ihre Piloten auf der EC-120 also auch mit Fenestron. Hierbei liegt die Stundenzahl in der Grundschulung auf einmotorigem Muster bei mindestens 135h.
Das Problem an diesem oder dem verwandten HeRO-Stall Verfahren ist vielmehr, das es nicht geschult werden kann. Es ist fast nicht möglich diesen Zustand absichtlich herbeizuführen. Also erlernt man so etwas theoretisch und eigentlich in der Hauptsache es zu vermeiden. In der Theorie erlernt man aber die Grundlagen des klassischen Hubschraubers.
Wenn ich mir den Zwischenbericht durchlese, entsteht sogar der Eindruck das man bis vor Kurzem nicht einmal wusste, das es hier einen signifikanten Unterschied gibt.
 
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Es gibt Neuigkeiten! Diesmal von Seiten der Justiz. Man hat festgestellt, dass dem Pilot Flying kein strafrechtlicher Vorwurf zu machen ist und das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.
So sehr ich das Ergebnis begrüße, finde ich es doch bedenklich, dass die Justiz hier wieder einmal der Untersuchung der BfU vorauseilt. Es sei nur an den Absturz des Polizeihubschraubers in Baden-Württemberg erinnert, wo der Pilot seinen Strafbefehl schon erhalten hatte, als die Untersuchung der BfU noch in vollem Gange war.
 
mcnoch

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Unterschiedliche Stellen prüfen in jeweils eigenen Verfahren unterschiedliche Anforderungen. Das ist in vielen Bereichen so und auch dass es u.U. dazu führt, dass die unterschiedlichen Verfahren zu einem nicht einheitlichen Ergebnis kommen. Da die Staatsanwaltschaften oft auch Verjährungsregeln im Auge behalten müssen, für die sich die BfU so nicht interessieren muss, kann dies auch dazu führen, dass man nicht mehr warten kann.
 
WaS

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So sehr ich das Ergebnis begrüße, finde ich es doch bedenklich, dass die Justiz hier wieder einmal der Untersuchung der BfU vorauseilt.
Warum? Die Justiz hat jetzt festgestellt, dass niemand in dem Fall eine individuelle und strafrechtlich relevante Schuld trägt. Das ist eine Sache, und nur ein Aspekt von vielen. Trotzdem gehört aufgeklärt, was hier falsch gelaufen ist, und ob (und wenn ja, wie) deine Wiederholung verhindert werden kann. Und eben dazu dient die Untersuchung der BfU.
 
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Da die Staatsanwaltschaften oft auch Verjährungsregeln im Auge behalten müssen, für die sich die BfU so nicht interessieren muss, kann dies auch dazu führen, dass man nicht mehr warten kann.
Die BfU klärt keine Schuldfrage.
 
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Ihr habt recht und niemand kann der Justiz vorschreiben auf die Untersuchung der BfU zu warten, im Gegenteil sind Verjährungsfristen zu beachten.
ABER
Im Falle einer Verurteilung also anders als in diesem Fall ist es doch so, dass ein vermeintlich weniger sachkundiges Gericht eine Entscheidung trifft, bevor ein Expertengutachten vorliegt.
 
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Im Falle einer Verurteilung also anders als in diesem Fall ist es doch so, dass ein vermeintlich weniger sachkundiges Gericht eine Entscheidung trifft, bevor ein Expertengutachten vorliegt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste das Gericht ein Gutachten anfordern, wenn es dies für notwendig hält. Auch dann, wenn der Untersuchungsbericht bereits veröffentlicht ist.
 
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Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste das Gericht ein Gutachten anfordern, wenn es dies für notwendig hält. Auch dann, wenn der Untersuchungsbericht bereits veröffentlicht ist.
So ist es. Für die juristische Klärung eines Flugunfalls kann der BFU Bericht nicht direkt genutzt werden. Das Gericht bestellt ggf. einen eigenen Gutachter (natürlich ebenfalls ein Experte). Der kann den BFU Bericht natürlich lesen (oder schon vorher mit den BFU Experten sprechen), um auf Ideen zu kommen. Er kann aber nicht einfach auf die BFU verweisen. Nicht umsonst ist am Ende jedes BFU Berichts ein entsprechender Disclaimer abgedruckt...

Die Untersuchung wurde in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. ... durchgeführt. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen.
 
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So ist es. Für die juristische Klärung eines Flugunfalls kann der BFU Bericht nicht direkt genutzt werden. Das Gericht bestellt ggf. einen eigenen Gutachter (natürlich ebenfalls ein Experte). Der kann den BFU Bericht natürlich lesen (oder schon vorher mit den BFU Experten sprechen), um auf Ideen zu kommen. Er kann aber nicht einfach auf die BFU verweisen. Nicht umsonst ist am Ende jedes BFU Berichts ein entsprechender Disclaimer abgedruckt...
Unbestritten! Und ihr habt ja alle recht! Ich wollte hier auch wirklich keine fruchtlose Diskussion anstoßen.
Mir liegt halt der Absturz des stuttgarter Polizei-Explorer 2011 quer, bei dem der Pilot einen Strafbefehl wegen Fahrlässiger Körperverletzung bekommen hatte ein halbes Jahr bevor die BfU ihren Bericht veröffentlicht hatte. Man fragt sich halt auf welche Fakten dieser beruhte, wenn in einem solchen Fall sämtliche Erkenntnisse bei der BfU liegen.
So, genug OT! Sorry!
 
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