China
China schafft aber Tatsachen und lehnt Verhandlungen ab. Siehe NZZ oben.
Wir reden hier vor allem von den Riffen, die derzeit zu Inseln umgebaut werden.
Wenn Ihr die USA als Supermacht kritisch seht, bitteschön. Aber warum seht Ihr dann gleichzeitig die Supermacht-Politik Chinas derartig unkritisch? Gerade wenn Ihr Euch mit der Materie beschäftigt? Der weltweite Standard, unser Standard, ist nun mal das internationale Völkerrecht. Das sollte man nicht extra betonen müssen.
So sieht es das Auswärtige Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/China/Aussenpolitik_node.html
Ich weiß nicht, warum Du auf meine Argumente nicht eingehst.
1.
China hat allen beteiligten Parteien bilaterale Verhandlungen angeboten, verweigert sich aber einem multilateralen Ansatz - weil sich die Interessen aller beteiligten so überlagern, dass keine gemeinsame Lösung mit allen Beteiligten zustande kommen kann.
2.
China will auch nicht den internationalen Seegerichtshof anerkennen, weil die Probleme juristisch nicht zu lösen sind sondern eine Verhandlungslösung zwischen den Staaten erforderlich machen (s.u.).
3.
Als Begründung
nochmal zur Historie:
a)
1883 legte die Qing-Regierung erfolgreich bei Deutschland Protest ein, da dessen Marine Vermessungen auf den Xisha- und Nansha-Inseln durchführte. Das Deutsche Reich hat also die Ansprüche Chinas anerkannt.
Soweit zur Sicht des Auswärtigen Amtes.
Fakt ist, dass danach Frankreich und im zweiten Weltkrieg Japan diese Inseln annektierten. Sind daraus Ansprüche entstanden?
Gehen wir doch zur letzten Besetzung (Japan) zurück:
Nach der Kapitulation Japans 1945 wurde mit dem Friedensvertrag von San Francisco am 8. September 1951 beschlossen, dass Japan auf alle besetzten Gebiete - auch auf die widerrechtlich besetzten Xisha- und Nansha-Inseln verzichten müsse.
Ein Jahr später publizierte Japan einen Weltatlas, auf dessen Karte 15, persönlich abgezeichnet von Außenminister Katsuo Okazaki, die Xisha- und Nansha-Inseln als chinesisches Territorium verzeichnet sind. Japan hat die Herausgabe an den ursprünglichen Hoheitsstaat China also formal vollzogen.
Ursprünglich hatte es sich um eine Elf-Strich-Linie gehandelt, und diese wurde von der Kuomintang-Regierung Chinas im Jahre 1947 auf einer Karte als Grenze des chinesischen Hoheitsgebiets angegeben. Und die Republik China (heute Taiwan) hat dann auch auf Itu Aba - der Hauptinsel des Archipels "Spratley" - entsprechende Truppen stationiert. Übrigens ohne dass sich die USA darüber echauffiert hätten.
Nach Gründung der Volksrepublik wurde der Verlauf der Linie vereinfacht mit neun Strichen dargestellt und von Ministerpräsident Zhou Enlai als Bekräftigung dieses Anspruchs verkündet. Mit anderen Worten: Seit 1947 hat sich – bis heute – der chinesische Anspruch auf die Inseln im Südchinesischen Meer um keinen Deut »ausgedehnt«, er ist nur im Zuge der Vermessung und Erschließung präzisiert worden.
b)
Nun also zur vorletzten Annexion -
zur Auseinandersetzung mit Vietnam - das sich ja als Nachfolgerin der französischen Kolonie begreift:
-
1887 kam es zu einem Vertrag zwischen Frankreich und dem Kaiserreich China, der die Grenzfrage im Südchinesischen Meer regeln sollte. In diesem Abkommen wurde eine Abgrenzungslinie bei 108 Grad und drei Minuten östlicher Länge auf den Seekarten eingetragen (Sino-Tonkin delimitation line) und festgelegt, dass alle Inseln westlich von ihr zu Frankreich, die östlich zu China gehören sollten. Die Xisha- wie auch Nansha-Inseln liegen östlich der Linie. So trat China mit einer ziemlich eindeutigen völkerrechtlichen Legitimation für seine Besitzansprüche in seine Neuzeit.
-
Das hinderte Frankreich nicht, die Inseln einseitig (woa) formal "auf dem Papier" seinem Kolonialgebiet einzuverleiben - allerdings ohne dies auch tatsächlich zu Vollziehen. Daher der Anspruch Vietnams.
