Stratified
Flieger-Ass
Modellflug und Luftrecht
Außerdem nicht ohne Lärmpaß!
Auf einer Flugleiterschulung lernt man etwas mehr als bei RC-Network steht.
Mein Guter natürlich ist das Erlaubnisfrei solange man 1,5km von Ansiedlungen weg ist mit seinem Verbrenner.NEIN, auch mit Verbrenner und < 5 kg ist es erlaubnisfreier Modellflug im Luftraum G, unter Beachtung der Rechtslage.
Erst bei > 5 kg braucht es eine Aufstiegserlaubnis.
Die Rechtslage hatte ich in post # 27 schon einmal verlinkt:
http://www.rc-network.de/forum/content.php/376-Modellflug-und-Luftrecht
Gruß Rolf
Außerdem nicht ohne Lärmpaß!
Auf einer Flugleiterschulung lernt man etwas mehr als bei RC-Network steht.
Bei weniger als 1,5km Abstand zu Wohngebieten benötigt man auch unter 5kg eine Aufstiegsgenehmigung, wenn man mit Verbrennungsmotor fliegt.Frage: Wo darf ich fliegen?
Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Bestimmung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist.
Zuletzt bearbeitet: