Drohne in 1.700 Meter Höhe gefährdet Landeanflug auf München

Diskutiere Drohne in 1.700 Meter Höhe gefährdet Landeanflug auf München im Drohnen Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es darum, wie die Obrigkeit einer Drohne habhaft werden kann, nachdem sie einem Flugzeug zu nahe...
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... und was hinter dem Flieger mit der Drohne passiert interessiert höchstens den Drohneneigner.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es darum, wie die Obrigkeit einer Drohne habhaft werden kann, nachdem sie einem Flugzeug zu nahe gekommen ist. Zum Beispiel, weil die Drohne durch Wirbelschleppen abstürzt und deshalb nicht mehr zu einem verborgenen Platz geplant zurück gesteuert werden kann, wo sie der Drohnenbesitzer unentdeckt in seine Obhut nimmt. Beweisstück mit möglicherweise Crash-Spuren und Fingerabdrücken halt.
 

Michael aus G.

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Das Problem im Moment ist: egal ob aus Dickfelligkeit oder Unwissenheit, es ist fast nicht möglich, der Täter habhaft zu werden.
Wieso Täter? Ist bei dir jeder Drohenbesitzer gleich Täter? Was ist mit der Unschuldsvermutung?

Ist ja das Gleiche mit den Laser-Attacken.
Wie kommst du darauf?

Es braucht mehr Nachbarn, die schon die Vorbereitung zum Drohnenflug erkennen und den genauen Ort melden. Mit 15 bis 20 Minuten Vorlauf gäbe es eine Chance.
Zuviel bei #TeamGinaLisa gelesen? Oder BLÖD? Warum erst auf die Polizei warten, die Drohne nicht gleich selbst kaputthauen... :wink:
 
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Wieso Täter? Ist bei dir jeder Drohenbesitzer gleich Täter? Was ist mit der Unschuldsvermutung?
Nein. Aber der Operator einer Drohne in 1000 Metern über Grund im Endanflug eines internationalen Verkehrsflughafens ist ein Täter.



Wie kommst du darauf?
Wer absichtlich auf die Cockpitscheibe eines Flugzeugs im Landeanflug zielt, ist gleichzusetzen mit einem Drohnenoperator wie oben beschrieben.



Zuviel bei #TeamGinaLisa gelesen? Oder BLÖD? Warum erst auf die Polizei warten, die Drohne nicht gleich selbst kaputthauen... :wink:
Ich möchte die Täter vor Gericht gestellt sehen.
 
flieger28

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Für mich ist die Sache mit den Drohnen vergleichbar mit der Zeit als Napster oder Audiogalaxy aufkamen. Es hat sich schnell verbreitet und war für einen bestimmten Zeitraum ein quasi rechtsfreier Raum. Ähnlich sehe ich das mit den Drohnen. Es gibt einen Boom, es vergeht selten ein Tag am Strand, wo nicht eines der Teile über mir lärmt, und es ist wenig reguliert bzw. bestehende Gesetze werden nicht umgesetzt. Die "Schwelle" so ein Teil zu nutzen ist eben zu niedrig. Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer und auch Piloten müssen gewisse Regeln kennen, was im allgemeinen ganz gut zu klappen scheint. Nur bei den Drohnen eben nicht. Ich unterstelle auch nicht allen das sie wissentlich Fehler machen, es ist eben (oft) aus Unwissenheit.
Und genau wie bei Napster und Co. wird dieser "Quasi" rechtsfreie Raum nicht auf Dauer bestand haben.
 

Michael aus G.

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Nein. Aber der Operator einer Drohne in 1000 Metern über Grund im Endanflug eines internationalen Verkehrsflughafens ist ein Täter.
Schon mal was von technischen und menschlichen Fehlern gehört? Übetrag mal dein Gedankenmodell auf den Strassenverkehr... :wink:

Wer absichtlich auf die Cockpitscheibe eines Flugzeugs im Landeanflug zielt, ist gleichzusetzen mit einem Drohnenoperator wie oben beschrieben.
Womit ja dieses "Argument" auch als hinfällig zu sehen ist. Es sei den du klammerst alles außer Vorsatz aus.

Ich möchte die Täter vor Gericht gestellt sehen.
Ich möcht auch so manchen vor Gericht sehen. Zum Glück ist aber Dummheit (noch) nicht strafbar...:TOP:


Und wie gesagt, ich seh da kein Beweis für eine Drohne. Bis jetzt war das nur eine UFO Meldung, rapportiert vom Merkur... :headscratch::FFEEK::wink:
 
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Ich möcht auch so manchen vor Gericht sehen. Zum Glück ist aber Dummheit (noch) nicht strafbar...:TOP:


Und wie gesagt, ich seh da kein Beweis für eine Drohne. Bis jetzt war das nur eine UFO Meldung, rapportiert vom Merkur... :headscratch::FFEEK::wink:
Wer vor Gericht steht, ist nicht automatisch verurteilt. Es gibt auch Freispruch, vielleicht bei Dummheit. Und ich vermute einfach mal, dass es nur jede fünfte Drohne in irgendwelchen Bauschutzbereichen von Verkehrsflughäfen bis in die Öffentlichkeit schafft. Und ja, jede zweite Meldung mag ein UFO sein (große Tüte, Partyheißluftballon, großer Vogel, Hallizunation einer müden Besatzung, etc.).

Ich hätte die steigende Zahl von Drohnenmeldungen gerne wieder reduziert, bevor ein Unglück passiert.
 

Michael aus G.

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Nicht ganz. Ein Rechtsverstoß mit einem Multicopter gefährdet evtl. Menschenleben.
Ich seh da bei den Gewichtsverhältnissen Drohne/Flugzeug keine Gefahr im Verzug. Dagegen ist Gefahr von übermüdeten FahrerInnen oder einfach Leuten die "zu spät dran sind" und deswegen im Strassenverkehr ohne Rücksicht rasen/drängeln/schnippeln viel größer.

Komischerweise interessiert sich für die allein ~6000 Verkehrstoten jährlich und die noch viel größere Zahl Verletzter, sowie den jährlichen Milllardenschäden, irgenwie keiner in den Presse und Ministerien. Stattdessen versucht man Regelungen zu schaffen für fiktive Fälle und Verlustzahlen, die wenn überhaupt irgendwann mal stattfinden würden, weit unter den jährlichen Verkehrsverlusten liegen würden.

Mir ist aber die Angst vor Drohnen schon verständlich, kann sie doch Kameras tragen und somit billig für jederman Transparenz in vielen Bereichen schaffen. Und damit sind nicht die "ollen Schlüpper" der Nachbarin gemeint, die gern und oft als Grund vorgeschoben werden... :wink:

Die Regierung braucht übrigens nicht jammern, ist sie doch der Grund das die Drohengeschichte ungeregelt ist. Hat man doch selbst dafür gesorgt, daß dieser Aspekt damals in der Neuegulierung des Luftfahrtgesetzes (als man Passagierflugzeuge abschießen dürfen wollte zum Zwecke des "Gemeinwohls") bewußt offen gelassen bzw. schwammig formuliert wurde. Der Eindruck drängte sich damals auf, das man damit die Luftfahrtzulassung eigener UMVs "umgehen" wollte. Der Markt hat entsprechend reagiert und Drohnenfliegen billig gemacht...:TOP:

Also was soll das ganze Wehklagen???
 
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Schon mal was von technischen und menschlichen Fehlern gehört? Übetrag mal dein Gedankenmodell auf den Strassenverkehr... :wink:
Natürlich gibt es menschliche Fehler. Aber seien wir mal ehrlich, wer im Endanflug eines Flughafens in 1000m mit einer Drohne rumkurvt, hatte schon mächtig Pech beim Denken.

Ein menschlicher Fehler ist es, zu vergessen einen Schalter umzulegen. Oder wenn man beim Autofahren auf's Handy schaut. Aber nicht, wenn man aktiv in die Einflugschneise fährt, dort seine Drohne startet und dann fliegen lässt. Das ist fahrlässig.
 
Learjet

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Ich denke, dass das eben nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich ist und daher viel schärfer geahndet gehört, als wenn jemand so ein Ding irgendwo in der Provinz ausprobiert.
Ja, im Prinzip hast Du schon Recht.
 
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Ich seh da bei den Gewichtsverhältnissen Drohne/Flugzeug keine Gefahr im Verzug.
Nicht immer nur auf den Verkehrsflughäfen schauen. Die bestehende Luftfahrt hat deutlich mehr zu bieten, als A320. ;-)
Der Heli, den ich fliege, ist mit einem MTOW von 925kg ein Leichtgewicht und sehr filigran gebaut. Die Rotorblätter (und der Heckrotor) sind die emfpindlichen Teile. Und da möchte ich nicht auch nur 1kg Metall/Akkupack reingeflogen bekommen. Selbst eine kleine Delle in einer Blattkante zerstört die Balance, bringt alles in Unwucht, und das Ergebnis lässt sich dann üblicherweise nicht mehr recovern. Da habe ich keinen Bock drauf.

