Polizeipraxis gegenüber Drohnen

Diskutiere Polizeipraxis gegenüber Drohnen im Luftfahrzeuge allgemein Forum im Bereich Luftfahrzeuge; "Behörden machen ernst: Bußgelder gegen Drohnenbesitzer nehmen zu", schreibt Heise.de...
Augsburg Eagle

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Alien
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Gut so!
 

klaus06

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oder bedröhnt?
 

klaus06

Space Cadet
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Aus meiner Sicht gibt es, wenn Drohnen im Freien geflogen werden, bei der Einstufung als Luftfahrzeug oder Spielzeug keinen Spielraum. Alles was unter freiem Himmel geflogen wird ist Luftfahrzeug. Als grober Anhalt ist die Aufstellung sicher zu gebrauchen. Sie schränkt aber teilweise die Nutzung der Drohnen ein, ohne, dass das von Gesetz her so vorgesehen ist. Teilweise liegt es daran, dass Einschränkungen, die für die gewerbliche Nutzung als Auflage erteilt werden, hier für den privaten Gebrauch angewendet werden.
 

odlanair

Testpilot
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Ich weiß nicht, was es an dieser Checkliste nun wieder herumzumeckern gibt.

Es werden ein paar vernünftige Grundregeln aufgelistet, die
Menschen ohne oder mit noch nicht entwickeltem gesunden Menschenverstand sagen,
was man grundsätzlich beachten sollte,
wenn man ein Fluggerät betreiben möchte.

Oder möchtest Du, daß zu jeder verkauften "Drohne" ein Abdruck von Luftverkehrsgesetz (LuftVG) & Luftverkehrsordnung (LuftVO)
(vor dem Bezahlen auswendig zu lernen und zu unterschreiben) in den Karton zu legen sind?

Alles was unter freiem Himmel geflogen wird ist Luftfahrzeug.
Man kann alles maßlos übertreiben.

Wenn jeder "Fastzusammenstoß" mit irgend einem größeren Vogel gemeldet würde,
wären Vögel bereits jetzt verboten.

Mal eine Frage am Rande:
Braucht ein Falkner eine Aufstiegsgenehmigung für z.B. einen Geier? Stichwort gewerblich, mehr als 5 kg ...
 
mrca1

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Aber auf jedenfall lobenswert, das ein Verkäufer drauf hinweist:TOP:
 
Grimmi

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Alien
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Für die Schweiz hab ich auf der BAZL-Seite einen grösseren Artikel gefunden: (Flyer als pdf)

Die wichtigsten Regelungen sind nachfolgend aufgeführt:

- Sofern der «Pilot» jederzeit direkten Augenkontakt zu seinem Flugobjekt hat, dürfen Drohnen und Flugmodelle ohne Bewilligung betrieben werden.
- Will jemand technische Hilfsmittel wie Feldstecher oder Videobrillen einsetzen, um die natürliche Sichtweite der Augen zu erweitern, ist dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich (Bewilligungsverfahren).
- Innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist der Betrieb mit Videobrillen und dergleichen gestattet, sofern ein zweiter «Operateur» den Flug überwacht und bei Bedarf jederzeit in die Steuerung des Fluggerätes eingreifen kann. Der «Operateur» muss sich am gleichen Standort befinden wie der Pilot.
- Ein automatisierter Flug (autonomer Betrieb) innerhalb des Sichtbereiches des «Piloten» ist erlaubt, sofern dieser bei Bedarf jederzeit in die Steuerung eingreifen kann.
- Luftaufnahmen sind zulässig, sofern die Vorschriften zum Schutz militärischer Anlagen berücksichtigt werden. Zu beachten sind dabei auch der Schutz der Privatsphäre respektive die Vorschriften des Datenschutzgesetzes.
- Über Menschenansammlungen bzw. im Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen dürfen Drohnen grundsätzlich nicht betrieben werden (weitere Informationen und Bewilligungsverfahren).
- Wer eine Drohne oder ein Flugmodell mit mehr als 500 Gramm Gewicht betreibt, muss für allfällige Schäden eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens 1 Million Franken gewährleisten.
- In der Nähe von Flugplätzen bestehen Einschränkungen für Flüge von Drohnen und Flugmodellen. Es ist zum Beispiel nicht gestattet, solche Fluggeräte näher als 5 Kilometer von den Pisten entfernt fliegen zu lassen.
- Kantone und Gemeinde können ergänzende Einschränkungen für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen erlassen.
- Für öffentliche Flugveranstaltungen, an denen ausschliesslich Modellflugzeuge oder Drohnen eingesetzt werden, ist nach wie vor keine Bewilligung des BAZL erforderlich.
Interessant auch der Satz ... Für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm braucht es eine Bewilligung des BAZL. ... :!:
 
_Michael

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Aber auf jedenfall lobenswert, das ein Verkäufer drauf hinweist:TOP:
Finde ich auch! Conrad selbst hat als grosser Modellbauhändler natürlich auch ein ureigenes Interesse daran, dass mit den Drohnen kein Unfug betrieben wird. Gehäufte Unfälle mit Drohnen könnten dem Geschäft sicherlich stark schaden.
 

klaus06

Space Cadet
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Oder möchtest Du, daß zu jeder verkauften "Drohne" ein Abdruck von Luftverkehrsgesetz (LuftVG) & Luftverkehrsordnung (LuftVO)
(vor dem Bezahlen auswendig zu lernen und zu unterschreiben) in den Karton zu legen sind?
Wäre sicher keine schlechte Idee!! Natürlich ohne "auswendig zu lernen und".

Es gibt mehr Shops, die sich um Aufklärung bemühen:

http://www.ebay.de/gds/Versicherungspflicht-fuer-RC-Flugmodelle-/10000000019131758/g.html


Man kann alles maßlos übertreiben.

Wenn jeder "Fastzusammenstoß" mit irgend einem größeren Vogel gemeldet würde,
wären Vögel bereits jetzt verboten.

Mal eine Frage am Rande:
Braucht ein Falkner eine Aufstiegsgenehmigung für z.B. einen Geier? Stichwort gewerblich, mehr als 5 kg ...
Jeder der guten Willens ist und den Beitrag gelesen hat, dürfte wissen, dass nur von Menschenhand entwickelte und gebaute fliegende Dinge gemeint waren.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass selbst Minidrohnen (Rotordurchmesser 1 cm) schöne Schäden anreichten können.

Als Falkner braucht man auch Genehmigungen. Je nach Art des Vogels einen Falknerjagdschein bzw. Sachkunde- bzw. Zuverlässigkeitsnachweis.
 
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Intrepid

Intrepid

Alien
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Je häufiger solche Beinahe-Kollisionen - wie jetzt auch wieder bei München - geschehen, desto wahrscheinlicher eine deutliche Regulierung durch die Behörden.
Wobei die Regeln, wer wo fliegen darf, ausreichend sind. Problem ist die Zuordnung einer Drohne zu einem Besitzer. Da muss man sich noch was überlegen.
 
Thema:

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