rawa
Flugschüler
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Hallo Zusammen.
Wie ist denn die Rechtslage bei Amateurfunk von Bord einer Echo Klasse Maschine?
Lizenz vorausgesetzt müsste doch LuftEBV §2 Abs. 2 gelten, oder? (Quelle: www.gesetze-im-internet.de/luftebv_2008/__2.html )
Es ist also erlaubt, wenn in einem Bodenversuch die Bordelektronik nicht gestört wird...
Wobei ja immer noch gilt: [...] die nicht in einem Luftfahrtunternehmen betrieben werden [...]
Bedeutet dies, eine gecharterte Maschine ist ausgeschlossen?
Danke & Gruß,
Andy
Wie ist denn die Rechtslage bei Amateurfunk von Bord einer Echo Klasse Maschine?
Lizenz vorausgesetzt müsste doch LuftEBV §2 Abs. 2 gelten, oder? (Quelle: www.gesetze-im-internet.de/luftebv_2008/__2.html )
Es ist also erlaubt, wenn in einem Bodenversuch die Bordelektronik nicht gestört wird...
Wobei ja immer noch gilt: [...] die nicht in einem Luftfahrtunternehmen betrieben werden [...]
Bedeutet dies, eine gecharterte Maschine ist ausgeschlossen?
Danke & Gruß,
Andy