Der Kampf von Billigfluglinien gegen die Fluggastrechte

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Alien
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Nachdem sich TUIfly wegen der Krankmeldungswelle bei seiner Belegschaft bei den Fluggastrechten quergestellt hat, ist das Thema wieder stärker ins Interesse der Medien gerückt.
Das Management von TUIfly ist beileibe nicht das einzige Management einer Fluglinie, die Probleme damit hat. Ryanair z.B. hat Ende 2015 ein Abtretungsverbot in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen (Ziffer 15.4), um zu verhindern, dass sich Passagiere bei der Klärung ihrer Ansprüche von sog. Fluggasthelfern vertreten lassen, die sehr viel versierter im Umgang mit den Fällen sind, als der normale Verbraucher und sich daher nicht so leicht abspeisen lassen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-billigflieger-verbraucher-austricksen-wollen-a-1116667.html
 

Philipus II

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Die Rechtsprechung scheint das Abtretungsverbot bisher nicht anzuerkennen. Das Abtretungsverbot ist für die Passagiere damit faktisch nicht relevant. Die einschlägigen Portale bearbeiten die Fälle bisher auch weiterhin auf eigene Rechnung und sehen damit vergleichbare Erfolgsaussichten.

Hier übrigens nur den Billigfliegern den Schwarzen Peter zuzuschieben ist leicht unfair. Auch Airlines mit langer Tradition wie zum Beispiel die Ferienfluggesellschaft Condor erweist sich in der Praxis als ebenso anstrengend. Selbst traditionelle Carrier wie Air France und Lufthansa kommen dem Kunden ohne Gerichtsverfahren erstaunlich oft nicht entgegen.
 

mg218

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Letztens gab es einen Bericht dazu im TV.
Fazit: es werden nur ganz selten Bußgelder verhängt, wenn Airlines gegen die Rechte verstoßen.
Bußgelder haben eine Höhe von durchschnittlich 3000 €.
Da kommt, wenn überhaupt, jedes Bußgeld die Airline billiger, als die Fluggästen zu entschädigen.
 
mcnoch

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Alien
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Hier übrigens nur den Billigfliegern den Schwarzen Peter zuzuschieben ist leicht unfair. Auch Airlines mit langer Tradition wie zum Beispiel die Ferienfluggesellschaft Condor erweist sich in der Praxis als ebenso anstrengend. Selbst traditionelle Carrier wie Air France und Lufthansa kommen dem Kunden ohne Gerichtsverfahren erstaunlich oft nicht entgegen.
Bestimmt gibt es auch Fälle, wo die normalen Fluglinien keine Entschädigung zahlen wollen, aber ich hatte weder bei Lufthansa noch bei Emirates bislang Probleme meine Entschädigung zu bekommen. Allerdings wollte Emirates die Entschädigung erst nicht in Geld, sondern in Form eines frei buchbaren Fluges zahlen.

Da kommt, wenn überhaupt, jedes Bußgeld die Airline billiger, als die Fluggästen zu entschädigen.
Man muss da die verschiedenen Ebenen auseinander halten. Zivilrechtlich sind die Fluggesellschaften den (ggf. per Klage geltendgemachten) Ansprüchen der Fluggäste ausgesetzt.
Zusätzlich können die Aufsichtsbehörden noch ein Bußgeld verhängen, d.h. die Fluggesellschaft muss worst-case die Entschädigungen, plus Gerichtskosten zahlen und dann on-top noch das Bußgeld. Billiger wird soetwas durch ein Bußgeld also nicht.
 
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chopper

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Das Abtretungsverbot von Ryanair ist ein weiterer Einschüchterungsversuch gegenüber den Fluggästen.
Kein deutsches Gericht wird diesen Teil der AGB anerkennen, da es eine eindeutige einseitige Benachteiligung des Fluggastes darstellt.
Einfach nur frech!

