Polizeipraxis gegenüber Drohnen

Diskutiere Polizeipraxis gegenüber Drohnen im Luftfahrzeuge allgemein Forum im Bereich Luftfahrzeuge; Ich beobachte in letzter Zeit immer häufiger Drohnen, die an/über der Grenze der Legalität oder zumindest der Vernunft geflogen werden: Überflug...
_Michael

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Space Cadet
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Ich beobachte in letzter Zeit immer häufiger Drohnen, die an/über der Grenze der Legalität oder zumindest der Vernunft geflogen werden: Überflug von Wohngebieten und dicht genutzen Naherholungszonen, oft tief und mit sportlichen Manövern, vermutlich des öfteren ausserhalb des Sichtkontakts, teilweise mit DSLR-tragenden Drohnen. In der seriösen Modellfliegerei würde man für solches Fliegen jedenfalls gründlich geohrfeigt.

Ab wann sollte man solche Drohnenfliegerei der Polizei melden? (Ich spiele eigentlich wirklich nicht gerne den Quartierpolizisten oder Moralapostel, aber irgendwo ist auch eine Grenze, wo man nicht einfach wegsehen sollte.)
 
mrca1

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Hmmm....
1. Darf überhaupt an den Örtlichkeiten geflogen werden? (Einverständnis des Grundeigentümers)
2. Besteht eine ordentliche Versicherung? ( Haftpflichtversicherungen zahlen meist nicht! )
3. Bei Modellflugbetrieb, auch mit Drohnen nimmt man als Luftfahrzeug auch am Luftverkehr teil.
( Bei uns am Modellflugplatz ist die Beschränkung 150m. Kann aber bei der zuständigen Luftsicherung temporal erweitert
werden :FFTeufel: )

Wenn eine Personengefährdung nicht ausgeschlossen werden kann ( extrem rücksichtsloses Fliegen :!: ), würde ich
Anzeige erstatten.
 
L29

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ich bin auf deiner Seite, Personen die absichtlich gefährdend fliegen gehören gegroundet, aber da wirst du diese Personen mit Anzeigen bei der Polizei und lokalen Flugverboten wenig stören, ich kenn leider selber solche Personen und dort wurde nichts erreicht außer, dass schöne Fluggebiete wo vorallem Piloten fliegen die sich an die Regeln halten, zerstörrt wurden.

Vergiss nicht jede Anzeige kann die eh schon angespannte Lage noch zusätzlich verschlimmern.


http://www.pro-modellflug.de/
 
Augsburg Eagle

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1. Darf überhaupt an den Örtlichkeiten geflogen werden? (Einverständnis des Grundeigentümers)
Braucht man das Einverständnis eines Grundeigentümers, um über seinem Grund zu fliegen? Wohl kaum. Da hätten Piloten ganz schön was zu tun.
2. Besteht eine ordentliche Versicherung? ( Haftpflichtversicherungen zahlen meist nicht! )
Wer soll das momentan überprüfen? Aber laut einem Artikel in der aktuellen Flieger Revue soll u.a. auch in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für alle Flugmodelle
eingeführt werden, um bei einem Unfall den Besitzer identifizieren zu können.
3. Bei Modellflugbetrieb, auch mit Drohnen nimmt man als Luftfahrzeug auch am Luftverkehr teil.
( Bei uns am Modellflugplatz ist die Beschränkung 150m. Kann aber bei der zuständigen Luftsicherung temporal erweitert
werden :FFTeufel: )
Laut dem o.g. Artikel ist dabei aber auch eine max. Flughöhe von 100m vorgesehen, was die Flugsportvereine natürlich verhindern wollen.
Wenn eine Personengefährdung nicht ausgeschlossen werden kann ( extrem rücksichtsloses Fliegen :!: ), würde ich
Anzeige erstatten.
Vielleicht sollte man erst mal die Polizei anrufen, und schauen, was die dazu sagen.
 
mrca1

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Einverständnis bezieht sich auf das Starten und Landen.

Die Versicherung zu überprüfen ist natürlich etwas schwierig. Man hat nur ein Problem, wenn was passiert.

Die beschränkung der Flughöhe soll ja allgemein gelten. Inwieweit es beim Zulassungsverfahren bei Modellflugplätzen eine rolle
spielt weiss ich nicht. Wir hatten uns nur mal bei der DFS in Bremen diesbezgl. informiert.

Ich selbst bin Flächenflieger, finde die Technik der Drohnen aber genial. Der Markt wird leider momentan überschwemmt.
Und ich glaube nicht, das der Einzelhandel die Käufer genau aufklärt. Leider....

Zum Glück noch nicht schlimmes passiert.:TOP:
 
Intrepid

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Und ich glaube nicht, das der Einzelhandel die Käufer genau aufklärt.
Ich kenne es aus meiner Jugend so, dass man mit einem Modellflugzeug/Modellhubschrauber nur an einem zugelassenen Modellflugplatz fliegen durfte. War ich da falsch informiert?
 
H.-J.Fischer

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Hallo Herr "Nachbar",

nein, unter 5Kg im Prinzip überall wenn du 1,5km von den nächsten Häusern wegbleibst, bzw. der Grundstückeigentümer nichts dagegen hat.
Sonst wäre Hangflug ja nicht möglich, gibt ja nur wenige Vereine welche ein eigens Hangfluggelände haben.

Gruß
Hans-Jürgen
 
Augsburg Eagle

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Und ich glaube nicht, das der Einzelhandel die Käufer genau aufklärt. Leider....
Ein richtiges Geschäft für RC-Flugzeuge eventuell schon. Aber in Spielwarengeschäften, im Elektronikhandel und v.a. im Onlinehandel
ganz sicher nicht.
Zum Glück noch nicht schlimmes passiert.:TOP:
Dann sei froh. In dem Artikel sind einige Unfälle beschrieben (wer hat schon gerne während der Fahrt einen Quadcopter in seiner Windschutzscheibe?)
 
L29

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@Intrepid: Wildfliegen darfst vorausgesetzt du bist Versichert (DMFV, OMFV, ÖAEC...., Haushaltsversicherung zahlt nichts), hast die Erlaubnis vom Grundstückseigner ob du Starten und Landen darfst, hältst ausreichend Abstand zu Siedlungen (ich glaube 300m), bleibst unter 150m AGL und unter 5kg MTOW, fliegst nicht über Personen und haltest duch von Flugverbotszonen fern.
sollte ich falsch liegen möge man mich bitte korrigieren

die Versicherung kann man leicht kontrollieren, zumindest beim OMFV und ÖAEC kriegt man eine Karte
 
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klaus06

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Hallo Herr "Nachbar",

nein, unter 5Kg im Prinzip überall wenn du 1,5km von den nächsten Häusern wegbleibst, bzw. der Grundstückeigentümer nichts dagegen hat.
Sonst wäre Hangflug ja nicht möglich, gibt ja nur wenige Vereine welche ein eigens Hangfluggelände haben.

Gruß
Hans-Jürgen
Wo steht das mit den 1,5 km? Da gibt es was für Verbrennungsmotoren, das aber nicht für Elektrohubschrauber gilt.

@Intrepid: Wildfliegen darfst vorausgesetzt du bist Versichert (DMFV, OMFV, ÖAEC...., Haushaltsversicherung zahlt nichts), hast die Erlaubnis vom Grundstückseigner ob du Starten und Landen darfst, hältst ausreichend Abstand zu Siedlungen (ich glaube 300m), bleibst unter 150m AGL und unter 5kg MTOW, fliegst nicht über Personen und haltest duch von Flugverbotszonen fern.
sollte ich falsch liegen möge man mich bitte korrigieren

die Versicherung kann man leicht kontrollieren, zumindest beim OMFV und ÖAEC kriegt man eine Karte
Ich kenne keine Regelung für den Abstand von Siedlungen für E-Helis. Die Aufstiegshöhe richtet sich nach der Sichtbarkeit bzw. nach einer Flugverbotszone. Das überfliegen von Personen ist auch erlaubt, so fern es nicht eine Menschenansammlung ist. Die Definition gibt vor, dass die nur erreicht ist, wenn es nicht auffallt, wenn jemand dazu kommt oder weggeht . Nur ein paar Richtigstellungen, das Thema ist eigentlich umfassender.

Verwunderlich ist, wie viel Kenntnis zu diesem Thema hier vorhanden ist.
 
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atlantic

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nur..... wen willste denn anzeigen ??? die dich störende Drohne ?? oder den meist unbekannten Halter/Steuerer?
 

klaus06

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Ist dir der Hintergrund deiner eigenen Fragestellung entglitten?

Hier, nochmal für dich selbst zur Erinnerung:
http://www.flugzeugforum.de/threads/83981-Polizeipraxis-gegenueber-Drohnen?p=2273027&viewfull=1#post2273027

Gruß Rolf

Ps... Für das Aufnehmen einer Anzeige braucht es keine Kenntnisse in Luftrecht und die Rechtsprechung liegt nicht in der Hand der Polizei.
Zu einer erfolgreichen Anzeige gehört eine gute Dokumentation des Sachverhaltes, nur eine reine Zeugenaussage wird nicht reichen für eine Verfolgung. Das Ereignis mit dem Hubschrauber ist meist recht kurz.

Es gibt sicher auch "Piloten" bei der Polizei die sich auskennen.
 

klaus06

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Es gibt 1,5 km Abstand von einem Landeplatz für alle, 1,5 km Abstand von Wohngebieten für Verbrennungsmotoren.
So habe ich es auch beschrieben. Die 1,5 km von Landeplätzen hatte ich unterschlagen, soweit richtig.

Gruß Klaus
 
Augsburg Eagle

Augsburg Eagle

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Ist dir der Hintergrund deiner eigenen Fragestellung entglitten?
Hier, nochmal für dich selbst zur Erinnerung:
http://www.flugzeugforum.de/threads/83981-Polizeipraxis-gegenueber-Drohnen?p=2273027&viewfull=1#post2273027

Ps... Für das Aufnehmen einer Anzeige braucht es keine Kenntnisse in Luftrecht und die Rechtsprechung liegt nicht in der Hand der Polizei.
Wie bist denn Du drauf?
Mir ist weder was entglitten, noch habe ich eine Frage gestellt.
Oder siehst Du Fragezeichen, wo gar keine sind? :TD:
 
Thema:

Polizeipraxis gegenüber Drohnen

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