Wenn sich die Multicopter-Piloten an die bestehenden Regeln halten würden, wäre ja alles gut. Und um Verstöße zumindest nachverfolgbar zu machen, befürworte ich eine Registrierung. Alles schick ;-)

Spartacus
 

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Wenn sich die Multicopter-Piloten an die bestehenden Regeln halten würden, wäre ja alles gut. Und um Verstöße zumindest nachverfolgbar zu machen, befürworte ich eine Registrierung. Alles schick ;-)
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Dem kann man nur zustimmen. Aber: Wie groß soll die Beschriftung auf so einem Teil sein, damit man das auch in der Luft lesen kann?
 
Spartacus

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Dem kann man nur zustimmen. Aber: Wie groß soll die Beschriftung auf so einem Teil sein, damit man das auch in der Luft lesen kann?
Keine Chance. Und Bannerschlepp mit Kennzeichen is ja auch nich drin ;-)

Aber ein aufgeklebtes Nümmerchen und eine Datenbank dafür beim LBA. Ich weiß, das funktioniert mit der Nachverfolgung dann nur, wenn man der Kiste auch habhaft wird, aber wenigstens nach einem Crash wäre das ja meist der Fall. Das hilft dann zwar ggf. den Betroffenen nicht mehr, aber der Polizei.

Spartacus
 
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Aber ein aufgeklebtes Nümmerchen und eine Datenbank dafür beim LBA.
Ich befürchte aber, dass jemand welcher mit Vorsatz in einer Flugschneise fliegt, diese Nummer gar nicht erst anbringen würde. Es sei denn man würde sie beim Kauf direkt in das Gestell fräsen, wie eine Rahmennummer und diese muss man dann anmelden.
 
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Das hilft dann zwar ggf. den Betroffenen nicht mehr, aber der Polizei.
Ich bin mir gar nicht mehr so sicher, ob die in 1000 Meter GND fliegenden Drohnen nicht ausnahmslos von Menschen betrieben werden, die sehr wohl wissen, dass das, was sie tun, nicht erlaubt ist. Einzig die Chance, erwischt und bestraft zu werden, ist zu klein, um ordnend zu wirken.

Und sorry, ich mache tatsächlich einen Unterschied, ob ein Verkehrsflugzeug oder ein Kleinflugzeug gefährdet ist. Erst, wenn das eine Problem gelöst ist, wollte ich mich intensiv um das andere Problem kümmern. Das heißt ja nicht, dass andere nicht genau anders herum vorgehen.
 
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Ich befürchte aber, dass jemand welcher mit Vorsatz in einer Flugschneise fliegt, diese Nummer gar nicht erst anbringen würde. Es sei denn man würde sie beim Kauf direkt in das Gestell fräsen, wie eine Rahmennummer und diese muss man dann anmelden.
Wenn er eine Nummer entfernt, die der Anbieter aufgebracht hat, kann er sich vor Gericht nicht mehr mit Fahrlässigkeit herausreden.
 
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Wenn er eine Nummer entfernt, die der Anbieter aufgebracht hat, kann er sich vor Gericht nicht mehr mit Fahrlässigkeit herausreden.
Das ist ja korrekt. Aber wenn jetzt jemand plant in der Einflugschneise mit einer Drohne zu fliegen entfernt er diese Nummer vielleicht. Wenn dann die Drohne "abgeschossen" wird, kann eben niemand zurückverfolgen wer der Täter war. Somit muss sich der Drohnenpilot wegen überhaupt nichts vor Gericht verantworten, da er gar nicht mehr zu verfolgen ist. Er brauch sich gar nicht herausreden weil er nicht mehr gefunden wird.

Deshalb sollte es eine eindeutige Marke am Fluggerät geben, welche nicht so einfach zu entfernen ist.
 

klaus06

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Ich bin nicht der Meinung, dass nur das Entfernen dazu führt, dass es zum Vorsatz wird. Da führt kein Weg hin.

Was passiert, wenn ich Teile austauschen muss, die die Nummer trägt? Vielleicht sollte man alle Teile mit einer künstlichen DNA ausstatten, die auf dem Nutzer zugeordnet ist. Kann können auch kleinere Teile zugeordnet werden.

Wer trägt die Kosten für die Aktion? Wer überwacht das alles? Wer kontrolliert?
 
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