-
China demonstrierte seinen guten Willen, indem es 1957 Bach Long Vi (chinesisch: Bailong Wei), eine Insel im Golf von Tonkin, die bis dahin zur chinesischen Provinz Guangdong gehört hatte, der nordvietnamesischen Regierung schenkte. Bach Long Vi ist bis heute und völlig unumstritten vietnamesisches Territorium. Im Gegenzug erkannte Ministerpräsident Pham Van Dong in einer diplomatischen Note an Zhou Enlai ein Jahr später Chinas Souveränität über die Xisha- und Nansha-Inseln an.
Südvietnam hat diese Anerkennung nicht bestätigt, und deshalb besteht der heutige Staat Vietnam auf der seinerzeit nur von Nordvietnam aufgegebenen Rechtsposition.
c)
Zur Auseinandersetzung mit den Philippinen:
Tomás Cloma (1904–1996), ein philippinischer Rechtsanwalt und Geschäftsmann, besaß eine kleine Fischereiflotte. 1947 »entdeckte« diese einige kleine Inseln und begann, sie als Stützpunkte zu nutzen. Am 11. Mai 1956 schließlich nahm Cloma zusammen mit 40 Männern diese Inseln, gut 610 Kilometer westlich des Südendes von Palawan gelegen, offiziell »in Besitz« und gab ihnen den Namen »Freedomland« (»Land der Freiheit«). Am 6. Juli des Jahres erklärte die Regierung von Freedomland auf der Insel Feixin Dao, auch als »Flat Island« bekannt, ihre Souveränität. In den 1970er Jahren, nachdem der philippinische Präsident Ferdinand Marcos ihn ins Gefängnis hatte werfen lassen, verkaufte er sein Land der Freiheit – wohl nicht ganz freiwillig – dem philippinischen Staat. Es sind exakt diese Freedomland-Inseln, die heute den Kern der philippinischen Ansprüche auf einen Teil der Nansha-Inseln ausmachen. Darum befindet sich auf Feixin Dao der größte philippinische Militärstützpunkt der ganzen Inselgruppe.
Es mutet merkwürdig an, dass aus der Hasardeur-Aktion eines Geschäftsmanns staatliche Ansprüche erwachsen sollen.
d)
Zur Auseinandersetzung mit Brunei und Malaysia:
Am 29. März 1843 sichtete der britische Kapitän Richard Spratly von seiner »Cyprus« aus einige der Nansha-Inseln und gab ihnen seinen Namen, dokumentiert in The Nautical Magazine, Nr. 697 des gleichen Jahres. 1864 wurden sie von einem britischen Kriegsschiff für die Krone »in Besitz« genommen. Die heutigen Ansprüche Malaysias und Bruneis auf einen Teil der Nansha-Inseln werden damit begründet.
Eine solche "Annexion" wäre zulässig, wenn es sich um "herrenlose" Inseln handeln würde. Das aber waren diese Inseln seinerzeit nicht, wie die Anerkennungen des Deutschen Reiches und Frankreichs belegen. Demnach gehörten die Inseln zum chinesischen Kaiserreich, dessen Rechtsnachfolge heute von der Volksrepublik China und der Republik China (Taiwan) gleichermaßen beansprucht wird.
Und der damalige "Souverän" - China - hat die Inseln auch nie abgetreten.
Soweit so klar:
Jetzt wird es aber juristisch kniffelig.
4.
Die Volksrepublik China ist dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) beigetreten, das am 16. November 1994 in Kraft trat. Diesem Abkommen nach rechtfertigen unbewohnbare Riffe und Felsen keine »Ausschließliche Wirtschaftszone« (AWZ); Hoheitsrechte sind an bewohnte oder bewohnbare Inseln gebunden.
Das ist der Grund, warum alle beteiligten Anrainer (nicht nur China) versuchen, auf den Riffen dauerhaft bewohnte Stationen zu errichten.
Und die anderen Anrainer argumentieren nun, China hätte auch historisch keine Ansprüche erwerben können, weil die Inseln und Riffe ja unbewohnt gewesen seien. Das hätte China mit dem Beitritt zum Seerechtsabkommen von 1994 akzeptiert.
China vertritt den Standpunkt, dass die Xisha- und Nansha-Inseln schon vor Inkrafttreten des Abkommens chinesisches Territorium gewesen und demnach auch nicht von dieser Regel betroffen seien (
Eine vergleichbare Situation ist die nur etwa 100 Meter vor einem marokkanischen Strand gelegene unbewohnte Isla de Tierra, die inmitten marokkanischer Hoheitsgewässer gelegen zu Spanien gehört).
Dieser Widerspruch ist juristisch nicht lösbar, er verlangt eine vertragliche Einigung zwischen den Staaten und deswegen verweigert sich China auch einem möglichen Schiedsverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof sondern bietet bilaterale Verhandlungen an.
Du kannst gerne meine Ausführungen widerlegen. Die Angaben habe ich von Ingo Nentwig, Sinologe und Ethnologe an den Universitäten Zürich und Peking
hier entnommen.