PS:
Ich hatte schon meine Kämpfe um Entschädigung und weiß daher ziemlich genau, wie die Fluglinien ticken.
 
pok

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Wobei ein Streik genauso wie eine Krankheitswelle von unvorhersehbarem Ausmass auch als hoehere Gewalt betrachtet werden kann. Genauso wie Vulkanausbrueche und unmittelbare Terrorgefahr und Kriegshandlungen und die schliessen einen Schadensersatzanspruch aus.
 
mcnoch

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Streiks sind per Definition keine höhere Gewalt. Epidemien könnten es sein, so sie allgemein sind und sich nicht nur auf das Personal einer bestimmten Firma beziehen. Ganz blöd sind die Gesetzgeber ja nicht.
 
Augsburg Eagle

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Bei der Krankheitswelle ist die allgemeine Meinung dazu aber eine andere.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fluggesellschaft-krankmeldungen-beuteln-tuifly-flugbetrieb-wird-eingestellt-1.3194211
Aber soweit ich weiß, gibt es dazu noch kein höchstrichterliches Urteil.
Naja, das ein Mitarbeiter eines Flugrechtsportals das so sieht oder sagt ist klar, aber wenn die Airline nachweisst, das die Krankmeldungen um den noch nie dagewesenene Faktor 10 oder mehr innerhalb eines Tages angestiegen ist, dann wird das sicher als hoehere Gewalt angesehen werden. Ich bin recht sicher, dass wir das erfahren werden, da der Eine oder Adere es sicher durchfechten wird.

Auch ich habe schon von grosszuegigen Entschaedigungen von Airlines profitiert, sehe es aber trotzdem sehr kritisch, da, genauso wie bei der US Produkthaftung nicht der Verbraucher von den Unternehmen "beglueckt" wird, sondern letztlich alle Verbraucher bezahlen, um solche Zahlungen zu ermoeglichen.
 
Whisky Papa

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"Den dem Begriff der höheren Gewalt immanenten Gesichtspunkt der Unabwendbarkeit hat der Gesetzgeber dabei in der Weise berücksichtigt, dass außergewöhnliche Umstände nicht per se zum Wegfall der Ausgleichspflicht führen. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn sich die außergewöhnlichen Umstände auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn von dem Luftverkehrsunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Dies macht zugleich deutlich, dass ein bestimmtes außergewöhnliches Ereignis wie beispielsweise ein Erdbeben oder ein Orkan nicht schon für sich genommen zur Entlastung des Luftverkehrsunternehmens führt, sondern nur dann, wenn die hierdurch hervorgerufenen Bedingungen für die Durchführung eines geplanten Flugs auch bei Aufbietung aller möglichen und zumutbaren Mittel nicht in der Weise verändert oder sonst beeinflusst werden können, dass der Flug planmäßig durchgeführt werden kann " (ebenda)
 

MikeyDread

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Also wie das mit Billigairlines genauer aussieht und ob das letztendlich vor Gericht einen Unterschied macht weis ich nicht. Ich hatte die Erfahrung gemacht das ich von BKK nach Muc 6 Stunden Verspätung hatte. Ich habe darauf hin Experten für Fluggastrechte eingeschaltet die mir eine Rückerstattung der Reisekosten, bzw. einen Schadensersatz ermöglicht haben. Ich habe denen meine Daten und Flugdaten gegeben und die haben sich um alles gekümmert. Das war gut, da ich bis dahin nur bedingt Ahnung von Fluggastrechten hatte.
Die Airline meinte zwar das durch starker Regen die Startbahn nicht befahrbar sei, aber permanent Flugzeuge landen und starten konnten. Anyway, die Airline hat uns gut versorgt mit Häppchen und Drinks am Gate und so verging die Zeit dann auch und es war "okay". Dennoch habe ich den Schritt eingeleitet weil mir dadurch sehr viel Zeit und Nerven verloren gegangen sind.
 
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