Hannes Arch verunglückt

Diskutiere Hannes Arch verunglückt im Flugunfälle und Flugunfallforschung Forum im Bereich Luftfahrzeuge allgemein; Sagen wir mal so: Ich kenne persönlich einen Piloten, der genau das darf. Er hat den Bauern am Dorfrand gefragt, eine schriftliche...
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Spartacus

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Du kannst also unmöglich mit dieser Genehmigung um 23 Uhr auf dem Feld deiner Eltern starten, auch wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind.
Sagen wir mal so: Ich kenne persönlich einen Piloten, der genau das darf. Er hat den Bauern am Dorfrand gefragt, eine schriftliche Nutzungserlaubnis von ihm bekommen (natürlich mit Einschränkungen bzgl. Ernte). Dann Fotos und Pläne von der Umgebung gemacht; das Ganze dann beantragt und nach einer Vor-Ort-Prüfung auch genehmight bekommen. Das ist eine individuelle, zu beantragende, zu prüfende, zu bezahlende und zu genehmigende Außenlandungserlaubnis.
Hat mit der Allgemeinerlaubnis, die Rettung/Behörden und Unternehmen haben, nix zu tun.

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Chopper80

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Was kostet eigentlich so ein Lasthaken, wenn man eine Robinson R66 bestellt?
Man kann Kartoffeln übrigens auch als interne Last transportieren...

C80
 
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Blas Dich doch hier nicht so auf, mein Guter!

Da Du ja hier der Meinung bist dass ich "auch nur Ansatzweise eine Ahnung habe" erkläre Du mir doch mal wie es jetzt in der Wirklichkeit so ausschaut?

Kostenlose Kartoffeltransporte zu Berghütten in Nationalparks, um Stunden zu sammeln für eine behördliche Konzessionierung?
Da musst Du doch selber drüber lachen! :)

Was kostet eigentlich so ein Lasthaken, wenn man eine Robinson R66 bestellt?
Bestellt den Hannes Arch einfach so dazu, damit er seinen Kumpels kostenlos Kartoffeln liefern kann?
Oder steht da vielleicht eine Geschäftsidee dahinter?
Und wenn er seine Flüge dann beisammen hat und die Konzession erlangt hat, sind die "Kartoffelflüge" dann weiterhin kostenlos?
Auch wenn ich nicht direkt gemeint bin: Du zitierst falsch. Banji ist nicht der Meinung, dass Du "auch nur ansatzweise Ahnung" hättest, sondern er ist der Meinung, dass Du "weder von der Materie noch von den Begrifflichkeiten auch nur ansatzweise Ahnung" hättest. Das ist ein Unterschied. :FFTeufel:
Und Dein Geschreibsel von "Kartoffelflügen" bestätigt diesen Eindruck auch für mich. Im Luftrecht gibt es die nicht (oder kannst Du mir einen entsprechenden Paragraphen nennen, der im österreichischen oder europäischen Luftrecht diese spezifiziert).
Es gibt private Flüge und kommerzielle Flüge. Für mich ist meine jährliche Erneuerung des Typeratings ein privater Flug. Für den Prüfer ggf. auch, wenn er "nur" Flight Examiner ist und nicht für ein von mir dazu beauftragtes Luftfahrtunternehmen diese Prüfung mit mir fliegt.
Ich darf als Privatpilot (PPL) - und als Berufspilot darf man das auch - auf eigene Kosten alles fliegen, was den Regeln entspricht. Ich darf auch Freunde von A nach B fliegen, eine Kiste Bier zu einer Stelle, für die ich eine Außenlandegenehmigung habe, und so weiter.
Jeden dieser Flüge muss ich in mein persönliches Flugbuch eintragen und jede Minute davon zählt zu meiner persönlichen Flugerfahrung.

Wenn also ein Berufspilot privat fliegt (vereinfacht: auf eigene Kosten; ist zwar im Detail etwas komplizierter, führt aber im Moment zu weit), um Stunden zu sammeln, dann ist das erst einmal ZULÄSSIG.

Auch das Anrechnen solcher Flugerfahrung auf die Verwendung in einem Luftfahrtunternehmen ist ERLAUBT.

Die Zulassungsvoraussetzungen oder den aktuellen Stand der Zulassung von Hannes' Luftfahrtunternehmen kenne ich nicht.

Wenn in der wohl vorliegenden Außenlandegenehmigung zeitliche Einschränkungen drin standen, DANN wäre der Start außerhalb dieser Zeiten tatsächlich ein Verstoß gegen das Luftrecht.
Wenn diese Zeiten aber nur in der Kombination mit dem Naturschutzgesetz gelten, dann wurde dieses verletzt, aber nicht das Luftrecht. Der Unterschied ist relevant, weil die Strafen dafür deutlich unterschiedlich sind.

Dass die Entscheidung, diesen Rückflug zu dieser Uhrzeit überhaupt anzutreten, zumindest Fragen aufwirft, streite zumindest ich nicht ab.

Warum wir Piloten so penibel mit den Begriffen sind: Weil wir erstens auch in Luftrecht geprüft werden, zweitens Regelverstöße im Luftrecht deutlich schärfer geahndet werden, als im z.B. Straßenverkehrsrecht und drittens, weil für uns Piloten manche Taten noch nicht einmal verjähren, die bei "Fußgängern" nach 5 oder 10 Jahren vom Tisch sind. Ach ja, viertens: Die Änderungen im Luftrecht, die jetzt in den letzten wenigen Jahren durch die EASA gekommen sind und noch kommen werden, haben wieder die gesamte Pilotenszene "auf Zack" gebracht, weil sich teilweise deutliche Unterschiede zu früher ergeben (je nach EU-Land. Da galten vorher ausschließlich sehr heterogene nationale Rechte, die Stück für Stück durch EASA-Recht verändert werden - in Teilen laxer, in Teilen strenger).

Eins noch: Wie im Straßenverkehr gibt es auch unter Piloten einige, die der Meinung sind, dass nicht alle Regeln für sie gelten. Ja, das ist so. Aber weder Du noch ich (und auch nicht eine Zeitung) sind berechtigt, solche Personen zu verurteilen.

Und für mich persönlich, der ich versuche, mich an alle Regeln der Luftfahrt zu halten, ist diese juristische Betrachtung nur ein "Nebenkriegsschauplatz". Wichtiger ist die Frage, warum Hannes die Entscheidung zum Start getroffen hat, welche inneren und äußeren Faktoren dazu beigetragen haben. Denn DARAN kann ich für mich überlegen, wie ich solch eine Frage bewerten würde, und das wiederum bringt mich hoffentlich fliegerisch ein Stückchen weiter, damit mir mal so ein Ding nicht passiert.

Spartacus
 
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