mcnoch
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Nachdem sich TUIfly wegen der Krankmeldungswelle bei seiner Belegschaft bei den Fluggastrechten quergestellt hat, ist das Thema wieder stärker ins Interesse der Medien gerückt.
Das Management von TUIfly ist beileibe nicht das einzige Management einer Fluglinie, die Probleme damit hat. Ryanair z.B. hat Ende 2015 ein Abtretungsverbot in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen (Ziffer 15.4), um zu verhindern, dass sich Passagiere bei der Klärung ihrer Ansprüche von sog. Fluggasthelfern vertreten lassen, die sehr viel versierter im Umgang mit den Fällen sind, als der normale Verbraucher und sich daher nicht so leicht abspeisen lassen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-billigflieger-verbraucher-austricksen-wollen-a-1116667.html
Das Management von TUIfly ist beileibe nicht das einzige Management einer Fluglinie, die Probleme damit hat. Ryanair z.B. hat Ende 2015 ein Abtretungsverbot in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen (Ziffer 15.4), um zu verhindern, dass sich Passagiere bei der Klärung ihrer Ansprüche von sog. Fluggasthelfern vertreten lassen, die sehr viel versierter im Umgang mit den Fällen sind, als der normale Verbraucher und sich daher nicht so leicht abspeisen lassen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-billigflieger-verbraucher-austricksen-wollen-a-1116667.html